Unterhalt an Großeltern überweisen?

  • Hallo ihre lieben Alleinerziehenden!


    Es geht (mal wieder :D) nicht um mich und meine Tochter, sondern um meinen Schwager und seine Tochter. Die wird jetzt bald sechs. Von Geburt an war es so, dass die Kleene hauptsächlich bei den Großeltern mütterlicherseits gelebt hat. Grob könnte man sagen: 5 Tage die Woche bei den Großeltern (rund um die Uhr) und 2 Tage bei der Mutter. Sofern nicht mein Schwager seine Tochter hatte. Teilweise hat die KM ihre Tochter nur alle 2-3 Wochen gesehen, weil die Kleene am Wochenende und teilweise unter der Woche beim KV war (so gewollt von der KM). Der Unterhalt wurde immer an die KM überwiesen.


    Jetzt ist es so, dass die KM endlich einen Job gefunden hat und für diesen knapp 50 km weggezogen ist. Ohne ihre Tochter. Denn die soll jetzt dauerhaft bei den Großeltern leben, also IMMER. Die KM nimmt ihr Kind nur alle paar Wochen am Wochenende zu sich. Der KV und die KM sind sehr zerstritten und sämtlicher Kontakt das Kind betreffend lief schon immer über die Großeltern mütterlicherseits. Das heißt, KV und KM haben schon seit Jahren so gut wie keinen Kontakt (ich weiß, das ist nicht das Gelbe vom Ei, aber das ist hier nicht Thema).


    Jetzt meinten die Großeltern zum KV, dass mit der KM abgeklärt wäre, dass der KU ab sofort an die Großeltern überwiesen wird und nicht mehr an die KM. Dem KV ist das recht, da das Kind ja dort lebt und die Großeltern demnach auch die Ausgaben fürs Kind haben. Der KV hat aber nichts schriftlich o.Ä., es exisitert lediglich die Aussage der Großeltern. Soll der KV jetzt tatsächlich den KU an die Großeltern überweisen? Er hat einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, wo er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, sollte der Unterhalt nicht gezahlt werden. Verständlicherweise befürchtet er jetzt, sollte er den KU an die Großeltern überweisen, dass die KM plötzlich quer schießt und behauptet, es hätte nie eine Absprache gegeben und sie erhalte keinen KU und plötzlich hat der KV ne Kontopfändung laufen oder so...


    Er hat sich schon ans Jugendamt gewandt, aber die Dame war nicht besonders hilfsbereit gestimmt und meinte nur, er solle den KU dann an die Großeltern überweisen, das wäre schon okay so. Fest steht: Die KM tritt den KU nur ungern an die Großeltern ab, da sie schon die letzten Jahre immer quer gestellt hat, den Großeltern etwas vom KU abzugeben. Ich nehme an, dass die Großeltern die KM jetzt etwas unter Druck gesetzt haben, so nach dem Motto: "Wenn du willst, dass die Kleene bei uns wohnt, dann bekommen wir auch den KU, ansonsten nehmen wir die Kleene nicht dauerhaft" oder so.


    Der KV hat die KM auch schon angerufen und sie gebeten, ihm schriftlich zu geben, dass der KU nicht mehr an sie überwiesen wird. Sie weigert sich. Noch ein Indiz, dass da eventuell Ärger auf den KV zukommen kann. Sie sagt zwar, dass er den KU an die Großeltern überweisen soll, aber sie weigert sich, das schriftlich mitzuteilen. Auch der Vorschlag des KV, dass der KU weiterhin an sie geht und sie halt nen Dauerauftrag einrichten soll, wo sie den KU an die Großeltern weiterleitet, hat sie abgeschmettert. "Zu viel Aufwand".


    Der KV möchte den KU natürlich gerne an die Großeltern überweisen, weil er weiß, dass dort die Ausgaben für das Kind getätigt werden und das Geld dort gebraucht wird und die KM eh keine Ausgaben hat, da das Kind ja nicht bei ihr lebt. Er möchte nur sehr zähneknirschend weiter an die KM überweisen und ihr somit monatlich eine kleine Finanzspritze zukommen lassen, wovon das Kind nichts sieht und die Großeltern mit den Ausgaben im Stich lassen. Andererseits hat er natürlich Angst, dass die KM die Zwangsvollstreckung in Auftrag gibt, wenn er einfach an die Großelten überweist, ohne etwas schriftlich zu haben.


