Städt. Krippenplatz und Arbeitsnachweis der Mutter

  • Hallo!
    Meine Elternzeit geht bis März 2013. Hab nun schon einen Krippenplatz ab November 2012 bekommen, den ich annehmen muss. Lieber wär mir ein Platz ab Januar oder Februar 2012 gewesen, es werden da aber nur im Herbst neue
    Kinder angenommen. Ich habe einen Platz für 5-6 Stunden täglich, habe aber noch keine Arbeit. Bis wann muss ich bei der städt. Krippe in München eine Arbeit nachweisen? Nach drei Monaten? Was ist, wenn ich bis dahin nichts gefunden habe? Eigentlich wollte ich während der Elternzeit nicht arbeiten gehen, da mir dann ja auch das Elterngeld gekürzt wird.
    Gruß
    Yolanda

    Respekt vor anderen Menschen ist eine Voraussetzung für friedliches Miteinander.

  • Hallo Yolanda,


    erstmal herzlichen Glückwunsch, dass ihr einen Krippenplatz bekommen habt.


    Ich verstehe aber, glaub ich, dein Problem nicht. Kannst du das nochmal etwas genauer erläutern?


    Wie alt ist dein Kind? Warum glaubst du, musst du eine Arbeitsstelle nachweisen können?

  • du kannst beim jugendamt für 1-3 monate eine kostenübernahme für die krippe beantragen während der jobsuche, hast du dann noch nichts gefunden musst du entweder selber zahlen oder das kind wieder abmelden. leider beisst sich da die katze in den schwanz, da du ohne krippenplatz ja nicht mehr arbeiten könntest...
    bei mir war das gleiche...
    wie alt ist denn dein kind?

  • wenn ich das richtig verstanden habe musst du den Kitaplatz nehmen, obwohl du erst 3-4 Monate später arbeiten gehst.


    Ich habe für den fraglichen Zeitraum eine Weiterbildung bei der VHS gebucht, die beruflich veranlasst war, d.h. konkret habe ich einen Englischkurs gebucht und mein Chef hat ein Schriftstück verfasst dass er das gefordert hätte. Kosten waren nur 50 Euro und der Kitagutscheinstelle hat das als Bedarf ausgereicht.


    Wenn du nicht mehr in Elternzeit bist, sondern entweder arbeiten gehst oder arbeitsuchend bist, hast du dann aber spätestesn ab März 13 einen Bedarf.


    Ich musste meinen Kitaplatz auch früher nehmen, denn ansonsten wär er weg gewesen und ich hatte keine Aussicht auf eine zeitnahe Alternative. Habe mein Kind aber nicht hingebracht.

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • Hallo!
    Mein Sohn ist jetzt 7 Monate alt und wäre im November dann 10 Monate alt, wenn er in die Krippe sollte. Ich muss mir auch noch eine Arbeit suchen, bin momentan arbeitslos. Aber ich muss den Krippenplatz ja bezahlen, brauche mein Kind dann aber nicht hinschicken? Hier in München sind die Krippenplätze sehr knapp und sind den Berufstätigen vorenthalten. Bei privaten Krippen muss man hier anch drei Monaten einen Arbeitsplatz nachweisen. Das kind in die Kripee tun und arbeitslos zu Hause sitzen geht hier nicht.

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  • blöde situation...
    ich würde den platz annehmen und sofort lossuchen... findest du nichts dann kannst du ihn immernoch wieder abmelden. die alternative wäre eben unter umständen zu hause zu bleiben bis das kind 3 jahre alt ist und hartz4 zu beziehen. das geht auch ohne probleme von seiten des jobcenters aus, ist aber eben nicht unbedingt das was man sich so vorstellt...

  • Danke für die letzte Antwort. 3 Jahre würde ich auf keinen Fall zu Hause bleiben und Hartz 4 bekomme ich nicht. Würde ich auch nie von leben wollen.

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  • Hallo Yolanda,


    wenn du arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du dein Kind sehr wohl in eine Kinderkrippe geben. Es ist nicht so, dass ausschließlich berufstätige Eltern Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder haben. Allerdings werden diese (laut Satzung der Stadt München) vorrangig bei der Platzvergabe berücksichtigt. Diese Hürde hast du aber schon gemeistert, denn ihr habt ja bereits einen Platz.


