Stiefvater und Sorgerecht

  • Ihr Lieben,


    ich brauche mal rechtliche Absicherung in Bezug auf das Sorgerecht.


    Ein Kind wird unehelich geboren, die Mutter hat automatisch das ASR. Ob der leibliche Vater GSR hat, ist mir unbekannt und auch nicht von Relevanz.


    Die Mutter heiratet und nimmt gemeinsam mit dem Kind den Namen des neuen Mannes an. Geht das ohne Adoption?
    Wenn ja, ist es doch richtig, dass der Stiefvater nur über eine Adoption das Sorgerecht für das Kind erhalten kann oder liege ich da falsch?
    Kennt auch jemand die relevanten §§ im BGB?


    Habt lieben Dank!


    Kaj

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Die Mutter heiratet und nimmt gemeinsam mit dem Kind den Namen des neuen Mannes an. Geht das ohne Adoption?


    Wenn das Kind den Namen der Mutter hatte, geht das ohne Adoption und/oder ohne Zustimmung des leiblichen Vaters. Nur wenn das Kind den Namen des Vaters trägt, muss der Vater zustimmen. (Davon ausgegangen das die Mutter als alleinige Sorgerecht hat)


    Wenn ja, ist es doch richtig, dass der Stiefvater nur über eine Adoption das Sorgerecht für das Kind erhalten kann oder liege ich da falsch?


    Mir wurde das auch so gesagt, als ich mich beim Jugendamt erkundigte. Allerdings kann die Mutter mit alleinigen Sorgerecht durchaus eine Vollmacht für den Stiefvater ausstellen, damit dieser Entscheidungen alleine treffen kann.


  • Die Mutter heiratet und nimmt gemeinsam mit dem Kind den Namen des neuen Mannes an. Geht das ohne Adoption?
    Wenn ja, ist es doch richtig, dass der Stiefvater nur über eine Adoption das Sorgerecht für das Kind erhalten kann oder liege ich da falsch?
    Kennt auch jemand die relevanten §§ im BGB?

    ja, die einbenennung ist möglich, wenn die mutter das alleinige sorgerecht hat, sonst nur mit zustimmung des vaters.


    durch die heirat hat der stiefvater das sogenannte "kleine sorgerecht" (alltagssorge) § 1687b bgb:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html


    zum thema adoption/stiefkindadoption:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_%28Deutschland%29


    der vater muss zustimmen...

  • Danke für's erste. Ich warte mal noch weitere Infos ab.


    Nur soviel: in der Geburtsurkunde ist der biologische Vater dokumentiert, das Kind hatte vor der Heirat den Familiennamen der Mutter. Eine Vollmacht oder gar Adoptions-/Sorgerechtsurkunde liegt nicht vor.


    Heißt für mich: der Stiefvater ist nicht sorgeberechtigt und kann somit auch keine Auskünfte einfordern. Richtig?

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  • Heißt für mich: der Stiefvater ist nicht sorgeberechtigt und kann somit auch keine Auskünfte einfordern. Richtig?


    Nachdem ich mir den von juwi genannten Paragraphen angeschaut habe, würde ich sagen: er kann und darf vermutlich gegenüber der Schule oder Ärzten.

  • Es geht, ich habe das auch getan.



    Es wird ein Negativbescheinigung vom Jungendamt benötigt, die Geburtsurkunden, Stammbaum etc. das ganze nennt sich Namensübetragung und hat gar nichts mit Adoption zu tun.



    Edit:


    Das Sorgerecht, bleibt davon unberührt.........aber ein gemeinsamer Nachnahme erleichter die Sache ungemein, alles andere hatten wir per notarieller Verfügung geklärt, Tod eines Elternteils, etc..

    Einmal editiert, zuletzt von idefixx ()


  • Das ist mir zu unsicher @ghost. Ich brauch rechtliche Sicherheit.

    das ist rechtlich eindeutig!
    der stiefvater hat die "alltagssorge" nach § 1687.
    die gleichen rechte, die ein bet hat...
    es nennt sich auch "kleines sorgerecht"...

  • Nein, die Gesetze sind nicht schwammig. Der Stiefvater im beschriebenen Fall hat die Alltagssorge. D.h. er kann die Kinder entschuldigen bei Krankheit, die Klassenarbeiten unterschreiben, am Elternsprechtag teilnehmen, ist wahlfähig als Elternbeirat. Die Gesetze und Kommentare sowie die Verfahrensanweisungen für die Schulen (der Bundesländer, wo ich sie kenne: NRW, Hessen, BW, Brandenburg) sind da eindeutig. Die meisten Gesetze dazu hat Juwi ja schon eingestellt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was ich mit schwammig meinte:


    Auch juwi redet vom "kleinen Sorgerecht", von der Alltagssorge. Aber wo ist definiert was das genau ist? Ich denke das ist viel Interpretationsspielraum. Es wird offensichtlich ein Unterschied zum "normalen" Sorgerecht gemacht.


    Volleybap, du hast offensichtlich beruflich damit zu tun und kennst dementsprechend vermutlich viele Urteile, Verfahrungsanweisung (die oft einen Weg definieren, der einfach nur ein geringes Prozessriskio birgt und nicht immer das maximale aus Gesetzen heraus holt) und Vorschriften. Für Laien ist das aber nicht unbedingt durchschaubar.


    So wie sich der § ließt, ist alles gut. Aber warum empfehlen dann Jugendamt und auch dieser Focus-Bericht zusätzlich eine Vollmacht - doch nicht nur um die Menschen zu ärgern - sondern auch aus Erfahrung, das es macnhmal eben doch nicht so leicht ist.


    Beispiel: Darf der Stiefvater im Rahmen der Alltagssorge nun von der Schule ein Zeugnis anfordern oder nicht? Darf er beim Arzt den Stand der kieferorthopädischen Behandlung erfahren oder nicht? Darf er bei der Bank den Stand des Sparbuches abfragen oder nicht?

  • Die Mutter heiratet und nimmt gemeinsam mit dem Kind den Namen des neuen Mannes an. Geht das ohne Adoption?


    So habe ich vor Jahr(-zehnten) den Nachnamen meines Stiefvaters bekommen ohne je adoptiert worden zu sein - also ja, das geht und ging schon vor 30 Jahren. (Und mit meiner Heirat ist der verhasste Name dann rückwirkend mein Geburtsname geworden - :ohnmacht: - aber das ist ein anderes Thema!

    Wenn ja, ist es doch richtig, dass der Stiefvater nur über eine Adoption das Sorgerecht für das Kind erhalten kann oder liege ich da falsch?


    Sobald alle den gleichen Nachnamen haben - wird kaum noch jemand nach dem Sorgerecht fragen - ob richtig oder nicht - Behörden, Schulen etc. fragen dann meiner Erfahrung nach nicht mehr sondern gehen einfach von gemeinsamen Sorgerecht aus.

    "All will be good in the end! And if it's not good, it's not yet the end!"

  • Volleybap, du hast offensichtlich beruflich damit zu tun und kennst dementsprechend vermutlich viele Urteile, Verfahrungsanweisung (die oft einen Weg definieren, der einfach nur ein geringes Prozessriskio birgt und nicht immer das maximale aus Gesetzen heraus holt) und Vorschriften. Für Laien ist das aber nicht unbedingt durchschaubar.


    Nö. Ich bin diesbezüglich in erster Linie Patchworker, also so ein "Stiefvater" und meine Frau eine "Stiefmutter". Da gehört es zur Natur der Sache, dass man sich sachkundig gemacht hat.
    Hier ist die Sache aber relativ einfach. Die Alltagssorge ist ja nun wirklich deutlich definiert und grenzt sich von den "großen Fragen des Lebens" ab. Und in dem revidierten Familienrecht von 2008 ist die Alltagsmöglichkeit des Patchworkelternteils deutlicher definiert worden. Das macht ja auch Sinn: Es funktioniert doch sonst gar nicht im Alltagsablauf. Und das ist die Intention des Gesetzgebers. Eine in den Abläufen funktionierende Patchworksituation zu ermöglichen - wenn es nun schon mal dazu gekommen ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, soweit habe ich das auch begriffen.


    Aber bin ich dem Stiefvater auskunftspflichtig, was die Zensuren des Kindes angeht oder fahre ich besser, wenn ich eine Vollmacht bzw. das Einverständnis der Mutter einhole?
    Von der Sinnhaftigkeit, alle Noten aus dem letzten Schuljahr von allen Fachlehrern haben zu wollen mal abgesehen...

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    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Aber bin ich dem Stiefvater auskunftspflichtig, was die Zensuren des Kindes angeht oder fahre ich besser, wenn ich eine Vollmacht bzw. das Einverständnis der Mutter einhole?


    Würd mal sagen...........nimm die sichere Seite und hole dir die schriftliche Genehmigung der Mutter.


  • Aber bin ich dem Stiefvater auskunftspflichtig, was die Zensuren des Kindes angeht

    ich würde sagen: JA!
    wenn die mutter das alleinige sorgerecht hatte und jetzt mit dem stiefvater verheiratet ist, dann ist er jetzt mitsorgeberechtigt, bzw.
    hat auch die alltagssorge und
    darf nach den noten fragen...

  • Interessant - gestern wurde in der neuen Klasse der Elternbeirat gewählt und es wurde gefragt ob die Kandidaten auch das Sorgerecht haben.

    Hintergrund, in den letzten Jahren wurde wohl ein Stiefvater gewählt und das war nicht rechtsgültig und die Wahl wurde wiederholt.