    Habt ihr einen Tipp für ihn, wie er verfahren soll?

  • So blöde die Situation auch für die Großeltern ist, ich würde an Stelle des KV ohne schriftliche Bestätigung, dass der KU direkt an die GE zu zahlen ist, weiter KU nur an die KM zahlen. Was die dann damit macht, ist doch nicht das Problem des KV.

  • Zu klären wäre: Hat die KM einen Titel? Dann müsste der KV diesen abändern lassen.


    Ansonsten denke ich, dass man mit einer aktuellen Meldebestätigung des Kindes auf der sicheren Seite ist :frag .


    edit: die Großeltern könnten ebenso KU von der KM fordern... in diesem fall wären eigentlich beide Eltern Barunterhaltspflichtig ;) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • So blöde die Situation auch für die Großeltern ist, ich würde an Stelle des KV ohne schriftliche Bestätigung, dass der KU direkt an die GE zu zahlen ist, weiter KU nur an die KM zahlen. Was die dann damit macht, ist doch nicht das Problem des KV.


    Das stimmt schon und der KV tendiert auch eher hierzu, solange er keine schriftliche Bestätigung hat. Aber dem KV liegt natürlich schon was daran, dass seine Tochter das Geld erhält, was ihr zusteht. Es ist ja nunmal KU und kein Trennungsunterhalt o.Ä. und somit ausschießlich für das Kind gedacht. Die KM hat das Kind nicht und auch keine Ausgaben für das Kind, also hat der KU bei ihr ja eigentlich nix zu suchen. Die Situation ist echt blöde :(.



    Zu klären wäre: Hat die KM einen Titel? Dann müsste der KV diesen abändern lassen.


    Ansonsten denke ich, dass man mit einer aktuellen Meldebestätigung des Kindes auf der sicheren Seite ist :frag .


    edit: die Großeltern könnten ebenso KU von der KM fordern... in diesem fall wären eigentlich beide Eltern Barunterhaltspflichtig ;) .


    1. Ja sie hat einen Titel. Aber da kommt der KV ja nicht dran. Der KV hat ja lediglich eine (beglaubigte?) Abschrift und das Jugendamt hat auch eine.
    2. Das Kind ist weiterhin bei der KM gemeldet. Soweit er weiß, ist auch nicht beabsichtigt, daran was zu ändern.
    3. Hmm... das wäre ja ein ganz neuer Lösungsweg ;). Nein aber mal ehrlich: Ich glaube nicht, dass die Großeltern gegen ihre Tochter schießen und sie auch noch zu KU verdonnern wollen würden. Dem KV machts auch nichts aus, den Betrag alleine zu zahlen, sofern es auch wirklich beim Kind ankommt. Dann zahlt er natürlich gerne. Er will halt nur nicht der KM Geld zustecken, was sie für sich gebraucht und das Kind sieht von dem Geld nichts. Das hat er die letzten Jahre schon immer getan und sich sehr darüber geärgert (da das Kind ja schon immer hauptsächlich bei den Großeltern lebte, aber jetzt ist es wirklich offiziell so, dass das Kind IMMER komplett bei den Großeltern lebt).

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  • Jetzt ist es so, dass die KM endlich einen Job gefunden hat und für diesen knapp 50 km weggezogen ist. Ohne ihre Tochter. Denn die soll jetzt dauerhaft bei den Großeltern leben, also IMMER.


    Jetzt meinten die Großeltern zum KV, dass mit der KM abgeklärt wäre, dass der KU ab sofort an die Großeltern überwiesen wird und nicht mehr an die KM.


    Der KV hat aber nichts schriftlich o.Ä., es exisitert lediglich die Aussage der Großeltern.


    Soll der KV jetzt tatsächlich den KU an die Großeltern überweisen?


