Hilfe - Thema Beistandschaft verwirrt mich, was tun?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe hier ja schon einiges über Beistandschaften gelesen,u. a. auch das es bei einigen sogar schon vor der Geburt eingerichtet wurden ist.
    Nach der Geburt meiner 2. Tochter, dachte ich mir, ich möchte all die Unterhaltsangelegenheiten auch von einer Beistandschaft regeln lassen. Wollte dies auch gleich noch für meine Große, die einen anderen Vater hat, einrichten, da ihr Vater aktuell immer irgendwelche Storys von Jobs erzählt.


    Also bin ich hin zum JA und dort teilte man mir mit, ich müßte erstmal so einen "Mütterbrief" an die Väter schicken, in denen sie aufgefordert werden, Lohnzettel zu mir oder direkt ans JA zu schicken. Okay hab ich bei KV der Kleinen getan. Die Dame vom JA meinte dann noch, ich sollte ja darauf achten einen Titel zu bekommen, da dann automatisch aller zwei Jahre das Einkommen geprüft wird oder werden kann.


    Meine Frage ist, wie komm ich zu einem Titel, für den Fall das der KV die Lohnzettel zu mir schickt. Geh ich dann damit zum JA und die machen das oder geht das nur vor Gericht. Kostet das was. Weiterhin meinte die Dame, wenn die Sache mal vor Gericht gehen sollte und der KV nicht zahlen kann, bleiben die Kosten an mir hängen. Also irgendwie hat ich das mit der Beistandschaft alles anders verstanden und dachte die übernehmen alles. Hab ich da jetzt einfach auf dem JA jemanden gegenüber gehabt, der sich gern Arbeit vom Hals hält oder kennt jemand von euch diesen Mütterbrief aus eigener Erfahrung.


    LG monika

  • Ja. Anscheinend.


    Die Sache müsste eigentlich das JA für dich machen. Dazu ist die Beistandschaft da.


    Richtig ist allerdings, dass eventuell Gerichtskosten auf dich zukommen können. Allerdings üblicherweise nur die Hälfte der Gerichtskosten. Anwaltskosten fallen nicht an, da die Beistandschaft diejuristische Vertretung übernimmt.
    (Üblicherweise könnten das 250 Euro sein.) Normalerweise aber zahlen die meisten Unterhaltspflichtigen nach Aufforderung durchs JA den Unterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sorry da muss ich widersprechen...


    Es kommen keinerlei Kosten auf Dich zu.


    Du beantragst die Beistandschaft bei der Unterhaltsstelle auf dem JA.


    Du bist nicht verpflichtet,den Vater selbst anzuschreiben.


    Das macht die Beistandschaftsstelle.


    Die fordert vom Vater und von Dir die entsprechenden Unterlagen an und prüft den zustehenden Unterhalt.
    Lohnzettel werden nicht zu Dir geschickt,sondern direkt an die Beistandschaftstelle.
    Dich gehen die auch erstmal nix an....die Behörde ist dafür zuständig.


    Sowas wie ein "Mütterbrief" is mir völlig neu und ich bin irritiert über den Sachbearbeiter.
    Das ist nicht das gängige Vorgehen.



    Solltest Du Euer Kind im Kiga haben,wird auch zudem noch der Anteil des nicht betreuenden Elternteils geprüft...musst Du allerdings extra beantragen.


    Ich hab von Anfang an die Beistandschaft laufen und es läuft prima.


    Alle zwei Jahre werd ich angeschrieben,ob eine neue Überprüfung stattfinden soll(dem kann ich zustimmen oder auch nicht...),zum Alterssprung werde ich informiert.

  • Coca, kommt es zum Gerichtsverfahren, fordern einige Richter die Gerichtskosten vorab ein. Das wird unterschiedlich gehandhabt und ist tatsächlich uneinheitlich von Richter zu Richter, geschweige denn von Familiengericht zu Familiengericht. Wenn hier das JA sagt, es will die Erstaufforderung von dem Betreuungselternteil selbst geschrieben und das gericht wird die gerichtskosten (vorabn) reklamieren, dann wird das so sein. Beistandschaft wird halt von JA zu JA, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Meine Frage ist, wie komm ich zu einem Titel, für den Fall das der KV die Lohnzettel zu mir schickt. Geh ich dann damit zum JA und die machen das oder geht das nur vor Gericht. Kostet das was.

    falls er dir die gehaltsnachweise schickt, dann bittest du IHN zum jugendamt zu gehen, um den unterhalt in höhe ... (lt. düsseldorfer tabelle)
    dort zu titulieren.
    http://www.123recht.net/Verpfl…lierung%29-__f280019.html

