Umzugs benachrichtigung An Ex (kein kontakt)

  • Seit dem der Betreute umgang gescheitert ist ( mein Ex ist mehrmals nicht erschienen) wurde die Arbeit mit dem Jugendamt diesbezüglich abgetretten.
    Er muss nun gerichtlich Umgang bestreiten was er bis heut noch nicht gemacht hat. Allerdings hat man ihn öfters in meinem Wohnort gesehen auch wie er mir hinterher schnüffelt sich aber nicht zu erkennen gibt.


    Meine Frage ist nun da wir umziehen ob ich ihm meine neue Adresse mitteilen muss?
    Wir haben keinerlei kontakt mehr.

  • Müssen musst du nur Pipi und sterben....


    ich tendiere mal dazu, dass du deinen neuen Wohnort mal für dich behälst... teile es dem JA mit und schick ist....


    Dein Prachtexemplar hat nicht mal den Arsch in der Hose, sich zu erkennen zu geben?


    Holy Moly....was für Mannsbilder laufen denn heute rum? Werden denn bei den Jungen nur noch Weicheier gezüchtet?

  • Anscheinend.. ^^ Das interessante an der Geschichte der Vater meines Sohnen ist gerad mal 24!!
    Er Hat den Arsch in der Hose und trotz er den kleinen anfangs nicht wollte kümmert er sich drum und ist Für Emily auch ne ganz wichtige bezugsperson geworden. Er behandelt beide Kids gleich obwohl Emily nicht seine ist.


    Emilys Vater ist nun 29 Jahre !! Emily ein Wunschkind durch und durch. Er bekommt das garnicht gebacken dieser Mann ist auch Psychisch etwas naja, das ist aber meine meinung die ich Emily zu liebe für mich behalten werde.
    Er hatt ein Recht sie zu sehen er muss es nur Wollen!


    Naja dan werd ich vorerst ihm nicht bescheid geben. Er wirds spätestens irgendwann eh feststellen das nichts mehr ums haus rum zu bespitzeln gibt . :radab

  • Seit dem der Betreute umgang gescheitert ist ( mein Ex ist mehrmals nicht erschienen) wurde die Arbeit mit dem Jugendamt diesbezüglich abgetretten.
    Er muss nun gerichtlich Umgang bestreiten was er bis heut noch nicht gemacht hat


    Ihr befindet euch in einem Umgangsverfahren ?
    Dann müssen natürlich alle Beteiligten (also auch der Vater) wissen, in welchem Jugendamtsbezirk die/das Kind(er) leben.