Nebenkostenabrechnung 2011 Hilfe!!!!!!!!!

  • Juhu


    Ich habe gestern meine nebenkostenabrechnung von meiner alten wohnung bekommen ( September 2011 war der Umzug)


    Hilfe, bin total vor den Kopf geschlagen...da steht ich soll mal fix 716 euro nachzahlen!!!!!


    und das nur heizung, Kaltwasser und Betriebskosten!


    Ich bin noch 2 monate an der Nachzahlung für den Strom in der Wohnung am abzahlen und habe in meiner jetzigen wohnung auch megaviele nebenkosten....dabei sitze ich hier schon komplett ohne Heizung ( gestern 16 grad im wohnzimmer) und habe nur den Rechner laufen alles andere ist aus...ja aus nicht auf stand by....


    meine eigendliche frage ist ob jemand weis ob das Amt sowas übernimmt....zu der Zeit habe ich Harz IV und arbeitslosengeld bekommen...nun bekomme ich nur noch aufstockend harz IV.....beim Strom meinte das Amt es wird nichts übernommen aber mein Ex vermieter hat mir extra eine Kopie fürs Amt beigelegt.....



    Hoffe jemand kennt sich damit aus bin grad nervlich echt am ende :(

    In meiner psychisch soziologischen Konstellation, manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen seiner Person.

  • @Taljana


    Nachdem im SGB II das Zufluss-Prizip zählt, damit auch das Abfluss-Prinzip, müsstest Du den Betrag eigentlich von Deinem Jobcenter bekommen.


    Zufluss-Prizip heisst, Wenn Du diesen Monat einen Lottogewinn hättest, dann würde ab diesem Monat die Zahlung eingestellt, bis der Lottogewinn verbraucht ist.


    Genauso ist es mit dem Abfluss-Prinzip. Jetzt kriegst Du die Rechnung, also bist Du jetzt in dieser Höhe bedürftig.


    Dein Weg.


    1.) Du legst die Rechnung dem Jobcenter vor und läßt Dir den Eingang der Rechnung vom Jobcenter schriftlich bestätigen.


    2.) Diese Eingangsbestätigung legst Du dem Vermieter vor und machst ihn schriftlich darauf aufmerksam, darauf aufmerksam, dass Du erst den Zahlungseingang vom Jobcenter abwarten musst und dass dann der Betrag sofort überwiesen wird.


    3.) Lehnt das Jobcenter die Kostenübernahme ab, dann legst Du schriftlich Widerspruch ein und verweist auf Deine aktuelle finanzielle Situation.


    4.) Hilft das Jobcenter auch dem Widerspruch nicht ab, dann bleibt wohl nur der Klageweg.


    Wichtig ist, dass Du alles was Du tust schriftlich machst und ebenso einen schriftlichen Bescheid anforderst. Was gesagt wurde, egal in welche Richtung zählt nicht, wenn es wirklich vor Gericht geht.



    lg und ganz viel Kraft.


    Camper

  • Talanja


    reich die Nebenkostennachzahlung bei deinem Jobcenter ein und stell einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung.


    Haushaltsstrom ist in der Regelleistung enthalten deshalb wurde die Nachzahlung nicht übernommen. Bei Heiz- und Nebenkosten ist das anders.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Hallo,


    also bei mir wars auch so. Ich bekam ne Nebenkostenabrechnung für ne alte wohnung - da bekam ich ALG 2, als ich die Abrechnung bekam hatte ich ne neue Wohnung und auch arbeit, hab die nebenkosten trotzdem vom amt bezahlt bekommen.


    Hab nen formlosen Antrag gestellt und alles ging glatt

  • Hi Tatjana,


    stimmt den beiden Vorschreiber zu.


    Da du momentan ALG-2, wenn auch nur zur Aufstockung erhälst, muss und solltest du unbedingt schriftlich bei deinem JC diese Nachforderung (als Kopie) nachweislich anreichen und einen Antrag auf Übernahme der dort geforderten Kosten stellen.


