Elterngeld und Steuerklassenwechsel

  • Ich brauch auch an dieser Stelle mal einen Rat... Hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.....


    Ich bin gerade am Rechnen und habe von Steuerklassen, Freibeträge für Kinder etc. echt keine Ahnung, weil ich seit 22 Jahren immer auf Steuerklasse 1 gearbeitet habe, da Single ohne Kinder, also auch noch nie Freibeträge....


    Meine Frage ist....


    Mein Elterngeld: Es wird 67% des letzten Nettoeinkommes bezahlt, mit z. Zt. Steuerklasse 1 und 38,5 Std. Woche.


    Nach der Geburt, wenn ich dann 30 Std. weiter arbeite pro Woche...


    Kann ich nach der Geburt die Steuerklasse ändern? Oder bekomme ich einen Freibetrag für das Kind?


    Wird dann das Elterngeld danach auch neu berechnet, bezogen auf das neue Nettoeinkommen, mit andere Steuerklasse oder Freibetrag fürs Kind?


    Ich habe keine Ahnung....

  • Danke für den Link....


    Wenn ich alles richtig ausgefüllt habe, dann bekomme ich nicht die 67% von meinem letzten Gehalt, sondern jeden Monat immer einen Mindestsatz, der weit unter dem liegt, was die 67% ausmachen würde....


    Kappiere ich nicht.... Oder ich bin zu blöd.

  • Huhu,


    als Alleinerziehende rutschst du in Steuerklasse 2. In der hast du einen Freibetrag von 1308 € jährlich.


    siehe hier: http://www.finanztip.de/recht/…kinder-im-steuerrecht.htm


    Das Elterngeld selbst ist Steuerfrei. Aber wenn du nebenbei arbeiten gehst, wird dein zusätzliches Einkommen so versteuert, als wenn du soviel verdienen würdest, wie du mit Elterngeld hast. Aber nur das und nicht das Elterngeld selbst.


    siehe hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm



    ich denke die links werden dir weiterhelfen.


    LG Nicole

    Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein.

  • WOW - Danke schön!!! Ja, das hilft mir schon weiter!


    Man, was für eine Rechnerei.... Da qualmt einen ja der Kopf bis zum Erbrechen....


    Ich wusste nicht, dass mal als alleinerziehende/r auch gleichzeitig zum Finanzexperte wird, bzw. werden muss.
    Eigentlich könnte Vater Staat alle alleinerziehenden mit gutem Gewissen eine Stelle als Experte beim Finanzamt, Jugendamt, Sozialamt, Arbeitsamt vermitteln.


    Das ganze hin und her rechnen, damit man weiß, was ist besser oder schlechter ist doch nicht mehr normal.... Tolles Land ! *kotz*

  • Hi,


    muss man beantragen das die Steuerklasse geändert wird, oder macht das ein Amt automatisch ?(