Hallo ihre lieben Alleinerziehenden!
Es geht (mal wieder :D) nicht um mich und meine Tochter, sondern um meinen Schwager und seine Tochter. Die wird jetzt bald sechs. Von Geburt an war es so, dass die Kleene hauptsächlich bei den Großeltern mütterlicherseits gelebt hat. Grob könnte man sagen: 5 Tage die Woche bei den Großeltern (rund um die Uhr) und 2 Tage bei der Mutter. Sofern nicht mein Schwager seine Tochter hatte. Teilweise hat die KM ihre Tochter nur alle 2-3 Wochen gesehen, weil die Kleene am Wochenende und teilweise unter der Woche beim KV war (so gewollt von der KM). Der Unterhalt wurde immer an die KM überwiesen.
Jetzt ist es so, dass die KM endlich einen Job gefunden hat und für diesen knapp 50 km weggezogen ist. Ohne ihre Tochter. Denn die soll jetzt dauerhaft bei den Großeltern leben, also IMMER. Die KM nimmt ihr Kind nur alle paar Wochen am Wochenende zu sich. Der KV und die KM sind sehr zerstritten und sämtlicher Kontakt das Kind betreffend lief schon immer über die Großeltern mütterlicherseits. Das heißt, KV und KM haben schon seit Jahren so gut wie keinen Kontakt (ich weiß, das ist nicht das Gelbe vom Ei, aber das ist hier nicht Thema).
Jetzt meinten die Großeltern zum KV, dass mit der KM abgeklärt wäre, dass der KU ab sofort an die Großeltern überwiesen wird und nicht mehr an die KM. Dem KV ist das recht, da das Kind ja dort lebt und die Großeltern demnach auch die Ausgaben fürs Kind haben. Der KV hat aber nichts schriftlich o.Ä., es exisitert lediglich die Aussage der Großeltern. Soll der KV jetzt tatsächlich den KU an die Großeltern überweisen? Er hat einen Titel beim Jugendamt unterschrieben, wo er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, sollte der Unterhalt nicht gezahlt werden. Verständlicherweise befürchtet er jetzt, sollte er den KU an die Großeltern überweisen, dass die KM plötzlich quer schießt und behauptet, es hätte nie eine Absprache gegeben und sie erhalte keinen KU und plötzlich hat der KV ne Kontopfändung laufen oder so...
Er hat sich schon ans Jugendamt gewandt, aber die Dame war nicht besonders hilfsbereit gestimmt und meinte nur, er solle den KU dann an die Großeltern überweisen, das wäre schon okay so. Fest steht: Die KM tritt den KU nur ungern an die Großeltern ab, da sie schon die letzten Jahre immer quer gestellt hat, den Großeltern etwas vom KU abzugeben. Ich nehme an, dass die Großeltern die KM jetzt etwas unter Druck gesetzt haben, so nach dem Motto: "Wenn du willst, dass die Kleene bei uns wohnt, dann bekommen wir auch den KU, ansonsten nehmen wir die Kleene nicht dauerhaft" oder so.
Der KV hat die KM auch schon angerufen und sie gebeten, ihm schriftlich zu geben, dass der KU nicht mehr an sie überwiesen wird. Sie weigert sich. Noch ein Indiz, dass da eventuell Ärger auf den KV zukommen kann. Sie sagt zwar, dass er den KU an die Großeltern überweisen soll, aber sie weigert sich, das schriftlich mitzuteilen. Auch der Vorschlag des KV, dass der KU weiterhin an sie geht und sie halt nen Dauerauftrag einrichten soll, wo sie den KU an die Großeltern weiterleitet, hat sie abgeschmettert. "Zu viel Aufwand".
Der KV möchte den KU natürlich gerne an die Großeltern überweisen, weil er weiß, dass dort die Ausgaben für das Kind getätigt werden und das Geld dort gebraucht wird und die KM eh keine Ausgaben hat, da das Kind ja nicht bei ihr lebt. Er möchte nur sehr zähneknirschend weiter an die KM überweisen und ihr somit monatlich eine kleine Finanzspritze zukommen lassen, wovon das Kind nichts sieht und die Großeltern mit den Ausgaben im Stich lassen. Andererseits hat er natürlich Angst, dass die KM die Zwangsvollstreckung in Auftrag gibt, wenn er einfach an die Großelten überweist, ohne etwas schriftlich zu haben.
Habt ihr einen Tipp für ihn, wie er verfahren soll?