    Das JC überprüft dann inwieweit diese Forderung in der Angemessenheit liegt und übernimmt diese dann ganz oder halt teilweise. Teilweise, wenn das JC nicht die komplette Miete für dich/euch übernimmt, sondern du einen Teil dieser selber aus deiner RL zur Miete zu zahlen müsstest. Dann wird der Anteil aus der Nachforderung ermittelt, den das JC übernimmt und der Rest müsstest du dann selber zahlen. Umgekehrt wäre es auch bei einem Guthaben, wobei auch hier nur vom JC der Teil gefordert werden kann, für den sie die Miete übernimmt. Der Rest wäre dann für dich daraus.


    Der Strom ist in der RL bereits anteilsmäßig mit eingerechnet und von daher muss hier das JC keine Nachzahlungen leisten, hat aber auch keinen Anspruch auf evtl. Guthaben einer Stromjahresabrechnung deines Anbieters.


    Und wie Camper schon geschrieben hatte, nur einen schriftlichen Antrag muss das JC auch bearbeiten und für diesen einen schriftlichen Bescheid erlassen, der dir dann zugeht. Und nur gegen diesen schriftlichen Bescheid kannst du dann auch weiter rechtlich vorgehen (sprich: Widerspruch einlegen, deren Bescheid abwarten und falls notwendig dann, eine Klage beim Sozialgericht dann einlegen - dafür würde ich jedoch dann mir einen Beratungsschein beim Amtsgericht für einen Rechtsanwalt -Sozialrecht- aushändigen lassen und mit diesem das weitere Vorgehen bzw. die Klageerhebung besprechen und ihn damit beauftragen).



    lg
    Pimpf

  • Insofern stimme ich den Vorschreibern zu. Es gilt die Antragserfordernis. Ohne Antrag keine Leistung.
    Nebenkosten sind Teil der KdU (Kosten der Unterkunft) und sind somit beim ALG II vom Jobcenter zu übernehmen.
    Hier bitte keine Originale einreichen, sondern nur Kopien und diese gerichtsverwertbar zustellen (per Einschreiben mit Rückschein, vorab per Fax mit Sendebericht, der die gesendete Seite verkleinert darstellt, und/oder persönliche Übergabe mit Eingangsbestätigung auf der Kopie). Manche Jobcenter wollen nie etwas erhalten haben und nach 12 Monaten ist eine Übernahme nicht mehr möglich, da eine mögliche Maßnahme (Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X) nur noch maximal ein Jahr rückwirkend gilt. Hier bist du also auch beweispflichtig.
    Einschreiben mit Rückschein ist nicht immer zielführend, da manche Jobcenter so unverfroren behaupten, ihnen sei ein leerer Umschlag zugestellt worden.


    Bezüglich Stromschulden:
    Im Regelsatz ist rein rechnerisch eine Unterdeckung für den Stromanteil festzustellen. 32,10 € sind in der Regel nicht mehr aktuell, zumal die auf den Strompreis umgelegten Marktanreizförderungen für erneuerbare Energien jeweils zum Oktober für das kommende Jahr neu festgelegt und erhöht werden. Eine Anpassung des Regelsatzes erfolgt hingegebn nicht.
    Es ist zu befürchten, dass die Kosten für den Netzausbau ebenfallswie die EEG-Abgabe umgelegt werden (Formel: Kosten der Förderungen geteilt durch alle im Vorjahr produzierten kWh = EEG-Abgabe / bald auch Netzausbaugebühr).
    Bevor eine Stromsperre ergeht, besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter einen formlosen Antrag auf Übernahme dieser Kosten auf Darlehensbasis zu beantragen. Diese werden/dürfen durch Einbehaltung von max. 10% des Regelsatzes (nur für dich) also 37,40 € getilgt.
    Viele Jobcenter lehnen das ab, aber es gibt meines Wissens dazu ein Urteil des BSG...
    Suche ich bei Bedarf gerne raus...

  • Ich würde als erstes einen Widerspruch bei der Hausverwaltung einlegen und die Nebenkostenabrechnung richtig prüfen bzw. prüfen lassen. Die meisten von denen sind leicht "frisiert", aber den Betrag bei dir finde ich für ein paar Monate mehr als unverschämt.


