Eine Frage die sich gestern bei einem Altersvorsorgegespräch ergab und ich nicht nicht weiß wie das laufen würden...
würde ein Kind eine Halbwaisenrente bekommen, wenn der/die UET stirbt ?
Eine Frage die sich gestern bei einem Altersvorsorgegespräch ergab und ich nicht nicht weiß wie das laufen würden...
würde ein Kind eine Halbwaisenrente bekommen, wenn der/die UET stirbt ?
Ich gehe davon aus. Außerdem gäbe es u.U. was zu erben.
Ich habe damals meine 16 jährige Schwägerin aufgenommen, als die Schwiegermutter starb.
Die Eltern waren geschieden und sie bekam auf Antrag Halbwaisenrente, diese errechnete sich dann aus dem Rentenanspruch des gestorbenen Elternteils und was ich bis dahin auch nicht wußte.
Wenn ein geschiedener stirbt bevor er in Rente geht, gehen die mit der Scheidung übertragenen Rententeile (Ausgleich) wieder zurück.
Frage, was ist mit Kindern unverheirateter Elternteile?
Uneheliche und eheliche Kinder sind gesetzlich gleichgestellt.
Hi,
Wenn ein geschiedener stirbt bevor er in Rente geht, gehen die mit der Scheidung übertragenen Rententeile (Ausgleich) wieder zurück.
genau das hab ich umgekehrt gehört :Hm
Gruß
babbedeckel
wende dich doch mal mit ner PN an "Borni".
sie kann dir da sehr gut weiter helfen. sag schön gruß von mir.
Frage, was ist mit Kindern unverheirateter Elternteile?
ja, auch wenn die eltern nicht verheiratet waren bekommen die kinder eine halbwaisenrente (als ersatz für den unterhalt)
mein enkel bekommt von der berufsgenossenschaft eine halbwaisenrente, weil sein vater bei einem arbeitsunfall starb :flenn
Hi,
genau das hab ich umgekehrt gehört :Hm
Gruß
babbedeckel
das stimmt schon, dass die Rentenanteile zurück übertragen werden, allerdings nicht mehr automatisch, sondern der damals Abgebende muss das veranlassen!!
Also ich hab mich mit der Frage amgesichts der fortgeschrittenen Erkrankung meiner Ex beschäftigt.
Zum einen bekämen die Kids eine Halbwaisenrente, die pro Kind in unserem Fall etwa 200 € betragen würden und bei der ALG II Berechnung als Einkommen verwertet werden würde.
Zudem würde ich, wenn ich nicht wieder heirate, ebenfalls auf Antrag eine Erziehungsrente, die etwa die Hälfte der EU-Rente meiner Ex läge, was auch wieder auf ALG II als Einkommen gerechnet würde. Diese Rente wird nur bis zur Volljährigkeit der Kinder bezahlt.
Unangenehmes Thema, aber irgendwie muss es ja weitergehen....
Zudem würde ich, wenn ich nicht wieder heirate, ebenfalls auf Antrag eine Erziehungsrente,
:thanks: für die info über die erziehungsrente!
jetzt hast du hier aber für unruhe gesorgt
hätte meine tochter die erziehungsrente damals (vor 8 jahren) auch beantragen können/sollen, bzw. kann sie es jetzt noch?
als nichteheliche mutter...
werd mal suchen gehen :hae:
Schau mal § 47 im SGB VI....
So wie ich das lese, muss man verheiratet und geschieden gewesen sein....
So wie ich das lese, muss man verheiratet und geschieden gewesen sein....
:hae:
ja, aber da gab (gibt?) es ne vorlage beim verfassungsgericht wegen der gleichstellung nichtehelicher kinder...
http://www.juraforum.de/recht-…chteheliche-kinder-301051
und hier steht auf seite 22 (voraussetzungen) "sie sind unverheiratet geblieben..."
http://www.deutsche-rentenvers…fe_in_schweren_zeiten.pdf
:Hm
es geht ja im Prinzip um die gemeinsam erwirtschaftete Rentenanwanrtschaft, die bis heute nur Verheirateten oder bei eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft angerechnet werden....kein Trauschein....keine Erziehungsrente....
Als Zugangsvoraussetzung gilt: man muss geschieden sein und die Kinder des verstorbenen Partner erziehen (sprich haushaltsgemeinschaft)...
es geht ja im Prinzip um die gemeinsam erwirtschaftete Rentenanwanrtschaft, die bis heute nur Verheirateten oder bei eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft angerechnet werden..
nach dem was ich bisher gelesen habe, geht es gerade nicht um gemeinsam erwirtschaftete rentenansprüche,
sondern nur! um deine eigenen rentenansprüche...
es muss z.b. von dir (meiner tochter) eine 5 jährige wartezeit erfüllt sein und du stellst den antrag bei DEINER rv...
das bayrische landessozialgericht hält die vorschrift des gesetzes (erziehungsrente) in mehrfacher hinsicht für verfassungswidrig
http://rsw.beck.de/cms/?toc=NVwZ.root&docid=333113
http://www.kostenlose-urteile.…unzulaessig.news13593.htm
und das verfassungsgericht scheint sogar eine witwenrente (in dem verhandelten fall einer nichtehelichen mutter) für zulässig/gerechtfertigt zu halten...
:Hm
Hallo :winken:
Klaro bekommen die Kinder Halbwaisenrente, egal ob die Eltern getrennt oder geschieden sind oder gar nie verheiratet waren. Kinder sind direkte Nachkommen, was durch die Geburtsurkunde nachgewiesen werden kann und somit sind sie berechtigt Halbwaisenrente zu beziehen. Erben würden Sie ja im Fall wenn ein Elternteil stirbt auch.
lg Malesh (deren Kinder Halbwaisenrente bekommen)
Kinder sind direkte Nachkommen, was durch die Geburtsurkunde nachgewiesen werden kann und somit sind sie berechtigt Halbwaisenrente zu beziehen.
Nächste Frage, was wenn steht Vater unbekannt?
Idefix, zur Beantragung einer Waisenrentemuss man das Ableben des Elternteils nachweisen können ...