Aber hier im Standesamt, meinte der Beamte. Wie bei mir: Ich habe den Namen des KV angenommen Sohnemann heißt auch wie sein Vater. Ich habe das Alleinige Sorgerecht und kann eine Einbenennung vor nehmen, auch wenn das Kind wie sein Vater heißt, ohne Zustimmung des KV.
Also uns wurde es so gesagt, wie ich es geschrieben hatte, wenn kind heißt wie der KV , dann muss dieser Zustimmen