    Haben die im letzten Jahr was besonderes und kostspieliges gemacht, dass es so hoch ausfällt? Z.B. einen Fahrstuhl eingebaut? Die Heizung kann es ja nicht gewesen sein, wenn du nur 16 Grad in der Wohnung hast. Was musstest du im Jahr davor zahlen? Ist der Unterschied hoch? Falls ja, muss die Hausverwaltung dir Nachweise vorlegen.


    Ich habe bei den Abrechnungen immer grundsätzlich geprüft und sie waren immer falsch. Man sollte die auch prüfen, wenn man was zurück bekommt...manchmal stellt sich raus, dass man eigentlich noch mehr zurück bekommen muss.


    Mit dem Jobcenter wuerde ich erstmal warten und die Abrechnung erst einreichen, wenn ich sicher bin, dass sie fehlerfrei ist. Viele Verwaltungen nutzen es aus, vor allem wenn es um Häuser geht, wo viele Mieter Leistungen vom Amt bekommen, weil sie wissen, dass ALG 2 Empfänger in der wenigsten Fällen die Abrechnungen prüfen, sondern alles gleich beim Amt einreichen.

    2 Mal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • was wird hier von stromkosten erzählt, das ist doch gar nicht ihr problem (und die anderen antworten zu den nebenkosten sehr gut)? davon ab: einschreiben mit rückschein sind völlig sinnfrei, das macht kein anwalt und auch kein gericht und sowas braucht auch kein verbraucher. das einzige was besser ist als ein normales einschreiben ist abgesehen vom stempel bei der persönlichen übergabe oder dem einwurf mit zeugen die zustellung per gerichtsvollzieher. ein rückschein ändert gar nichts, außer dass es ein paar euros mehr kostet.


    die genannten 12 monate bei überprüfungsanträgen sind auch falsch, es geht nicht um 12 monate sondern um das kalenderjahr. sprich 2012 kann man einen überprüfungsantrag bis zurück zu anfang 2011 stellen. außerdem heißt das nicht, dass man keinen überprüfungsantrag stellen darf sondern lediglich, dass man nur rückzahlungen aus diesem zeitraum erhält. man kann also durchaus jetzt einen überprüfungsantrag für bescheide aus 2010 erhalten, ergeben sich daraus beispielsweise monatliche nachzahlungen so erhält man diese lediglich ab dem 01.01.2011 rückwirkend. ob zudem die einschränkung auf 1 jahr aus dem SGB II auch für aufstocker (SGB III) gilt weiß ich gar nicht. aber ist für das thema hier ja eh irrelevant.


    bitte keine ratschläge geben die gut aussehen aber falsch sind, ist zwar nett gemeint aber potentiell gefährlich.


    achso, gegen nebenkostenabrechnungen kann man keinen "widerspruch" einlegen. prinzipiell ist man das geld erstmal schuldig, kann die forderung aber natürlich angreifen bzw es auf ein mahnverfahren ankommen lassen (absolut nicht empfehlenswert). ab zum jobcenter, übernahme beantragen, vermieter um ein wenig geduld bitten und dem jobcenter notfalls mit einem anwalt druck machen wenn die sich zu viel zeit lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von aMrio ()

  • Wieso kann man denn gegen Nebenkostenabrechnung keinen Widerspruch einlegen? Das kann man sehr wohl und das habe ich immer gemacht, und meine Eltern auch. Und auf die Idee hat mich damals eine Freundin gebracht, die bei einer Hausverwaltung tätig ist. Sie wird es wohl wissen. Man kann auch gleich im Widerspruch die Punkte ansprechen, die einem dubios erscheinen. Bzw. macht man das im Anschluss. Ein Widersruch allein nützt natürlich nichts. Ein paar Wochen später habe ich immer eine neue Abrechnung bekommen, die mehr zu meinem Gunsten ausfiel mit dem Kommentar von der Hausverwaltung, dass sie sich verrechnet haben und um Entschuldigung bitten. Das gleiche ganz aktuell bei meinen Eltern - Abrechnung bekommen mit über 1000 Euro Nachzahlung, Widerspruch eingelegt (sie waren dafür beim Mieterschutzbund), ein paar Wochen später eine neue Abrechnung bekommen, wo sie plötzlich nur die Hälfte nachzahlen mussten. Die Hausverwaltung hat "aus Versehen" die Gewerbefläche von einem Bowlingcenter zur Abrechnung herangezogen. Ich würde niemals erstmal zahlen und dann klären...wenn das Geld weg ist, ist es weg. Vor allem wenn ich arbeite und es um mein schwer verdientes Geld geht :-)


