Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin weil es ja eigl. eine Art Ausbildungsvergütung is. Aber irgendwie ja auch eine Behörde, ach ich weiß auch nicht.
Also ich bin gestern in die 1-jährige Fachoberschule eingestiegen (Voraussetzung war eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von min. 2 Jahren in einem sozialen/pflegerischen Bereich) und habe Bafög beantragt. Nun wurden 2 Klassen zusammengeschmissen (die die 2-jährige FOS machen und jetz in der 12. Klasse sind und wir eben die in die 12. Klasse einsteigen) und da haben wir ein bisschen was bequatscht und kamen auch auf das Bafög zu sprechen und da meinten die schon 1 Jahr länger FOS machen das sie keins kriegen würden, Begründung weiß ich nicht.
Aber wofür kann man es dann beantragen wenn man es nicht kriegt? Natürlich ist die Voraussetzung das man es benötigt, sprich die Eltern nicht noch für den Lebensunterhalt des Auszubildenden aufkommen können. Ich verstehs nich. Ich mein, nehmen wir mal an es ist so, wovon soll ich denn den Lebensunterhalt von meinem Sohn und mir bestreiten? Das ist doch unmöglich. Mir geht echt der Arsch auf Grundeis am Ende steh ich mit weniger Geld da als im Erziehungsurlaub wo ich nichts gemacht habe.
:Hm
Liebe Grüße
Seelchen