Auch Familien mit Kindern und wenig Geld haben das Recht auf einen Urlaub

  • Habe heute für eine Freundin die auch alleinerziehend ist und eine Tochter hat mal nach Möglichkeiten im Internet gesucht, wo man als Familie auch "für den kleinen Geldbeutel" Urlaub machen kann.


    Da gibt es die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAG FE) wo man sich informieren kann.


    Hier steht ebenfalls etwas dazu: Gesponserte Ferien. Diese Seite: Urlaub mit der Familie erreicht man auch über den Link der BAG FE, wo man nach Bundesländern suchen kann und die Angebote sollen für Familien sein, die wenig Geld zur Verfügung haben.


    Ich kenne diese Seiten auch erst seit heute und bin da auch noch am lesen und auf den ersten Blick eine gute Sache. Kann aber selbst noch nichts dazu sagen und wie die Angebote dort tatsächlich sind. Vielleicht kennt das ja jemand bereits und kann etwas dazu sagen ?

  • Ich habe mal alles in BaWü abtelefoniert, was annährend mit Kirche, Diakonie oder Caritas zu tun hat, aber:
    "Seit 2005 werden keine Landeszuschüsse mehr für Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt."


    Pech für uns BaWü-ler würde ich sagen!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • In Sachsen auch nicht, wie zu lesen stand ...

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Habe mich mal dort belesen und man muss nicht unbedingt Zuschüsse beantragen, wenn man es sich auch so leisten kann oder könnte. Hatte mir mal zwei drei Häuser angesehen und das ist für mein Empfinden nicht teuer. Da waren Kinder bis 2 Jahren komplett frei, sonst Kinder pro Tag ÜF 17 Euro, HP 23 Euro, VP 31 Euro. Erwachsenenpreise stehen ja auch meist dabei.
    Das ist wohl auch viel für Ferien gedacht, wo auch die Kids alleine Urlaub machen können (eine Art Ferienlager). Man kann auch als Einzelperson Urlaub machen wenn was frei ist und natürlich auch als Familie fahren.


    Was die Zuschüsse angeht ist es wohl jetzt schlecht in manchen Bundesländern, da das Jahr bald um ist und neue Kontingente werden Ende des Jahres und Anfang des Jahres vergeben. Da muss man dann schnell sein und sich was aussuchen. Wie beim normalen Urlaub auch: "Wer zu spät kommt=ausgebucht". Sind auch noch einige Häuser die freie Plätze haben in verschiedenen Regionen und auch übers Jahr verteilt und auch Frühjahr 2013.

    Einmal editiert, zuletzt von Pirol ()

  • Damit sind z. B. ALGII-Empfänger ausgeschlossen, da sie keinen Urlaub planen können. Könnte ja gerade ein Vermittlungsvorschlag kommen, deshalb soll man ja auch erst 1-2 Wochen vor dem Urlaub selbigen beantragen. :rolleyes:

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  • Damit sind z. B. ALGII-Empfänger ausgeschlossen, da sie keinen Urlaub planen können. Könnte ja gerade ein Vermittlungsvorschlag kommen, deshalb soll man ja auch erst 1-2 Wochen vor dem Urlaub selbigen beantragen. :rolleyes:


    Wo steht denn das, dass man die Ortsabwesenheit (Urlaub gibt es nicht im Sinne des SGB II) 1-2 Wochen vorher beantragen soll ? :frag


    Meine Schwester arbeitet beim JC und ich hatte sie mal gefragt und sie sagte mir, dass man die Ortsabwesenheit jederzeit schriftlich beantragen kann und das es da keine zeitlichen Vorgaben gibt. Man stellt ja einen schriftlichen Antrag und einen Antrag egal wofür, kann man jederzeit stellen. Die Genehmigung zur Ortsabwesenheit ist zwar nur eine Kann-Bestimmung und man sollte dann schon mal nachfragen vorher, wenn man etwas buchen möchte, wie z.B. einen Flug oder Hotel. Kenne es aus dem Freundeskreis wo ein Paar ALG II bezieht und die hatten vor zu einer Hochzeit zu fahren und waren eine Woche ortsabwesend. Haben der Sachbearbeiterin die Bahntickets vorgelegt und die schon gekauft weil sie biller waren und die Sachbearbeiterin hatte auch den Antrag auf Ortsabwesenheit genehmigt. Wo man hinfährt und mit wem und warum, geht das Jobcenter ja auch nichts an. Für die ist nur wichtig, von wann bis wann man nicht erreichbar ist und ortsabwesend sein möchte. Alles andere ist Privatsache.


    Hier die Erreichbarkeitsanordnung von der Seite der BA: Klick

  • @ Pirol


    Es kennt immer jemand jemanden, der gerade da arbeitet ...
    Ich verlasse mich lieber auf meine (und andere hier im Forum oder meinem Bekanntenkreis) Erfahrungen in der gleichen Situation und weiß auch, der eine hat so einen SB, der andere so einen ...
    Je länger man meldet, desto höher die Wahrscheinlichkeit, gerade zu dem Zeitpunkt ein Angebot zu bekommen. Ich z. B. bekomme eins im Jahr - seltsamerweise immer zu Beginn der Sommerferien. Ein Schelm, der ... ... .... ;)


    Aber: um nicht nur theoretisch zu schwafeln, hier mal ein Auszug aus meiner persönlichen und aktuellen Vereinbarung: " ... Der Antrag auf Ortsabw.heit ist höchstens 14 Tage, mindestens 7 Tage vorher .... zu stellen ...".
    Das ist für mich bindend.


    Andererseits würde ich auch vorher so lange keinen Urlaub buchen, weil ich doch gar nicht damit rechnen kann, so lange ohne Job zu bleiben, man bewirbt sich doch eifrig, oder nicht? ::)
    Und für Storno habe ich kein Geld. Denn sollte ich einen Job bekommen, hat man meist nicht gleich Urlaub ... Ebenso, wenn man als E€Jobber derweil unterkommt ...

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    (Mahatma Gandhi)


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  • Ich verlasse mich lieber auf meine (und andere hier im Forum oder meinem Bekanntenkreis) Erfahrungen in der gleichen Situation und weiß auch, der eine hat so einen SB, der andere so einen ...
    Je länger man meldet, desto höher die Wahrscheinlichkeit, gerade zu dem Zeitpunkt ein Angebot zu bekommen. Ich z. B. bekomme eins im Jahr - seltsamerweise immer zu Beginn der Sommerferien. Ein Schelm, der ... ... .... ;)


    Aber: um nicht nur theoretisch zu schwafeln, hier mal ein Auszug aus meiner persönlichen und aktuellen Vereinbarung: " ... Der Antrag auf Ortsabw.heit ist höchstens 14 Tage, mindestens 7 Tage vorher .... zu stellen ...".
    Das ist für mich bindend.


    Es geht aber nicht um Erfahrungen und wie es bei Anderen abgelaufen ist und auch was in einer Vereinbarung steht muss nicht richtig sein und wenn es in der Vereinbarung steht, muss auch der Paragraph dabei stehen, worauf sich diese Ausage bezieht ;) . Die Jobcenter sagen und schreiben viel wenn der Tag lang ist und ich würde denen sowas nicht so einfach abkaufen wenn ich ALG II beziehen würde. Ich würde immer nach der Rechtsgrundlage fragen und wo es denn steht. Denn daran hat sich das Amt zu halten.
    Wie schon geschrieben kann man Anträge stellen wann man will und da ist nirgends eine Zeit im Vertragsrecht/ Verwaltungsrecht vorgegeben. Deswegen würde ich mich nicht so abspeisen lassen mit einer Frist zur Antragstellung. Frühzeitig und schriftlich Antrag stellen und wenn die schriftliche Genehmigung kommt ist es doch amtlich das man wegfahren kann.


    Nur weil in einer Vereinbarung steht als Beispiel, wir zahlen ihnen 10 Cent an Fahrtkosten, muss das eben nicht richtig sein, denn es sind 20 Cent und es muss nach BRKG § 5 abgerechnet werden. Das nur als Beispiel, denn diesen Fall hatte ich erst bei einer Freundin. Ich belese mich dann auch immer im Netz und gebe die Sachen zur Klärung an meine Schwester weiter.
    Man sollte immer alles genau prüfen und die Rechtsgrundlage anfordern, denn man liest es ja auch hier immer mal, wieviele beschissen werden mit falschen Aussagen, falschen Bescheiden und anderen Dingen und eben der Meinung sind, dass das schon stimmen wird was das Amt da schreibt.

  • Es stehen § dabei und es hat schon seine Richtigkeit.
    Du würdest, wenn Du ALGII beziehen würdest ...
    Ich hätte auch gerne, vor allem vorher, aber wenn man dann in der Situation ist, zählen doch Erfahrungen mehr als irgendein allgemeiner Senf, da jedes JC, jede Optionskommune usw. bei einigen Sachen noch genug genehmigten Spielraum hat, und ich denke nicht, dass man deswegen (Urlaub) streiten sollte dort, außerdem gilt mein letzter Abschnitt im vorigen Post auch dann ... ;)

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Für diese Häuser in denen so ein Zuschuß gewährt wird muss man sich quasi schon im Jahr vorher anmelden... Das kann nciht mal ein normaler Arbeitnehmer machen da er nicht weiß ob er so Urlaub bekommt oder nicht.. Und mal ehrlich - in meinem Bundesland werden pro Erwachsenem 5 Euro dazugeschossen und pro Kind 10 Euro... Damit kann ich auch noch nicht in Urlaub fahren.... Denn da sind ja noch andere Kosten da...


    Und sorry - Jugendherbergenfeeling kann ich auch in Jugendherbergen für denselben Preis bekommen den ich in solchen Stätten zahle. Ich glaub um in so ein haus zu fahren muss man ein absolutes Gruppentier sein- Nix für mich---- ich habe gern meine Ruhe und mache Dinge allein - plane selbstständig etc... Und daher wäre sowas gar nix für mich.