    Ob man es dann macht, muss dann jeder selbst entscheiden. Man kann auch gleich zum Amt und sich den Stress ersparen. Ich will hier jetzt niemand davon abhalten. Kann aber bei sehr hohen Nachzahlungen Sinn machen, wenn der Jobcenter nur einen Teil übernimmt. Wenn man alles vorher prüft, muss man vielleicht gar nichts selbst nachzahlen. Bei dem Betrag von TS würde ich erstmal davon ausgehen, dass die Abrechnung falsch ist.


    Und in Deutschland kann man grundsätzlich erstmal gegen alles Widerspruch einlegen :D

  • Ich würde als erstes einen Widerspruch bei der Hausverwaltung einlegen und die Nebenkostenabrechnung richtig prüfen bzw. prüfen lassen. Die meisten von denen sind leicht "frisiert", aber den Betrag bei dir finde ich für ein paar Monate mehr als unverschämt.


    .


    Gewagte Vermutung- Meist sind in solchen Fällen ( wenn man nicht lange dort wohnt ) einfach die Abschläge zu gering vereinbart worden . Zudem sind die Energiekosten ( gerade Heizung ) enorm gestiegen. Gerade in diesem jahr musste man lange heizen.




    Meine Erfahrung : ich habe sowas mal überprüfen lassen weil es mir komisch vorkam: es war korrekt - zu geringe Abschläge . ich habe die dann erhöht und fertig. Das nächste jahr gabs was zurück.



    Wenn du TS jetzt bei 16 Grad ohne Heizung sitzt ist davon auszugehen , daß die neue Wohnung nicht besonders gut isoliert ist - und du auch da Hohe Energiekosten hast... Hier bei uns waren es nachts teils nur 8 bis 9 Grad. Ich habe keine Heizung an und 22 Grad in der Wohnung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Danke für dir schnellen Tipps :)


    Ich habe irgendwie das Glück von einer Bruchbude in die nächste zu ziehen :(


    aber aktuell gehts mir ja erst mal um die behebiung dieses riesenschulden berges...ja sorry für mich sind 700 euro nen riesenberg :)


    Ich werde gleich morgen zum Amt gehen und hoffen das es positiv ausgeht

    In meiner psychisch soziologischen Konstellation, manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen seiner Person.


  • Ich werde gleich morgen zum Amt gehen und hoffen das es positiv ausgeht


    Aber nicht vergessen, den Eingang schriftlich bestätigen lassen. Ganz wichtig!


    Du schaffst das schon.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • also wenn ich das abgebe muss die bearbeiterin mir schriftlich geben das ich das da eingereicht habe oder wie geht das?

    In meiner psychisch soziologischen Konstellation, manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen seiner Person.

  • also wenn ich das abgebe muss die bearbeiterin mir schriftlich geben das ich das da eingereicht habe oder wie geht das?


    Genau so ist es. Und laß Dich nicht abwimmeln.


    Sonst sagt die SB noch: "Habe ich nie bekommen", und Du hast die A..karte


    Mit Behörden und Ämtern immer alles schriftlich und dessen Eingang bestätigen lassen, sofern nicht von jetzt auf gleich zu Deinen Gunsten entscheiden wird.


    lg


    Camper

  • Talanja,


    nimm am besten von dem was du beim JC abgibst, eine Kopie mit und lass dir darauf den Empfang durch Posteingangsstempel und Unterschrift von dem der dieses entgegen nimmt bestätigen.


    So mache ich es fast immer und nicht nur beim JC, sondern mittlerweile auch auf allen sonstigen Ämter und Behörden wo ich Unterlagen, Anträge und dergleichen einreichen oder nachreichen muss.


    Bis jetzt habe ich damit keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht und bis jetzt hat auch jedes Amt und jede Behörde mir anstandslos den Eingang auf meinen mitgebrachten Kopien bestätigt.