  • Monika


    Wie alt sind denn deine Kids ?? Vielleicht kannst du,wenn sie noch unter 12 sind, Unterhasltsvorschuss beim
    JA beantragen. die zahlen dir dann monatlich einen Betrag und fordern dies vom KV zurück.
    Die prüfen mit Sicherheit ob der KV ausreichend Einkommen hat. wäre eine kostenlose Variante für dich.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • @ jenpa


    Meine Große ist etwas über zwei Jahre, da bekomm ich auch UV. Habe allerdings gedacht, da er immer mal wieder Geschichten über irgendwelche Jobs erzählt, da könnte das von der Beistandschaft mal intensiver gecheckt werden. Auf der UV-Stelle meinte man nämlich schon mal zu mir, da er die Auskunft verweigere würde sie das nichts mehr angehen.


    Die Kleine ist erst geboren. Es ist auch so, dass ich sicher weiß, dass der KV nicht den Mindestunterhalt zahlen kann. Meinst da könnt ich um mir weiteren Streß und mögliche Kosten gleich von vornherein UV beantragen?


    monika

  • Also eigendlich nimmt dir das alles die Beistandschaft ab.


    Die schreiben deine KV´s an, erbeten Einkommensnachweise, so weit diese ihrer Pflicht die letzen 2 Jahre noch nicht nachgekommen sind und berechnen den Unterhalt. Je nach Sachbearbeiter zu deinen Gunsten oder zu Gunsten vom KV (anrechenbare Schulden etc. ) Danach kommt es zur Titulierung. Auch dort sind bei mir zumindest die Sachbearbeiterin an den 100% interessiert. Das haben die mir schon 2 mal geschrieben bevor dir überhaupt mein Einkommen wussten :) Da werden dann die erhöhte erwerbsobligenheit und fiktive einkommen aus der tasche gezogen und er muss zahlen.


    Falls er sich weigert übernimmt das JA als Beistand deines Kindes den Gerichtsprozess. (Nur erste Instanz, OLG musst du selber Anwalt zahlen bzw. PKH) Da dein Kind über kein Einkommen verfügt halte ich es für unwarscheinlich dass dein Kind die Gerichtskosten tragen muss. Du wirst ja nicht vertreten sondern deine Kinder. Also ich halte die Beistandschaft mit ner fairen Sachbearbeiterin für nen ziemlich guten einstieg um das finanzielle vom Kind zu sichern und die 225€ wird ja wohl noch jeder für ein Kind aufbringen könne. Es ist allerdings (hab ich nur gelesen) anscheinend so, dass die Beistandschaft bei Unterhaltserhöhungen über 100% nicht gerade aktiv werden, da diese genug mit den nichtzahlenden Vätern zu tun haben. Je nach gehaltslage deiner KV´s ist der Gang zum Anwalt zumindest bei Gutverdienenden der lukrativere Weg.


    Bei uns ist es so gehandhabt, dass ich den Unterhalt sogar an den Beistand überweise und dieser überweist ihn weiter. Mal sehen wie das in Zukunft geht aber ich finde diese Variante als KV ziemlich gut, da ich keinen ärger mit dem geld mit der KM habe denn das macht in der zwischenmenschlichen Beziehung doch einiges kaputt.


    Kannst dir nur ans Herz legen. Wenn die nicht in die Puschen kommen hat juwi ja schon den besten Tip gegeben

  • Es ist allerdings (hab ich nur gelesen) anscheinend so, dass die Beistandschaft bei Unterhaltserhöhungen über 100% nicht gerade aktiv werden, da diese genug mit den nichtzahlenden Vätern zu tun haben. Je nach gehaltslage deiner KV´s ist der Gang zum Anwalt zumindest bei Gutverdienenden der lukrativere Weg.

    ja, die erfahrung haben wir auch gemacht :(
    die gaben sogar den tipp, lieber zum anwalt zu gehen, weil der natürlich schneller arbeiten würde :rolleyes2:



    Je nach Sachbearbeiter zu deinen Gunsten oder zu Gunsten vom KV

    :daumen stimmt! je nach sachbearbeiter...


  • Die Kleine ist erst geboren. Es ist auch so, dass ich sicher weiß, dass der KV nicht den Mindestunterhalt zahlen kann. Meinst da könnt ich um mir weiteren Streß und mögliche Kosten gleich von vornherein UV beantragen?


    Naja,genau für sowas ist er auch da. Beantrage UVS und die kümmern sich die nächsten 6 Jahre um alles. Lass dich von denen nicht abwimmeln,
    der KV zahlt nicht fertig.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale