Hallo,
da mein Ex unser Kind nicht abholen und wieder bringen will, auch nach dem Gespräch mit dem Jugendamt, möchte (muss) ich das gerichtlich regeln.
Er kann sie freitags nach der Arbeit (arbeitet in dem Ort in dem ich wohne) abhole und dann am Sonntag wieder bringen. Also 2x im Monat je 25 km Fahrt extra. Ist ihm das zuzutrauen?
Wie läuft das jetzt ab, muss ich das beim Familiengericht beantragen oder macht das Jugedamt.
Ich habe gelesen, dass er im Grunde verpflichtet ist als Umgangsberechtigter das Kind abzuhlen und wieder bringen und ich eifach darauf ankommen lassen kann. Auf der anderen Seite möchte ich mein Kind in solche Spielchen nicht verwickeln.
Der Grund warum ich nicht mehr zu ihm ist, ist der, dass ich da schon mal übelst angefeindet wurde und die Kleine es mitgemacht hat. Es bereitet mir Magenschmerzen wenn ich hinfahre muss. Ich möchte einfach endlich zur Ruhe kommen.
Ein Gespräch hat mein Ex stets abgeleht auch über das soziale Dienst des Jugendamtes. Ich gebe deswegen jetzt auf.