    @Nemesist Lady,


    glaube das du das falsch gelesen bzw. verstanden hast. Du schreibst was, dass dir diese Forderungshöhe zu hoch vorkommen würde für die "paar Monate".


    Talanja ging es lt. dem Eingangstext (so hatte ich das jedenfalls verstanden) um die Nebenkostennachforderung von der alten Wohnung, in der sie seit dem letzten Jahr im September ja nicht mehr wohnt und für sie jetzt die Nebenkostenabrechnung vom ehem. Vermieter erhalten hat und dieser eine, ihrer Ansicht nach zu hohen Nebenkostennachforderung an sie stellt.


    Ob die Nebenkostenabrechnung von September bis Dezember 2011 für die neuen Wohnung ihr vorliegt kann ich aus dem Eingangstext nicht genau erkennen. Nur dass sie dazu schreibt auch hier hohe Nebenkosten zu haben. Was jedoch auch immer vom baulichen Zustand eines Hauses und der Lage der Wohnung dort drin abhängig sein kann.


    Generell hat man nach Erhalt einer NK-Abrechnung ca. 4 Wochen Zeit diese zu überprüfen und sollte dann den geforderten Betrag zahlen, notfalls unter Vorbehalt (oder wie sich das rechtlich nennt).


    Man kann sich auch an einen fachmännische Stelle wenden, wenn man der Ansicht sein sollte, das diese Abrechnung nicht stimmen könnte und diese dann die gesamte Abrechnung auf ihre Richtigkeit und Zulässigkeit anhand des dort vorzulegenden Mietvertrages, der normalerweise ja auch den Abrechnungsmodus beinhaltet der für die jährliche Neben- und ggf. Heizkostenabrechnung (wenn die Heizkosten über den Vermieter laufen) zugrunde liegt, überprüfen.


    Falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte bei der Überprüfung ist der Vermieter darüber schriftlich zu informieren und ihn aufzufordern eine neue und korrekte Abrechnung zu erstellen und einem dann auszuhändigen. Oder man kann auch die Einsichtsnahme in die Originalabrechnungen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde gelegt worden, beim Vermieter verlangen und zwar in den Räumlichkeiten des Vermieters. Kopien kann der Vermieter auch einen davon aushändigen, wobei er dafür eine ortsübliche Kostenerstattung pro angefertigter Kopie verlangen darf. Glaube es gibt aber bzgl. der Kopieaushändigung ein Urteil das die Übersendung von Kopien gerechtfertigt, wenn die Einsichtsnahme vor Ort nicht zumutbar für den Mieter wäre (z.B. wenn der Vermieter sehr weit weg vom Ort des Mietobjektes wohnen würde).



    Fälligkeit
    Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Prüfung der Abrechnung durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Zur Prüfung steht dem Mieter ein Monat Zeit zu. (AG Gelsenkirchen-Buer WM 94, 549). Der Mieter darf jedoch die Abrechnung auch nicht ohne Grund bestreiten, nur um die Fälligkeit hinauszuzögern (Urteil des LG Berlin siehe oben)
    Ist die Abrechnung nicht ordnungsgemäß oder sind trotz Anforderung keine Belege beigefügt, ist sie nicht fällig (siehe die Urteile dazu oben). Enthält die Abrechnung Fehler, die vom Mieter gegenüber dem Vermieter gerügt wurden, so steht dem Mieter insoweit ein Zurückbehaltungsrecht gem § 273 BGB in angemessener Höhe zu. Beträgt die Nachforderung zum Beispiel 500 €, wobei davon nur ein Betrag von 50 € streitig ist, so kann der Mieter höchsten den doppelten Betrag (also 100 €) zurückbehalten. Solange das Mietverhältnis noch besteht ist es aber in der Regel empfehlenswerter, die Abrechnung in voller Höhe unter Vorbehalt der Rückforderung erst einmal zu bezahlen.


    http://www.mietrechtslexikon.d…kon2/b1/bk_abrechnung.htm



    Zudem wird oftmals auch vom JC die vorgelegten Kopien der Nebenkostenabrechnungen auf deren Zulässigkeit überprüft, besonders wenn denen auch diese Nachzahlungshöhe bei einigen Positionen oder insgesamt zu hoch vorkommen sollte. Dann verlangen diese auch das hier entweder die Kopien der Originalrechnungen vorgelegt werden (wie man an diese dann kommen soll ist denen aber wiederum egal, wäre Angelegenheit des HE dann) oder evtl. auch eine korrigierte Abrechnung. Bis dahin, also bis dieses geschehen ist oder die Abrechnung vom VM korrigiert worden wäre, zahlen die auch keinen einzigen Cent für die eingereichte Nebenkostennachforderung des VM.


