Nebenkostenabrechnung 2011 Hilfe!!!!!!!!!

  • @Chou-Chou


    :tuedelue


    Ich muss das machen, sonst fliege ich endgültig aus dem Forum.


    :nixwieweg

  • Was musst du machen ? Dinge falsch verstehen und auf nicht angesprochene Dinge antworten?
    Soll ich dir mal was sagen ?


    So wichtig das ich nicht meine wirkliche Meinung ehrlich sage ist mir kein Forum der Welt..... Und das mein ich ernst.



    Tut mir wirklich leid für Dich falls das bei dir anders sein sollte... denn das wäre mit Sicherheit in der Nähe zum Krankheitswert.

  • ach nein. er betont nur gerne wie sehr anders er ist und tut natürlich auch das eine oder andere hierfür.

  • es gibt überhaupt keine beweiserhebliche zustellung, also den begriff an sich. beweisbar. das einzig beweisbare ist die zustellung durch den gerichtsvollzieher und ein eingangsstempel unter einer kopie. danach rangiert abgabe/zustellung in den hausbriefkasten unter zeugen. danach kommt das telefax. danach einschreiben egal welcher art.


    es gibt keinen mehrbedarf für strom, außer warmwassererwärmung. außerdem hat sie kein problem mit dem strom, davon habe ich gesprochen - sondern mit der nebenkostenabrechnung. DAS steht im ersten post. bei paragraph 23 geht es zudem um abweichenden bedarf und nicht um mehrbedarf. mehrbedarf bekommt man zusätzlich als normale leistung, abweichender bedarf ist in der regel ein darlehen und muss zurückgezahlt werden. aber wie gesagt, um den strom gehts hier gar nicht.


    und ja, falsche ratschläge sind gefährlich.

  • Wie man an die Kopien der Originalrechnungen kommen soll ist denen vom Jobcenter egal ? Tja - dazu sollte man wissen das jeder Mieter das RECHT auf kopien der Originalrechnungen hat. Wer das nciht einfordert ist selber schuld.


    Ich versuche mir gerade ein Mehrfamilienhaus mit 16 Parteien vorzustellen und nur 50% fordern Kopien der Rechnungen. ca. 4 Leitz Ordner mal 8! Heftig. Wer bezahlt eigentlich die Kopien? Mir reicht das schon wenn ich 1x im Jahr alles prüfen soll.

  • Hui das ist ja echt interessant geworden hier :)


    und wie aMIro schon sagte es geht um die nebenkosten nicht um den Strom...


    und ich find es schade das sobald man das Wort Harz IV hier schreibt irgendwelche debatten darüber entstehen.....ja es ist vielleicht ungerecht aber es gibt so viele Dinge die hier in unserem Staat ungerecht sind also muss man darüber doch nicht mehr diskutieren :P

    In meiner psychisch soziologischen Konstellation, manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen seiner Person.

  • und ich find es schade das sobald man das Wort Harz IV hier schreibt irgendwelche debatten darüber entstehen.....ja es ist vielleicht ungerecht aber es gibt so viele Dinge die hier in unserem Staat ungerecht sind also muss man darüber doch nicht mehr diskutieren :P

    Ich finde es gut das man im Forum alles diskutieren kann. Als TS stehe ich Dir das Recht zu zu sagendas zurück zum Thema gekommen werden soll und für die Diskussion besser in einem anderen Thread fortgeführt werden soll.


    HartzIV ist ein Unwort. Leistungen nach SGB2 finde ich besser.

  • Ich versuche mir gerade ein Mehrfamilienhaus mit 16 Parteien vorzustellen und nur 50% fordern Kopien der Rechnungen.


    Ist zwar ein Papierberg, aber es steht dem Mieter zu, da er ansonsten keine Möglichkeit hat die Abrechnung angemessen zu prüfen. Ersatzweise natürlich auch Einsichtnahme in die Unterlagen.


    Wer bezahlt eigentlich die Kopien?


    Kopierkosten trägt der Mieter. Mir persönlich würden ja PDFs reichen, zumal die sich leichter ablegen lassen, aber seit ich das erste mal Belege nachgefordert habe sind die nun merkwürdigerweise immer gleich dabei. Was aber nichts daran ändert, dass unser HV noch nie eine Abrechnung korrekt hinbekommen hat ;)


    Alles relevante dazu steht übrigens in §556 BGB

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Spruch von TS "Anscheinend ziehe ich von einer Bruchbude in die andere".


    Die hohen Nebenkosten hätte man in einer gut isolierten Wohnung nicht. Nur, welcher AE mit geringem Einkommen oder Hartz IV kann sich schon ne teure, neu renovierte Wohnung leisten?


    Teufelskreis: :crazy billige Wohnung - hohe Nebenkosten

  • ein Mehrfamilienhaus mit 16 Parteien vorzustellen und nur 50% fordern Kopien der Rechnungen. ca. 4 Leitz Ordner mal 8! Heftig. Wer bezahlt eigentlich die Kopien? Mir reicht das schon wenn ich 1x im Jahr alles prüfen soll.