    Ich würde diesen Platz nehmen (auch wenn ich mittlerweile der Meinung bin, ein Kind in diesem Alter wäre bei einer Tagesmutter besser aufgehoben ;) ). Du kannst auch beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme/-zuschuss stellen. Dein Kind dann aber zu Hause zu lassen, fände ich nicht sehr geschickt, denn dann könnte es dir tatsächlich passieren, dass ihr den Platz wieder verliert. Das würde ich nicht riskieren.


    Ab August 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für 1-3jährige. Völlig unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Gut, wenn ihr dann bereits einen Platz habt, denn ab dann könnte es wirklich eng werden mit den Betreuungsplätzen.


    Aber vielleicht findest du ja auch schnell wieder Arbeit, wenn sich der Kleine erstmal in der Krippe eingewöhnt hat. Ich drück dir die Daumen!

  • Danke, Mary, für Deine Antwort. Meine Elternzeit und das Elterngeld gehen ja bis März 2013. Wenn ich dann eher eine Arbeit finde, wird mir der Verdienst ja abgezogen bzw. dann bekomme ich weniger Elterngeld. Eine Tagesmutter würde ich auch fast besser finden. Aber ich hab den Krippenplatz in meiner Wunsch-Krippe gefunden. Ich glaube, wenn ich den Platz jetzt nicht nehme, muss ich sicherlich bis nächsten Herbst warten.
    Yolanda

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  • Das ist hier in Erlangen auch so entweder schickt ne Freundin von mir ab September ihren 8 Monate alten Sohn in die Krippe oder sie muss ein Jahr warten - sie wollte ihren Sohn mit einem Jahr eigentlich in die Krippe geben. Über den Nachweis hab ich noch nie was gehört - aber Arbeitssuchende dürften sie dir keinen Strich durch die Rechnung machen.
    Weiß auch das in München die Krippenplätze rar sind, daher drück ich die Daumen das du dich richtig entscheidest.

  • Mußte auch mein Kind zum Stichtag 1.8. in die Krippe geben, obwohl sie damals erst 9 Monate war.... arbeiten gegangen bin ich aber erst ab dem folgenden 1.1., war für die aber ok. Blöd war nur, dass ich die Kleine abgeben MUSSTE, sonst wäre der Platz weg gewesen.. sie war allerdings damals das einzige Kind unter 2 Jahren, was überhaupt in dem Jahr aufgenommen wurde.... und das nicht in München, sondern im tiefsten OstWestfalen wo Mütter NIEMALS ihr Kind unter 3 Jahren abgeben sollten.
    Da du eh nur wenige Stunden hast würde ich an deiner Stelle mit 2 Stunden täglich anfangen und dann monatlich steigern... in der Zeit kannst du dir eine Stelle suchen oder eine Weiterbildung machen, bei der VHS gibts tatsächlich Kurse, die vom AA gefödert werden und als Job anerkannt werden, ich habe Schreibmaschinenkurs gemacht. Falls du noch keinen Führerschein haben solltest, wäre es vielleicht praktisch, wenn du den inzwischen machst. Denke mal auch, es reicht, wenn du aktiv suchst, am besten wirklich im Statut nachlesen.
    Lg

  • Hallo!
    Mein Sohn hat jetzt die erste Woche Eingewöhnung in der Krippe hinter sich. Die wollen die Eingewöhnung da insgesamt nur 2 Wochen machen. Finde ich doch sehr kurz. Ich habe eine Buchungszeit von 6-7 Stunden. Weniger ging nicht.
    Die Krippenleiterin hat mich nochmal darauf hingewiesen, dass ich nach 3 Monaten einen Arbeitsplatz haben muss. Wenn ich bis dahin keine Arbeit habe, muss ich mein Kind wieder aus der Krippe nehmen.
    Mein Sohn ist jetzt 9 Monate alt. Ich habe schon das Gefühl, dass er noch zu klein ist für die Krippe. Er ist der jüngste dort. Die anderen Kinder sind alle mindestens ein Jahr alt, können alles essen und laufen.
    Gruß
    Yolanda

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