    Das soll er mal schön bleiben lassen.
    Er kann ja den Großeltern sagen, dass er kein grundsätzliches Problem damit hat den Unterhalt zukünftig an sie zu überweisen, dass sie sich aber bitte drum kümmern mögen dafür zu sorgen, dass es dafür auch eine Grundlage gibt.


    Er hat einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, wo er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, sollte der Unterhalt nicht gezahlt werden.


    Soweit nicht schlimm so lange er an den richtigen zahlt.


    Verständlicherweise befürchtet er jetzt, sollte er den KU an die Großeltern überweisen, dass die KM plötzlich quer schießt und behauptet, es hätte nie eine Absprache gegeben und sie erhalte keinen KU und plötzlich hat der KV ne Kontopfändung laufen oder so...


    Genau diese Befürchtung hätte ich an seiner Stelle auch. Wenn er eigenmächtig nicht an den Unterhaltberechtigten (bzw. die KM als gesetzl. Vertreter) sondern an jemand anderen zahlt, auch wenn das Kind de facto ja dort lebt, ist das gleichbedeutend mit "kein Unterhalt gezahlt". Und noch schlimmer: Er hätte noch nicht mal einen Rückzahlungsanspruch an die Großeltern, weil das bei denen eingegangene Geld als "nette Geste und nette Zugabe" betrachtet wird und als verbraucht gilt. Im Endeffekt zahlt er dann mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit doppelt.


    Fest steht: Die KM tritt den KU nur ungern an die Großeltern ab, da sie schon die letzten Jahre immer quer gestellt hat, den Großeltern etwas vom KU abzugeben.


    Ein Grund mehr auf rechtsischere Verhältnisse zu bestehen.


    An Stelle der Großeltern würde ich mich auch drum bemühen das Kindergeld zu bekommen. Immerhin hat das Kind seinen ständigen Aufenthalt wohl nicht mehr bei der Mutter. Da würde ich mich mal bei der Familienkasse kundig machen.

  • Echt vertrackte Situation.


    Kindergeld müssten die GE eigentlich bekommen, aber da Kind nicht dort gemeldet ist, schwierig. Da wird die Familienkasse Probleme machen.


    Unterhaltsberechtigt ist das Kind, ausgezahlt wird aber an den gesetzlichen Vertreter, also die KM. Ich würde da auch nicht anderes machen an KV Stelle, solange es nicht schriftlich abgeklärt ist

  • aber da Kind nicht dort gemeldet ist, schwierig. Da wird die Familienkasse Probleme machen.


    Denke ich erst mal nicht. Immerhin schreibt die Familienkasse in ihrem eigenen Merkblatt auf Seite 8 selbst:

    Zitat

    Eine Haushaltsaufnahme liegt nur dann vor, wenn das Kind ständig in der gemeinsamen Familienwohnung des Antragstellers lebt. Die bloße Anmeldung bei der Meldebehörde genügt also nicht! Eine nur tageweise Betreuung während der Woche oder eine wechselweißer Aufenthalt bei der Pflegeperson und bei den Eltern begründet keine Haushaltsaufnahme


    Das Kind lebt derzeit ständig bei den Großeltern und wird nur tageweise sowohl von KV als auch KM betreut. Und nur die Meldeadresse bei der KM begründet auch keinen KG-Anspruch ihrerseits.
    Ich würde einfach mal schneidig bei der FK vorbeischauen...

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Diese Diskussion haben wir ja schon öfter gehabt. ;)


    In der Theorie ist alles klar an der momentanen Situation. Das Kind lebt im Haushalt der Großeltern, also sind diese auch berechtigt, das Kindergeld zu erhalten. In der Praxis stellen sich die Familienkassen aber manchmal an, wenn das Kind nicht dort gemeldet ist. Deshalb mein "Schwarzsehen". Aber Du hast Recht, @3erpapa, einfach mal die Familienkasse kontaktieren, dann erhalten dei Großeltern zumindest das Kindergeld.


    Lovrel
    Gemeldet ist das Kind bei der KM, obwohl es dort nicht lebt.

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Ich denke die Großeltern sollten alles dran setzen das zu klären. Wie es scheint hat zumindest KV ja nicht vor Sand ins Getriebe zu streuen, so dass die beiden Partein sich schon mal einig sein können. Immerhin reden wir mit KU und KG von mindestens 225 + 184 = 409€ (demnächst 272 + 184 = 456€) die dem Kind derzeit monatlich fehlen bzw. von den Großeltern getragen werden sollen/müssen.

