Anwalt steuerlich absetzbar?

  • Ich habe bei meiner Software für die Steuererklärung gelesen, dass man erst ab 950 € es absetzen kann. Hm. Also die Anwaltsrechnung für 500 € ist wohl nicht drin.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Man kann alle Scheidungskosten und Scheidungsfolgekosten von der Steuer absetzen... Nicht erst ab 950 Euro... Es kann aber halt sein- je nach Verdienst und Steuern die man zahlt - daß es bei dir erst ab 950 Euro überhaupt was bringt...


    Nachlesen zur Änderung ab 2011 kann man mal hier Vorher waren nämlich nur die Verfahrenskosten absetzbar,..... Ist jetzt anders..

  • So wie Chou es schreibt, ist es auch.


    Die Scheidungskosten (Anwalt- und Verfahrenskosten) kann man im Folgejahr in der Steuererklärung aufführen.
    Ob das tatsächlich auch berüchsichtigt wird, hängt vom Verdienst ab. Die Angabe von 950 kann schon stimmen für Deinen Einzelfall, das kann bei anderen ganz anders aussehen. Einfach angeben, das Finanzamt rechent aus, ob es berücksichtigt wird, oder nicht.

  • Ich zitiere noch mal aus dem oben gegebenen LInK: Urteils des Bundesfinanzhofes vom 12. Mai 2011 - Aktenzeichen VI R 42/10 :" Nunmehr sind auch die Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten sowie Sachverständigenkosten) für alle Verfahren über Folgesachen (Hausrat, Wohnung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Zugewinn) steuerlich absetzbar. Nach der neuen und geänderten Rechtsprechung des BFH als höchstes deutsches Finanzgericht werden sämtliche Zivilprozesskosten (und damit auch alle Kosten vor dem Familiengericht ausgetragener Streitigkeiten) als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. "


    Und damit sind auch Kosten über Unterhaltsverhandlungen absetzbar...... Steuerberater sind halt nicht immer direkt auf dem Laufenden.....

  • Der vollständigkeitshalber:


    Das Bundesfinanzministerium hat zu dem Urteil einen Nichtanwendungserlass erlassen.


    d. h. das Urteil ist über den dort entschiedenen Einzelfall nicht von der Finanzverwaltung anzuwenden.


    Daher wird derjenige, der sich auf dieses Urteil beruft, wahrscheinlich klagen müssen. :(

  • Nur meine Erfahrung: Meine Anwaltskosten wurden nicht anerkannt vom FA... Sprich: Hab' Null zurück erstattet bekommen. Hab' vorher aber auch gedacht, das es wenigstens ein wenig bringt... Das war 2010


    LG doro

  • Also vor dem Urteil des BGH..... Klar muss man ev Klagen. .steht ja auch im Link, das die meisten Finanzämter das nicht anwenden..

  • Boah, danke für den Tipp!

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    keks3


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