    Wenn man sich im Leistungsbezug befindet ist es halt mit der Übernahme der Nebenkostennachforderungen nicht immer ganz so einfach wie es sich Personen, die evtl. nicht im Leistungsbezug sich befinden, so immer vorstellen und auch oftmals von den Medien so der Öffentlichkeit geschildert wird.


    lg
    Pimpf

  • Wie man an die Kopien der Originalrechnungen kommen soll ist denen vom Jobcenter egal ? Tja - dazu sollte man wissen das jeder Mieter das RECHT auf kopien der Originalrechnungen hat. Wer das nciht einfordert ist selber schuld.


    Zudem: für Menschen die wenig verdienen ( oftmals zb nicht mehr als ein Harzt 4 Empfänger ) ist es UU noch weitaus schwerer Nebenkostennachzahlungen zu begleichen... Die können das nämlich gar nirgends einreichen..

  • Widerspruch


    widersprüche sind nur möglich gegen (zudem nichtmal alle) gerichtliche und behördliche entscheidungen. der rest heißt anders und wird auch anders gewertet.

  • Wir haben das damals mit einem netten Schreiben an die Arge geschickt.


    Man hat uns nämlich gesagt, das sies nicht übernehmen müssen - sie könnten es auch vorstrecken und mal zahlt es ab.



    Sie haben es übernommen :bet

  • Zudem: für Menschen die wenig verdienen ( oftmals zb nicht mehr als ein Harzt 4 Empfänger ) ist es UU noch weitaus schwerer Nebenkostennachzahlungen zu begleichen... Die können das nämlich gar nirgends einreichen..


    Doch. Die können einen Minijob nebenbei machen und ihnen wird nichts abgezogen wie es bei (ergänzendem) ALG II der Fall ist. Die können die vollen 400 € zur Tilgung der Nebenkosten verwenden, was ein ALG - II Empfänger nicht kann.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Es soll auch Menschen geben die das nicht schaffen - weil sie für ihren Hauptjob schon alle Kraft brauchen und zudem Krank sind. Mir würdest du also zb raten einen Minijob zu machen ? um sowas zu zahlen ? Und ein Hartz 4 Empfänger soll das einfach so von der Allgemeinheit bekommen ? ( nicht das ich das den Menschen nicht göne .. nicht falsch verstehen )




    Sorry - ich muss so schon jeden dritten Samstag raus.


    Wo ist denn da die gerechtigkeit bzw Gleichbehandlung?



    Erarbeiten könnte ein Harzt 4 Empfänger sich das auch .... Nur: er kann es auch erst mal beantragen und wird es höchstwahrscheinlich wenn die Abrechnugn korrekt ist , bekommen.


    Und ich sprach auch von beantragen - nicht von erarbeiten... das erarbeiten könnte nämlich jeder! Nur das jmd der eh schon körperlich vollZeit arbeitet durch einen Zusatzjob noch mehr belastet würde als jmd der eben nciht erwerbstätig ist..


    Du wirst lachen - ich habe schon drüber nachgedacht zusätzlcih zu meinem wirklich körperlich harten Job einen 400 Euor Job zu machen. Aber ich schaff das ganz einfach nicht .... gesundheitlich und wg der Nachmittagstermine die ich habe . An 4 Tagen die Woche.Ich habe sogar mit meiner Ärtzin drüber geredet... Sie hat mir entschieden abgeraten und mir zu verstehen gegeben, daß es dann nicht lange dauert bis ich komplett flach liebe und längerfristig arbeitsunfähig bin. Mit bösen körperlichen Folgen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()