  • Danke schonmal für eure Antworten. Tja dann wird er wohl weiterhin an die KM überweisen müssen, so ärgerlich das auch ist. Wenn er das nächste Mal die Kleine holt wird er nochmal mit den Großeltern sprechen müssen. Vielleicht können die bei der KM mehr bewirken. Denn so wie es derzeit ist, ist das ja für die Großeltern und für den KV unbefriedigend :(.


    Danke für den Hinweis mit dem Kindergeld. Ich habs ihm schon gesagt und er wird da auch mit den Großeltern nochmal drüber sprechen. Da müssen die sich dann aber alleine drum kümmern, das geht den KV in erster Linie ja nicht direkt was an, wo das Kindergeld hinfließt.


    Immerhin reden wir mit KU und KG von mindestens 225 + 184 = 409€ (demnächst 272 + 184 = 456€) die dem Kind derzeit monatlich fehlen bzw. von den Großeltern getragen werden sollen/müssen.


    Er zahlt sogar 257 € KU im Monat und ab Oktober wird es dann sogar noch mehr, weil das Kind dann sechs wird. Also reden wir hier von einem KU von 309 € + Kindergeld, was den Großeltern dann monatlich fehlt.

  • Hi,


    wieso nimmt -eigentlich- nicht der Papa die Kleine ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • eine möglichkeit wäre auch, die km anzuschreiben:


    hallo km,
    wie telefonisch vereinbart wird der unterhalt für kind ab dem (...) von mir an die großeltern direkt überwiesen. solltest sich in der zwischenzeit an der betreuungssituation bzgl. aufenthalt etwas geändert haben (oder du lieber selbst den unterhalt an die großeltern weiterleiten möchtest) gib mir doch bitte schriftlich bis zum (...) bescheid.
    sollte ich bis dato nichts von dir hören, gehe ich davon aus, dass sich an der absprache nichts ändert und werde mich um eine abänderung des unterhaltstitels kümmern.


    mit freundlichen grüßen,
    kv


    das ganze per einschreiben und schon hat sie die notwendigkeit, schriftlich zu agieren ;)

  • Der Titel wird, wenn er rechtsgültig ist, so abgefasst sein, dass das Geld so zu zahlen ist, das der Unterhaltsberechtigte darüber verfügen kann. Eine Kontoänderung kann also einzig und allen von der Mutter veranlasst werden. Da sie sich weigert, ist der Fall klar: Alles bleibt beim alten.


    Natürlich könnte geklagt werden. Dann müsste aber auf Aufenthaltsbestimmungsrecht geklagt werde, Erst dann ist das Unterhaltsrecht gegeben. Oder das Jugendamt kann eingeschaltet werden. Das müsste das Sorgerecht an sich ziehen.




    Das Kindergeld wird unabhängig vom Meldeort an denjenigen bezahlt, der das Kind in den Haushalt aufgenommen hat, bei wem es also wohnt. Im Zweifelsfall gilt eine Haushaltsaufnahme spätestens nach Ablauf von sechs Monaten (dann ist es keine vorübergehende Aufnahme mehr). Theoretisch und bereits vom Hessischen Finanzgericht so argumentiert, bekommt sogar ein das Kind Entziehender Kindergeld, selbst wenn der /die Sorgeberechtigten mit Polizei versuchen, das Kind zurückzuführen. Familienkasse und Finanzgericht betrachten sich als völlig losgelöst vom Familienrecht.


    Letztlich ist das aber in der innenbeziehung Mutter - Großeltern zu klären. Hat sie das Sorgerecht, ist der Vater außen vor. Besteht gemeinsames Sorgerecht, müsste der Umgangselternteil dem Aufenthalt bei den Großeltern zustimmen. Denn das ist schon eine wesentliche Entscheidung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sorry ich war die letzten Tage nicht am PC.


