Ihr Lieben,
ich brauche mal rechtliche Absicherung in Bezug auf das Sorgerecht.
Ein Kind wird unehelich geboren, die Mutter hat automatisch das ASR. Ob der leibliche Vater GSR hat, ist mir unbekannt und auch nicht von Relevanz.
Die Mutter heiratet und nimmt gemeinsam mit dem Kind den Namen des neuen Mannes an. Geht das ohne Adoption?
Wenn ja, ist es doch richtig, dass der Stiefvater nur über eine Adoption das Sorgerecht für das Kind erhalten kann oder liege ich da falsch?
Kennt auch jemand die relevanten §§ im BGB?
Habt lieben Dank!
Kaj