    Eine gute Hausverwaltung macht das selbstverständlich !


    Bevor du die Rechnung einreichst - stimmen denn die Ablesewerte, wurde deine Vorauszahlung richtig berechnet - oft stecken schon kleine Fehler im Detail - 700 Euro Nachzahlung ist für einen 1,5 Personenhaushalt eine Menge -
    wie hoch war deine Vorauszahlung ???

  • Kopierkosten trägt der Mieter.

    Als Verwalter würde ich dazu eine Rechnung schreiben. 1h Arbeitszeit Fahrtkosten zum Copy shop. Die Kosten von ca 200 Blatt Papier. Nur für Heizkosten. Bei uns sind alleine die Hausmeistersachen 1 ganzer Ordenr voll im Jahr. Kleinvieh macht viel Mist.

  • Und ich würde so einen Verwalter für ein wenig beschränkt erklären. heute hat jedes Büro das so eine Verwaltung und die entsprechenden Abrechnungen macht entsprechende Geräte ( Kopierer , Drucker , Scanner..etc ) zufällig macht ne Freundin genau solche Verwaltungen und Abrechnungen.... Und natürlich ist es üblich kopien der Originalberechnungen beizulgen. Und die berechnen bestimmt keine Anfahrt zum Copy- Shop.----- ( der nächste wäre eh 50 km entfernt )


    Wir leben nicht mehr im Mittelalter... ;)


    Liegen die Kopien nicht bei und der Mieter kann so nicht überprüfen ob die Abrechnung korrekt ist muss er nämlich nicht zahlen.

  • Wir leben nicht mehr im Mittelalter...


    Eben. Wie ich weiter oben schon schrieb würde es mir voll und ganz ausreichen, wenn im Anschreiben stehen würde "Die relevanten Belege senden wir Ihnen an Ihre eMail-Adresse ..."


    Liegen die Kopien nicht bei und der Mieter kann so nicht überprüfen ob die Abrechnung korrekt ist muss er nämlich nicht zahlen.


    Weswegen clevere Verwalter ihren Mietern genau diesen Widerspruchsgrund schon mal nicht als Vorlage liefern. Selbst wenn der Mieter zum guten Schluss den in der Abrechnung geforderten Betrag bis auf den letzten Cent genau nachzahlen muss, weil die Abrechnung völlig korrekt ist hat dann nämlich der Mieter den Zinsvorteil und der Vermieter erst mal das Nachsehen.
    Bei bspw. 20 Einheiten a 500€ Nachzahlung sind wir da schon bei 10.000€ die der Vermieter - erst mal völlig zu Recht - nicht zu sehen bekommt.
    Und da ist der Aufwand den es verursacht, wenn in einem Zeitraum von 20 Arbeitstagen jeden Tag ein anderer Mieter seine Unterlagen einfordert oder sehen will noch gar nicht eingerechnet. Dann baut man den Prozess doch eigentlich lieber gleich so, dass alle relevanten Unterlagen zusammen mit der Abrechnung raus gehen. Im selben Mietshaus ist dann ja einfach nur n-mal ein Stapel Papier zu kopieren oder zu scannen.

  • nochmal: es gibt keinen rechtsgültigen widerspruch gegen eine abrechnung. und es ist auch nicht rechtens eine forderung aus einem vertrag nicht zu zahlen. es wird in der regel toleriert sofern man sagt warum man nicht zahlt, aber es muss nicht toleriert werden.

  • nochmal: es gibt keinen rechtsgültigen widerspruch gegen eine abrechnung. und es ist auch nicht rechtens eine forderung aus einem vertrag nicht zu zahlen. es wird in der regel toleriert sofern man sagt warum man nicht zahlt, aber es muss nicht toleriert werden.


    Das ist falsch.
    Niemand muss eine Leistung bezahlen, wenn der Rechnungsteller die Rechtmäßigkeit seiner Forderung nicht belegen kann. Im Fall der Nebenkostenabrechnung darf mit den in Rechnung gestellten Beträgen kein Gewinn erwirtschaftet werden, sondern nur die Ist-Kosten umgelegt werden. Damit der Mieter die Korrektheit dieser Umlage prüfen kann sind ihm die dazu notwendigen Belege (zur Einsichtnahme) zur Verfügung zu stellen.
    Ob das Ding nun den Namen Widerspruch, Einwand oder Rüge trägt ist dafür erst mal egal. Wichtig ist, dass ein entsprechendes Schriftstück den Willen des Verfassers - nämlich mit der Berechnung und ihrem Ergebnis nicht einverstanden zu sein - erkennen lässt.


    Meinetwegen hast du aber Recht und ich meine Ruhe.

  • Und ich würde so einen Verwalter für ein wenig beschränkt erklären. heute hat jedes Büro das so eine Verwaltung und die entsprechenden Abrechnungen macht entsprechende Geräte ( Kopierer , Drucker , Scanner..etc ) zufällig macht ne Freundin genau solche Verwaltungen und Abrechnungen.... Und natürlich ist es üblich kopien der Originalberechnungen beizulgen. Und die berechnen bestimmt keine Anfahrt zum Copy- Shop.----- ( der nächste wäre eh 50 km entfernt )


    Wir leben nicht mehr im Mittelalter... ;)


    Liegen die Kopien nicht bei und der Mieter kann so nicht überprüfen ob die Abrechnung korrekt ist muss er nämlich nicht zahlen.


