Nebenkostenabrechnung 2011 Hilfe!!!!!!!!!

  • Woher ich diese Einschätzung habe ? Nun - dazu rät der Mieterschutzbund. Und man kann es auch nachlesen... Kannst dazu ja mal googlen.


    Man braucht erst dann zu zahlen wenn man überprüfen kann ob die Abrechnung ok ist. Und das kann man nur mit den Originalrrechnungen.


    Klar MUSS der Vermieter nicht die Belege in Kopie mitschicken..... Er kann auch Einsichtnahme gewähren ( wenn es dem Meiter zugemutet werden kann ) oder sie per E- Mail schicken etc.


    Ansonsten hat der Mieter schlicht ein Einbehaltungsrecht bis Einsichtnahme möglich ist...


    Nachzulesen mit urteilen des BGH zb hier


  • Ich habe in den letzten 12 Jahren nie Originalbelege bekommen.


    Klar weil du sie nie gefordert hast.


    Des Weiteren kenn ich nur das Recht auf Einsichtnahme in die Originalbelege beim Vermieter, nur in Ausnahmefällen (z.B. das der Vermieter zu weit entfernt liegt, um selbst Einsicht nehmen zu können) hat man ein Recht auf Kopien - Ansonsten ist das ein reines Entgegenkommen was sich der Vermieter natürlich (weil er den Aufwand hat) bezahlen lassen kann.


    Dazu gibts wie gesagt ein BGH Urteil. Schon das der Verwalter in einem anderen Stadteil sitzt kann unzumutbar sein um hinzufahren . genauso wie persönliche Gründe beim Mieter ..




    Das ich Nebenkosten nicht bezahlen muss, weil ich keine Originalbelege automatisch bekommen habe, ist mir völlig neu und ich kann dazu auch nichts auf den einschlägigen Seiten finden. Gibts da wirklich Urteile das der Vermieter OHNE AUFFORDERUNG (das hast du behauptet) alle Originalbelege mitschicken muss?


    Würde mich wirklich interessiere, worauf dein Wissen berut (Urteile, Gesetze (-sänderungen), etc..)


    Nein- es verhält sich ein wenig anders.


    lies dazu den von mir geposteten Link.... Klar wenn man als Mieter niemals Einsicht bzw Belege verlangt wird man die auch nicht bekommen... Weil man dann zu behandeln ist als wenn man sie bekommen hätte.


    Es liegt schon ein wenig daran wie gut man informiert ist und ob man seine Rechte Kennt und auch einfordert. Kenn man die nicht und fordert sie nicht ein - ist man eben der Doofe.


    Ist doch bei allem so in unserer Gesellschaft... Nur wer sich informiert wird sein Recht bekommen.....

  • aMrio, di kannst ja gerne all deine Rechnungen erstmal bezahlen. Nach deiner Logik könnte ich dir dann auch eine Rechnung schicken, weil mir gerade danach ist, und du müsstest sie erstmal bezahlen, weil es dann eine Forderung ist, die fällig ist. Und erst danach sagen, hallo, die war eigentlich falsch. Ist doch Schwachsinn. Ich würde niemals eine Rechnung bezahlen, wenn ich sie nicht für richtig halte. So hat es auch jede Firma gehandhabt, wo ich gearbeitet habe - erst Rechnungsprüfung, dann Zahlung. Es gibt ganze Abteilungen, die nichts anderes tun, als Rechnungen zu prüfen.


    Und was Nebenkostenabrechnungen angeht, der Mieterschutzbund rät auch, ERST zu prüfen und DANN zu bezahlen. Und ob es nun Widerspruch heißt oder sonst wie, ist doch egal.


    Bei mir wurden Rechnungsbelege nie beigelegt, jedoch immer zur Verfügung gestellt, wenn ich sie anforderte. Natürlich kostenfrei.


    lies doch richtig was ich geschrieben habe. haben wir beide einen vertrag? nein. also kannst du das nicht vergleichen.


    natürlich rät der mieterschutzbund die abrechnung detailliert zu prüfen, ich sage ja nichts anderes. er sagt aber nicht, dass man wenn sie falsch ist sie nicht zahlen braucht sondern rät dazu, in diesem fall einen rechtsbeistand aufzusuchen und mit dem alles weitere zu besprechen.


    und nochmals: man kann da nicht widersprechen. man kann einwenden, beanstanden oder was auch immer. und egal was mein vorredner sagte, es gibt durchaus rechtsverdreher und auch gerichte die einen widerspruch formal nicht als beanstandung anerkennen. im allerdümmsten fall ist dann auch noch die prüfungsfrist rum und man kann nichts mehr machen gegen eine forderung deren höhe falsch ist. deswegen einfach auf nummer sicher gehen und richtig formulieren bzw. richtig formulieren lassen von einem rechtsbeistand --> das ist nämlich eben auch der rat des mieterschutzbundes. der rät nicht dazu selbst irgendwie tätig zu werden; erstens widerspräche das seinen eigenen interessen und zweitens geht das aufgrund von laienwissen und gerade fehlinfos aus dem internet nicht immer gut. und dann ist das geschrei groß.


    man muss dem vermieter mitteilen was falsch ist / sein könnte und zumindest den teil nachzahlen der nicht falsch ist. alles andere geht zwar meistens gut, aber eben nicht immer. hat man nen vermieter der mieter gerade aus diversen gründen loswerden will und zahlt einfach gar nichts und "widerspricht", dann bekommt man unter im schlimmsten fall eine klage (früher direkt eine kündigung, mittlerweile geht eigentlich nur noch klagen) über die forderung. (und muss die ganzen kosten zahlen dann, gericht, anwalt vom vermieter, eigener anwalt, hier bekommt oft auch keine prozesskostenhilfe weil man das selbst verschuldet hat und auch keine aussicht auf erfolg hat)

  • Außerdem habe ich nirgends gesagt, dass der Vernieter/Verwalter mit der Abrechnung Kopien der Belege mitschicken muss. Ich habe lediglich gesagt, dass der Mieter ein Recht darauf hat diese einzusehen oder je nach den Umständen in Kopie zu bekommen. Dieses Recht leitet sich daraus ab, dass er die Möglichkeit haben muss die an ihn gestellte Rechnung prüfen zu können.


    Nun ist es am Vermieter/Verwalter sich clever dran zu stellen und alle Belege gleich mitzuschicken um dem Mieter keine Steilvorlage zu liefern mit einem Einwand die Rechnung erstmal auszuhebeln. Hat der Mieter nämlich einen berechtigten Grund die Richtigkeit der Rechnung anzuzweifeln und teilt dies dem Vermieter/Verwalter schriftlich mit ist die wahrscheinlich gesetzte Zahlungsfrist für die Nachzahlung erstmal hinfällig. Der Vermieter/Verwalter kann sich ab dem Moment sein "Bitte zahlen Sie bis ..." in die Haare schmieren.
    Noch was zum berechtigten Grund: Der Mieter darf nicht einfach die Abrechnung pauschal anzweifeln sondern er muss konkret benennen was seiner Meinung nach falsch ist. Ein pauschales "Die Nachzahlung ist viel zu hoch. Soviel habe ich noch nie nachgezahlt." ist ungültig. Das kann er aber nur mit Belegen.


    Nochmal: Ohne Belege ist es unmöglich eine Rechnung zu prüfen. Und ohne Belege kann die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht belegt werden. Ohne Rechtmäßigkeit keine Zahlungsverpflichtung.


    Eine Anmerkung zu dem Umstand, dass du (@amrio) noch nie irgendwelche Belege bekommen hast und wohl auch nie sehen wolltest:
    Woher bist du dir sicher, dass bspw. bei der Gebäudeversicherung, die ohne Zweifel umgelegt werden darf, ein korrekter Grundbetrag zum Ansatz gebracht wurde? Ein einfacher Zahlendreher genügt um dort eine falsche Berechnungsgrundlage zu haben. Ebenso bei der Grundsteuer oder bei Wartungsverträgen.
    Angenommen du wohnst mit zwei Parteien in einem Haus. Die Gebäudeversicherung kostet 230€ im Jahr. Durch einen Zahlendreher werden daraus schnell mal 320€ wovon du die Hälfte, also 160€, tragen sollst obwohl es korrekterweise nur 115€ wären. Da kommst du nie dahinter wenn du keine Belege hast sondern in der Abrechnung einfach nur steht "Versicherung: 320€ ./. 2 Parteien = 160€"


    Abschließend noch ganz allgemein:
    Es besteht keine Verpflichtung seitens des Mieters die Abrechnung derart zu prüfen. Wer ohne Murren die gestellte Forderung zahlen will, weil er seinem Vermieter/Verwalter blind vertraut, der darf das gerne tun. Laut Angaben des Mieterbundes ist jedoch in Deutschland etwa jede zweite Abrechnung falsch. Die Chance selbst eine falsche bekommen zu haben liegt also bei etwa 50:50. Hier noch ein paar Stichpunkte des DMB zu den Nebenkosten.


    Und noch ein ganz privates Beispiel aus dem letzten Jahr:
    Laut Abrechnung wollte der Verwalter ~450€ Nachzahlung von uns. Nach eingehender Prüfung waren es dann noch ~150€. Von den gesparten 300€ konnten wir uns was schönes kaufen.

  • auch du liest nicht richtig. ich sagte ich habe nie originalbelege gesehen, von kopien die üblicherweise beigefügt sein sollten bzw. die man dann nachverlangen kann habe ich nicht gesprochen.


    der rest deines postings ist indes super -)
    (außer der logik, dass geld welches jemand von einem unerwartet möchte und dann doch nicht eigentlich nichts gespartes ist:D )

  • ich sagte ich habe nie originalbelege gesehen, von kopien die üblicherweise beigefügt sein sollten bzw. die man dann nachverlangen kann habe ich nicht gesprochen


    Also hast du doch Belege (in Kopie) gesehen?!


    der rest deines postings ist indes super


    Danke


    außer der logik, dass geld welches jemand von einem unerwartet möchte und dann doch nicht eigentlich nichts gespartes ist


    Wäre die Abrechnung jedoch derart falsch gewesen, dass wir sogar eine Rückerstattung bekommen hätten, wäre es echtes gespartes Geld gewesen. Und das wäre der Fall gewesen, wenn ich letztes Jahr schon einen Umstand gewusst hätte, den ich heute weiß und bei der aktuellen Abrechnung angebracht habe ;)
    Außerdem spricht man üblicherweise von "gespart" auch dann, wenn man irgendwo weniger bezahlen musste als ursprünglich angenommen oder vereinbart. Wenn dein Autohändler dir beim Kauf eines Autos 10% Rabatt einräumt sagst du umgangssprachlich bestimmt auch "Ich habe 10% gespart." oder wenn du Skonto ziehen darfst sagst du auch "Ich zahle gleich, dann spare ich 3%" oder oder oder

  • ich weiß :D:D


    und ja, ich habe (fast) immer belege gesehen und wenn nicht angefordert und darauf hingewiesen, dass ich solange nichts zahlen werde.

  • Klar weil du sie nie gefordert hast.


    Ich habe nie etwas anderes behauptet.


    Dazu gibts wie gesagt ein BGH Urteil. Schon das der Verwalter in einem anderen Stadteil sitzt kann unzumutbar sein um hinzufahren . genauso wie persönliche Gründe beim Mieter ..


    Meinst du dieses?


    http://juris.bundesgerichtshof…ktuell&nr=35503&linked=pm


    Im Urteil des VIII. Zivilsenats vom 8.3.2006 - VIII ZR 78/05 - wurde doch gerade festgehalten, das der Mieter KEINEN grundsätzlichen Anspruch auf Kopien der Originalbelege hat. Oder gibts dazu ein neues Urteil?


    Nein- es verhält sich ein wenig anders.


    lies dazu den von mir geposteten Link.... Klar wenn man als Mieter niemals Einsicht bzw Belege verlangt wird man die auch nicht bekommen... Weil man dann zu behandeln ist als wenn man sie bekommen hätte.


    Ich hab erstmal das gelesen was du behauptet hast und was offensichtlich mindestens unvollständig wenn nicht sogar als Aussage falsch war. Du schilderst hier nur klitzekleine Teile von Urteilen und gefährliches halbwissen... hoffentlich verläßt sich später keiner darauf und fällt dann ganz böse auf die Nase weil er nicht alle deine Links auch noch gelesen hat.



    Es liegt schon ein wenig daran wie gut man informiert ist und ob man seine Rechte Kennt und auch einfordert. Kenn man die nicht und fordert sie nicht ein - ist man eben der Doofe.


    Ist doch bei allem so in unserer Gesellschaft... Nur wer sich informiert wird sein Recht bekommen.....


    Ich sehe in letzter Zeit viel mehr Doofe die sich auf halbgare Aussagen verlassen und dann ganz böse auf die Nase fallen. Deine Beiträge sind in meinen Augen dazu durchaus geneigt, eine falsche Vorstellung von den Gesetzen zu erhalten.


    Ich gehe lieber freundlich in einen Dialog mit dem Vermieter, als auf Gesetze und Urteile zu pochen die es nicht gibt und mich dann ganz böse zu verbrennen wenn der Vemieter dann (verständlicherweise) auch nur noch mit der Keule schwingt.

  • Abschließend noch ganz allgemein:
    Es besteht keine Verpflichtung seitens des Mieters die Abrechnung derart zu prüfen. Wer ohne Murren die gestellte Forderung zahlen will, weil er seinem Vermieter/Verwalter blind vertraut, der darf das gerne tun. Laut Angaben des Mieterbundes ist jedoch in Deutschland etwa jede zweite Abrechnung falsch. Die Chance selbst eine falsche bekommen zu haben liegt also bei etwa 50:50. Hier noch ein paar Stichpunkte des DMB zu den Nebenkosten.


    Und noch ein ganz privates Beispiel aus dem letzten Jahr:
    Laut Abrechnung wollte der Verwalter ~450€ Nachzahlung von uns. Nach eingehender Prüfung waren es dann noch ~150€. Von den gesparten 300€ konnten wir uns was schönes kaufen.


    Ich finde es gut, wenn man seine Abrechnung prüft. Ich mach auch Plausibilitätsprüfungen, prüfe aber nicht jeden Cent.


    Bei den Angaben vom Mieterbund sollte man aber berücksichtigen, das die naturgemäß mit den Problemfällen konfrontiert werden. Das ist das gleiche wie hier im Forum - Glückliche sorgenfreie Eltern wirst du hier nicht finden, trotzdem gibt es sie :)


    Und nicht alle Vermieter sind schlecht. Meine letzten beiden Vermieter sind mir immer sehr entgegegen gekommen (nachweißlich). Ich kann nur immer raten: gut abwägen. Auch den Aufwand zur Prüfung der Abrechnung.


    Bei so einer hohen Nachforderung hätte ich aber auch nachgerechnet :)

  • Ich finde es gut, wenn man seine Abrechnung prüft. Ich mach auch Plausibilitätsprüfungen, prüfe aber nicht jeden Cent.


    Ich schaue immer zuerst auf den Guthaben-/Nachzahlungsbetrag. In etwa weiß man ja wie man liegen müsste.
    Wenn das ungefähr hin haut gehe ich mit einem ganz anderen Ansatz dran, wie wenn der Betrag völlig utopisch ist. Aktuell will der Verwalter von uns gerne >1.000€ Nachzahlung haben. Da kannst du verstärkt von ausgehen, dass ich jede einzelne Kleinigkeit prüfe und auch schon so einiges (grobe Schhnitzer) gefunden habe. Momentan sind wir gerade in der Klärung.


    Und nicht alle Vermieter sind schlecht. Meine letzten beiden Vermieter sind mir immer sehr entgegegen gekommen (nachweißlich).


    Hat auch keiner behauptet, dass Vermieter "schlecht" sind. Wo Menschen arbeiten passieren aber auch Fehler.
    Und wie immer im Leben gilt natürlich auch bei Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.

  • Hier mal was zum Thema.


    Nachfolgendes ist aus dem, bei jedem Mieterverein/Mieterbund erhältlichen Ratgeber Broschüre "Die zweite Miete - Kosten, Fristen, Aufteilung" entnommen.



    [Text entfernt, Urheberrecht!]



    Dieses nur mal so zur allgemeinen Info.


    lg
    Pimpf

  • Liegen die Kopien nicht bei und der Mieter kann so nicht überprüfen ob die Abrechnung korrekt ist muss er nämlich nicht zahlen.


    Wieso seine Einrichtung benutzen. Soll der Mensch aus dem Copy Shop da hin kommen? Dann fällt Arbeitszeit an und die kostet auch.


    Du willst mir sagen alle Rechnungen werden mit geschickt? Bekommst Du die per Post?


    Nein glaube ich nicht. Bestimmt legt er nur die Berechnung der Ablesefirma für die Heizung bei.


    Und ansehen kannst Du die Rechnungen ja ... in seinem Büro.

  • Ja Sarek ich bekomme alle Rechnungen geschickt. Weil ich die nämlich generell selber zahlen muss.


    Und ja - die Freundin die solche Verwaltungen macht schickt die Kopien der von ihr verwalteten Wohnungen immer mit. Weiß ich zufällig ganz genau. Weil meine Tochter in ihrem Praktikum dort zb genau diese Kopien machen musste.


    Und nein - ansehen nur im Büro ist nicht – da die Verwalteten Wohnungen im gesamten Landkreis verstreut liegen... Und es zb keinem arbeitenden Menschen zugemutet werden kann sich Urlaub zu nehmen um zu den Bürozeiten dorthin zu eiern. Darum wird generell verschickt. Im selben Umschlag wie die Abrechnung selber. ob Du das glaubst oder nicht ist mir wumpe. ist einfach so.