    So nochmal danke an alle für eure Hilfe! Mein Schwager hat jetzt nochmal mit den Großeltern gesprochen und die konnten ihn natürlich verstehen, zumal sie ja auch wissen wie ihre Tochter, also die KM tickt. Die haben ihr jetzt sozusagen die Pistole auf die Brust gesetzt und der KV kriegt jetzt eine schriftliche Mitteilung von ihr, worin sie halt schreibt, dass der KU ab sofort an die Großeltern gehen soll.


    Kann er den KU denn damit sorglos an die Großeltern zahlen (natürlich erst sobald das Schreiben da ist) oder muss er noch immer befürchten, dass die KM womöglich vollstrecken könnte?


    Hat einer von euch ein Muster wie so ein Schreiben auszusehen hat, um sich auf der sicheren Seite zu wissen? Die KM meinte nämlich, dass der KV ihr ein Muster schicken soll wie er es gerne hätte.


    Hi,


    wieso nimmt -eigentlich- nicht der Papa die Kleine ?


    Gruß
    babbedeckel


    Gute Frage, nächste Frage... Keine Ahnung. Er ist beruflich häufig im Ausland. Grob gesagt ist er ca. jeden dritten Monat komplett im Ausland. Er sagt, sein Kind sei von Geburt an schon immer genug hin & her geschoben worden und das Kind soll endlich mal zur Ruhe kommen und nicht weiterhin noch hin und her geschoben werden. Sie soll endlich mal ankommen und ein richtiges einziges Zuhause haben (nicht mal kurz bei Mama, kurz bei Papa, kurz bei Oma im Wechsel). Und er hat niemanden, der das Kind dauerhaft jeden dritten Monat in seiner Wohnung betreut, sprich: die Kleene müsste trotzdem weiterhin jeden dritten Monat für 4-5 Wochen bei Oma wohnen, was ihr wieder kein endgültiges Zuhause gibt und sie hat dann nie die Chance mal zur Ruhe zu kommen.


    Der KV lebt zwar mit meiner Schwester zusammen (sie ist die "Next"), und meine Schwester mag die Kleene auch sehr und ist immer bereit zu helfen, aber sie möchte sich nicht jeden dritten Monat komplett und alleine um ein "fremdes" Kind (ihr wisst was ich meine, es ist halt nicht das eigene Kind) kümmern müssen. Was ich vollkommen nachvollziehen kann. Meine Schwester ist zwar Lehrerin, aber gewollt kinderlos (okay sie ist noch Jung und hat auch noch Zeit) aber sie ist einfach nicht der mütterliche Typ :D. Zumal sie es auch zeitlich nicht schaffen würde, sich ums Kind zu kümmern. Sie ist vollzeit berufstätig.


    Das ist zumindest die offizielle Erklärung des KV. Ob das der wahre bzw. einzige Grund ist, weiß ich nicht.

  • Das hatte hier in diesem Thread schonmal jemand geschrieben. Und auch wenn das nur "fair" wäre, zumal das Kind ja jetzt sogar mehr Zeit beim KV verbringt als bei der KM. Aber die Sache ist die: das Kind ist weiterhin bei der KM gemeldet, auch wenn es sich um eine Dauerlösung handeln soll (also dass die Kleine bei Oma und Opa wohnt). Warum genau, wird nicht verraten. Vermutlich um Stress z. B. mit dem JA zu vermeiden oder so, keine Ahnung... Und auch wenn die Großeltern wissen wie die KM tickt und das auch alles andere als gut finden, ist und bleibt es ihre Tochter und der KV geht nicht davon aus, dass diese gegen die KM schießen werden und Unterhalt von ihr verlangen würden. Und dann beweis als KV mal, dass das Kind den Wohnsitz nicht mehr bei der Mutter hat, wenn KM und Großeltern ggf. das Gegenteil behaupten. Er möchte auch nicht noch zusätzlich Stress machen, wo das Verhältnis zur Kindsmutter eh schon angespannt genug ist.


    Auch wenn der KV das alles nicht richtig findet, ist es für ihn okay, alleine für den Unterhalt zu sorgen, SOFERN das Geld auch beim Kind ankommt und es nicht auf KMs Konto wandert, und die Kleene keinen Cent davon bekommt. Das ist für ihn die Hauptsache.