gemeinsamer Mietvertrag

  • Hallo,


    mein Exmann und ich sind seit letztem Jahr Oktober offiziell geschieden. Wir hatten damals den Mietvertrag beide unterschrieben und bei der Trennung das erstmal so belassen, da wir Angst hatten, dass die Vermieterin mir und unserem Sohn dann auch kündigt oder sie die Meite erhöht.
    Mittlerweile läuft es seit über einem Jahr so, dass die Miete von meinem Konto abgebucht wird, den Vertrag haben wir jedoch immer noch nicht geändert. Irgendwie haben wir das immer wieder vergessen und irgendwann hat keiner mehr dran gedacht.
    Ich hab schon mit ein paar Freunden darüber geredet, jeder meint, dass es doch ok so ist, solange ich die Miete bezahle, wäre doch alles gut. Die Vermieterin wohnt über 100km weg und ich habe sie auch noch nie in Echt gesehen.
    Mittlerweile suche ich mit meinem neuen Partner ein gemeinsames Heim, sprich ich würde hoffentlich eh in den nächsten 6 Monaten ausziehen.


    Wie seht Ihr das denn? Also mit dem Mietvertrag? Ich bin ja zum Grossteil auch der Meinung, solange sie ihre Miete immer pünktlich bekommt....


    Gruss Kyra :-)

  • Es besteht in der Regel keine Pflicht, in der Wohnung, die ich miete, auch zu Wohnen.


    Dein Ex kann also durchaus auch weiter mit Dir zusammen die Wohnung mieten, es sei denn ihr hättet das irgendwo speziell vereinbart, das dein Ex dann auch dort wohnen muss (wäre sehr ungewöhnlich). Kannst ja zur Sicherheit mal deinen MIetvertrag durchblättern, ob da drin steht das die Vertragspartner (Dein Ex und Du) in der Wohnung gemeldet sein oder die Wohnung bewohnen müssen.


    Ansonsten hätte ich der Vermieterin durchaus Bescheid gesagt, da sich ja die Nebenkosten bei einer Person weniger verringern.


    Denk dran, wenn ihr in eine andere Wohnung ziehen wollt, das die Kündung von deinem Ex und Dir gemeinsam erfolgen muss.

  • Also bei "uns" läuft das inzwischen seit 5 Jahren so (Trennung 2007, Scheidung 2009). Der Mietvertrag läuft immer noch wie zu Ehezeiten auf beider Namen. Als ich mal hier ausziehen wollte, hat der Vermieter auch eine Kündigung vom Ex gewollt. Der wollte dann nicht, weil er meinte "er hätte längst draußen sein sollen, aus dem Mietvertrag" (ohne sich jemals darum gekümmert zu haben???). Daraufhin hätte der Vermieter auch eine Kündigung "nur" von mir akzeptiert.
    Von hier weiß ich, dass das eigentlich gar nicht geht (gesetzlich).
    Aber wenn keiner der Parteien drüber streitet, geht das eben.
    Als ich die Kündigung zurückgezogen hab, lief und läuft der Mietvertrag weiterhin so wie ehemals (also immer noch auf beider Namen).
    Ich bin gespannt, was mal sein wird, wenn ich wirklich hier ausziehe....


    Und mein Vermieter ist zwar vor Ort (weiß ja auch um die Angelegenheit) und stört sich nicht dran. Solange er seine Miete erhält!


    Rechtlich ist das, glaub ich, nicht ganz in Ordnung. Aber keiner der drei Parteien hat das je geändert.

  • Danke, für Eure Antworten.


    Klar haben sich die Nebenkosten verringert, aber ich freu mich lieber einmal im Jahr über eine Rückzahlung :-)


    Mal sehen, wann wir es schaffen, hier auszuziehen, Patchworkfamilien sind hier nicht so beliebt :-( dabei sind sie doch mittlerweile völlig normal....

  • Patchworkfamilien sind hier nicht so beliebt :-(


    :ohnmacht:


    unnormal ist doch heutzutage eine "normale" Familie ;)


    ...vielleicht liegt das nur daran, dass die potenziellen Vermieter die Patchworkfamilien-Mieter als risikoreicher in Bezug auf Länge des Mietvertrages einstufen

  • Und mein Vermieter ist zwar vor Ort (weiß ja auch um die Angelegenheit) und stört sich nicht dran. Solange er seine Miete erhält!


    Für den Vermieter ist das auch toll: Er hat zwei Vertragspartner die vollständig (nicht nur Anteilsmäßig) für die Miete und eventuelle Schäden haften. Er kann sich praktisch aussuchen, wo er sich das Geld holt - egal ob derjenige noch in der Wohnung wohnt oder nicht.


    Problematisch wird es erst, wenn die Wohnung gekündigt werden soll, aber der Ex nicht zustimmt. Dann muss man diese Zustimmung ggfs. einklagen und die Monate, die das dauert, weiter Miete zahlen.


    Als meine Ex damals ausgezogen ist, haben wir ein Schreiben gemacht, das von allen drei (Ex, Vermieterin und mir) unterschrieben wurde, das meine Ex aus dem Vertrag entlassen wird und ich den Vertrag alleine fortführe. Kostet nicht viel Arbeit und schafft Klarheit.


    Edit: In dem Schreiben war auch geregelt, das die Kaution alleine mir gehört und meine Ex keinen Anspruch darauf erhebt.

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  • Also mein Ex unterschreibt so eine Kündigung schon. Er hat ja keinen Grund, nicht zu unterschreiben. Aber bis es soweit ist, müssen wir erstmal was finden :-(


    Die Kaution gehört ihm zu Hälfte, aber da gibt es für mich eh keine Diskussion. Er muss ja schliesslich auch die Renovierungskosten mittragen :-)


    Also hier ist es so, dass Du IMMER eine Selbstauskunft ausfüllen musst, und da wird auch der Familienstand angegeben...dabei finde ich ja sogar, dass Patchworkfamilien fester sind, weil man ja so schon soviel Probleme hat. Also bei uns ist da zumindest so, dass man schon soviel mitgemacht hat, man sich aber trotzdem nicht getrennt hat :-)

  • wir haben das auch so, ex ist im vertrag dringeblieben (der eigentümer unseres hauses hat gewechselt, und der neue besitzer wünscht sich nach eigener aussage "ein anderes klientel und eher keine studenten"...er hätte sich also mit sicherheit nicht drauf eingelassen, dass wir den gemeinsamen vertrag kündigen und ich einen neuen, nur für mich, krieg). kaution hab ich ihm anteilig ausgezahlt, alles gut. hab mich vorher allerdings anwaltlich beraten lassen. ich würde es also so lassen. trotzdem viel erfolg bei der suche!

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Problematisch wird es erst, wenn die Wohnung gekündigt werden soll, aber der Ex nicht zustimmt. Dann muss man diese Zustimmung ggfs. einklagen und die Monate, die das dauert, weiter Miete zahlen.

    Die Kosten dafür muss aber andere zahlen (Schadenersatz). Blöd nur, wenn bei dem nix zu holen ist.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wo du gerade das Wort "Rückzahlungen" in den Mund nimmst - Ich hatte noch nie eine und werd irgendwie immer nochmal raufgestuft. Also irgendwas mach ich wohl falsch^^