    Worauf stützt du diese Einschätzung?


    Ich habe in den letzten 12 Jahren nie Originalbelege bekommen.


    Des Weiteren kenn ich nur das Recht auf Einsichtnahme in die Originalbelege beim Vermieter, nur in Ausnahmefällen (z.B. das der Vermieter zu weit entfernt liegt, um selbst Einsicht nehmen zu können) hat man ein Recht auf Kopien - Ansonsten ist das ein reines Entgegenkommen was sich der Vermieter natürlich (weil er den Aufwand hat) bezahlen lassen kann.


    Das ich Nebenkosten nicht bezahlen muss, weil ich keine Originalbelege automatisch bekommen habe, ist mir völlig neu und ich kann dazu auch nichts auf den einschlägigen Seiten finden. Gibts da wirklich Urteile das der Vermieter OHNE AUFFORDERUNG (das hast du behauptet) alle Originalbelege mitschicken muss?


    Würde mich wirklich interessiere, worauf dein Wissen berut (Urteile, Gesetze (-sänderungen), etc..)


  • Das ist falsch.
    Niemand muss eine Leistung bezahlen, wenn der Rechnungsteller die Rechtmäßigkeit seiner Forderung nicht belegen kann. Im Fall der Nebenkostenabrechnung darf mit den in Rechnung gestellten Beträgen kein Gewinn erwirtschaftet werden, sondern nur die Ist-Kosten umgelegt werden. Damit der Mieter die Korrektheit dieser Umlage prüfen kann sind ihm die dazu notwendigen Belege (zur Einsichtnahme) zur Verfügung zu stellen.
    Ob das Ding nun den Namen Widerspruch, Einwand oder Rüge trägt ist dafür erst mal egal. Wichtig ist, dass ein entsprechendes Schriftstück den Willen des Verfassers - nämlich mit der Berechnung und ihrem Ergebnis nicht einverstanden zu sein - erkennen lässt.


    Meinetwegen hast du aber Recht und ich meine Ruhe.


    nein, das ist völlig falsch.


    wie gesagt, in der regel wird toleriert wenn man eine abrechnung zurückweist (!). die forderung ist aber erstmal fällig selbst wenn man sie nicht anerkennt. der sie stellende könnte bei weigerung gleichzeitig zur neuberechnung das mahnverfahren betreiben und manche machen es auch. selbst wenn im mahnverfahren rauskommt, dass die forderung teilweise falsch war (eine abrechnung ist ja nie völlig falsch, man hat ja was verbraucht), dann führt das in der regel dazu, dass man einen sehr großen teil der kosten des mahnverfahrens (und wir sind ja jetzt bereits über das mahngericht hinaus zum amtsgericht gewandert) selbst zahlen muss. da hilft auch keine pkh.


    wahnsinn sowas zu empfehlen.


    wenn man nämlich konsequent zuende denkt was du hier behauptest, dass man eine abrechnung generell nicht ausgleichen braucht wenn man sie anzweifelt, ohne jegliches wenn und aber, dann könnte man einfach jede abrechnung anzweifeln, auch die zweite, dritte, vierte. so weit magst du nicht denken, unser rechtssystem aber schon.


    zu den belegen: wozu benötigt man bitte originalbelege? wer die richtigkeit anzweifelt kann sich ja abschriften vom jeweiligen unternehmen beschaffen. ich habe noch kein verfahren gesehen wo auch nur eine partei die originalität / unverfälschtheit irgendwelcher belege von stadtwerken & co. wollte, geschweige denn ein richter.

    Einmal editiert, zuletzt von aMrio ()

  • aMrio, di kannst ja gerne all deine Rechnungen erstmal bezahlen. Nach deiner Logik könnte ich dir dann auch eine Rechnung schicken, weil mir gerade danach ist, und du müsstest sie erstmal bezahlen, weil es dann eine Forderung ist, die fällig ist. Und erst danach sagen, hallo, die war eigentlich falsch. Ist doch Schwachsinn. Ich würde niemals eine Rechnung bezahlen, wenn ich sie nicht für richtig halte. So hat es auch jede Firma gehandhabt, wo ich gearbeitet habe - erst Rechnungsprüfung, dann Zahlung. Es gibt ganze Abteilungen, die nichts anderes tun, als Rechnungen zu prüfen.


    Und was Nebenkostenabrechnungen angeht, der Mieterschutzbund rät auch, ERST zu prüfen und DANN zu bezahlen. Und ob es nun Widerspruch heißt oder sonst wie, ist doch egal.


    Bei mir wurden Rechnungsbelege nie beigelegt, jedoch immer zur Verfügung gestellt, wenn ich sie anforderte. Natürlich kostenfrei.