Eingliederungsvereinbarung

  • Hi,
    ich arbeite auf 400€ und meine Kids sind 3 und 10 Jahre alt. Jetzt hat das Jobcenter mich per Eingliederungsvereinbarung dazu verpflichtet svpflichtig arbeiten zu gehen.
    Mein Chef ist bereit 405€ zu zahlen. Allerdings hätte ich dann 75€ netto weniger als jetzt für die gleiche Stundenzahl. Mehr Stunden will er nicht zahlen.
    Meine Frage ist nun:
    Kann das Jobcenter mich verpflichten die Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen? Trotz des geringeren Lohns, den die ja dann aufstocken müssten...
    Oder muss ich mich tatsächlich anderweitig bewerben?
    Liebe Grüsse und nen schönen Tag noch :-)

  • Kann das Jobcenter mich verpflichten die Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen?


    Wenn keine Gründe dagegen sprechen das Du deinen Unterhalt selbst erwirtschaften kannst ...ja!


    Oder muss ich mich tatsächlich anderweitig bewerben?


    Was spricht dagegen?

  • Meine Bearbeiterin hat mir auch gesagt, dass ich einen 400€ Job annehmen kann, mich aber weiterhin bewerben muss, sie möchten ja, dass ich wieder in die Arbeitslosenkasse einzahle.

  • soweit ich weiß:



    ab 400,01 Euro bis 800,00 Euro ist der Arbeitnehmer in der Gleitzone.



    Der AG zahlt bei einem 400 Euro-Job 25% pauschale Sozialabgaben, also 100 Euro. Ab 400,01 Euro zahlt er aber nur die normalen 21%. In deinem Fall spart sich dein AG jetzt was. Wenn Du Dich auf sagen wir 480 Euro anmelden lässt, zahlst Du fast nicht und Dein AG nur gering drauf, im Gegensatz zum 400 Euro-Job.



    Zäum das Pferd von hinten auf und mach deinem AG schmackhaft, dass er spart, wenn er Dich in der Gleitzone anmeldet.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Eigentlich macht es doch keinen Unterschied, du musst so oder so aufstocken und in Summe von den beiden kriegst du das gleiche raus.

  • Also, ich finde, es macht eben schon einen Unterschied. Erstens zahlt sie mehr Beiträge in die Rentenversicherung ein. Zweitens erwirbt sie sich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie ist selber krankenversichert.



    Stünde ich vor der Entscheidung 400 Euro oder versicherungspflichtig, würde ich Letzteres wählen, selbst, wenn ich erst mal draufzahlen würde. Evtl. ist der AG sogar an einen Tarifvertrag gebunden und es stehen ihr in Folge dessen tarifliche Lohnerhöhungen zu?

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Als kleinen Tipp noch nebenbei... wenn dein 400 Euro Job jetzt ein sozialversicherungspflichtiger Job wird, kannst du dir noch einen Job auf 400 Euro Basis suchen, wenn du das zeitlich hinkriegst und kommst vielleicht so auch raus aus dem Jobcenter?


    Das ist dann erlaubt, wenn der eine Job eben "angemeldet" ist und der andere unter 400 Euro und wenn dein Chef dir das sozialversicherungspflichtige anbietet, bist du gut dran, macht nicht jeder, der eigentlich auf 400 Euro Basis beschäftigen will.

  • Also, ich finde, es macht eben schon einen Unterschied. Erstens zahlt sie mehr Beiträge in die Rentenversicherung ein. Zweitens erwirbt sie sich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie ist selber krankenversichert.


    Das stimmt schon. Allerdings für sie selbst macht es so gut wie keinen Unterschied. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden so niedrig sein, dass sie bestimmt nicht die zukünftige Rente rausreißen werden. Genauso bei der AV: da die Beiträge sehr niedrig sein werden, würde sie im Falle zukünftiger Arbeitslosigkeit sowieso ALG2 bekommen, muss ja jetzt schon aufstocken.
    Vorteile gibt es dann nur für den Jobcenter, sie bessern ihre Statistik aus und zahlen nicht die KV, die mehr kostet als die Nettodifferenz die sich ergibt.


    Und einen zweiten Minijob zu suchen ist doch Quatsch. Dann hat man in Summe einen Vollzeitjob, zahlt aber nur mickrige Beiträge zur SV. An der Stelle wäre es besser einen ganz normalen Volltagsjob zu suchen.

  • Naja, aber mal angenommen, sie hätte vor, sich woanders zu bewerben, irgendwann, für eine Teilzeitstelle oder so.



    Dann kommt es in der Bewerbung auch besser, wenn sie eben schon den Sprung gemacht hat. Klar, finanziell bedeutet es erstmal wenig oder keinen Unterschied für sie. Ich denke trotzdem, dass es ein Schritt nach vorne (oben) wäre.

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  • Welchen Sprung? Ich glaube nicht dass es irgendeinen AG beeindrucken wird, wenn jemand den "Sprung" von 400 auf 405 Euro geschafft hat. Vom JC kommt sie eh nicht weg. Und nur darauf kommt es an.
    Also würde ich es machen wenn sie es so wollen, richtig greifbare Vorteile für die TS ergeben sich dadurch aber nicht. Aber auch keine Nachteile.

  • Entscheidungen in der Personalwirtschaft werden leider nicht immer aufgrund greifbarer Fakten getroffen, sonder stützen sich eben oft auf die subtilen Eindrücke.



    Ein jahrelanger 400 Euro-Jobber hat da eben schnell das Nachsehen gegenüber einem Bewerber, der schon eine im besten Fall ungekündigte Festanstellung vorweisen kann. Das mag von AG zu AG unterschiedlich sein.



    So ungerecht das erscheinen mag, aber es ist nun mal so. Da kann die Festanstellung noch so geringfügig sein, aber der fest angestellte hat sich eben das Vertrauen des AG´s erarbeitet. Viele wissen gar nicht, dass 400 Euro Jobs die selben Rechte mit sich bringen (Urlaub, Kündigungsschutz usw.)



    Es gibt genügend AG, die noch nie was von der Gleitzone gehört haben. Schade eigentlich. So wird vielen Arbeitnehmern der Sprung ins sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis verwehrt oder schwer gemacht.



    Und im Fall der TS spart sich der AG jetzt auch noch was. Nicht viel, reich wird er damit nicht, aber immerhin. Ich würde allein schon deswegen drauf bestehen, dass ich zumindest so hoch angemeldet werden, dass der AG genauso wie jetzt seine 100 Euro Abgaben leistet. Dann zahlt er nicht drauf und sie bekommt mehr als bei 405 Euro. Das Jobcenter gibt Ruhe und jeder ist glücklich...

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Ungekündigte Festanstellung vs Minijob ja. Es wäre ein Vorteil. Aber nicht wenn der Bewerber dann trotzdem aufstockt.
    Eine Festanstellung von der man leben kann ist da was anderes.
    Aber ist in dem Fall doch egal, man sollte es so oder so machen :-)