    Ich selber habe bei allen Wohnungen in denen ich jemals wohnte immer die Kopien der Rechnungen angefordert. Und stell dir mal vor: sogar in dem Haus in dem der Vermieter unten drin wohnte und ich oben hat der die ohne das irgendeine Nachfraqe von mir nötig war einfach zur Abrechnung dazugelegt....

  • Nur mal so als Tipp nebenbei: als die Nebenkostenabrechnung meiner Tochter (gefühlt) zu hoch war, wurde uns vom Mieterschutzbund als erstes geraten die qm nachzumessen. Allein das ist oft schon falsch gemessen (angegeben) und siehe da, es war auch tatsächlich (geringfügig) so: 4-5 qm weniger und dazu wurde noch der Balkon bei den Heizkosten abgerechnet und schon senkte sich die Nebenkostenabrechnung etwas.
    Außerdem kann ich hier nur bestätigen: die Fälligkeit wurde mit unserer schriftlichen Beschwerde erst mal ausgesetzt und neu überprüft und wir haben die Ableseprotokolle der Ablesefirma in Kopie zugeschickt bekommen (da war jeder Monat und das Vorjahr einzeln aufgeführt).
    Vielleicht nützt das ja schon was!

  • Und ja - die Freundin die solche Verwaltungen macht schickt die Kopien der von ihr verwalteten Wohnungen immer mit. Weiß ich zufällig ganz genau. Weil meine Tochter in ihrem Praktikum dort zb genau diese Kopien machen musste.


    Alle Rechnungen?
    Für jeden Mieter?


    In meiner ETW fallen im Jahr 3 Leitz Ordner Rechnungen an. Viel Kleinkram.
    Ich sitze dann mit 2 Leuten 1x im Jahr da und wir kontrollieren das Konto und ab und zu ein paar Rechnungen auf stichhaltigkeit.


    Wenn die an alle 8 Leute kopiert werden müssten dann wären das jedes Jahr 24 Ordner!


    Was ist in einem Mietshaus mit 100 Parteien? Da fällt noch mehr an!

  • Ja alle Rechnungen... ich weiß nicht wo dein Problem ist. Wir haben selber mal vermietet. Ich bekomme folgende Rechnungen übers jahr : Energieversorger ( Gas, Wasser - ist eine rechnung), Strom für Treppenhaus ( ist auch in der Gas Wasser - Rechnung mit drin ) Müll, Versicherung, ev. noch Schornsteinfeger, Grundsteuer A u B. steht fest - da gibts nur bei Erhöhung ne Veränderung - wurde also nur einmal mitgeschickt und bei jeder Änderung. Bei Hausmeisterservice kommt der halt noch dazu. Das wars. Wir konnten damals sogar noch die Erbbpacht umlegen..... Auch da gabs nur am Anfang eine Rechnung - dann erst wieder bei ner Erhöhung.


    Sorry - aber bei ner Eigentumswohnung ist das was ganz anderes , da da ja zb in Eigentümerversammlungen beschlossen wird welche Arbeiten zusätzlich gemacht werden sollen. Das wird dann ja auch umgelegt. Bie Mietwohungen geht das eben nicht. Da kann ja nun mal nur umgelegt werden was im Mietvertrag steht.


    Also handelt es sich um genau 3 bis 5 Rechnungen pro Wohnung. Plus die genaue Berechnung. Wo bitte ist da dein Problem ? Und ja - dieses Büro macht das für alle seine verwalteten Wohnungen. Weil die Bürozeiten nicht so sind , daß jeder die ohne Probleme einhalten kann.... Es ist nun mal keinem Mieter zuzumuten Urlaub dafür zu nehmen und in eine andere Stadt zu fahren.


    Und Häuser mit 100 Parteien gibt es hier schlicht nicht... Ist halt alles ein wenig ländlicher.

    4 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Also handelt es sich um genau 3 bis 5 Rechnungen pro Wohnung.


    Strom
    Wasser / Abwasser
    Heizung
    Müll
    Strassenreinigung
    Hausmeister
    Wartung der Heizung
    Wartung des Aufzuges
    Schornsteinfeger
    Garten
    Treppenhaus reinigen
    Fenster reinigen
    Verwalter
    Garagenstrom
    Wartung Tiefgarage



    also das fällt mir spontan ein. Das sind alles Betriebskosten