ab wann unterhalt angeben

  • hallo
    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    nach mittlerweile fast 17 monaten existiert nun endlich ein gerichtlich festgelegter unterhaltssatz von 225 euro, da kv jede kooperation verweigert hat. ich habe bisher uvg erhalten, da aber kv von anfang an aufgefordert wurde diese 225 euro zu zahlen hat er nun schulden von fast 4000 euro. davon einen teil ans JA wegen uvg, einen teil an mich. er wurde nun aufgefordert ab sofort zu zahlen + zusätzlich 75 euro monatlich zur tilgung der schulden, ansonsten wird gepfändet.
    frage 1: was wird in dem fall gepfändet, die 225 oder 300? und wer bekommt diese 75 wenn er sie zahlt? erst das JA oder ich?
    frage 2: da ja nun der unterhaltsanspruch rückwirkend höher ist als uvg und ich in der zeit seit der geburt sozialleistungen (wohngeld, alg II) bezogen habe und nur 133 euro angegeben habe. muss ich da was rückerstatten wenn ich nun diese ansprüche habe? (ob ich das geld jemals sehe steht auf einem anderen blatt)
    ab wann muss ich diese 225 angeben? im moment hab ich sie weder bekommen noch eine schriftliche bestätigung hierfür erhalten, lediglich die aussage der JA-mitarbeiterin.
    danke!!

  • afaik:


    es gäbe dann zwei pfändungen, wobei deine vorgeht weil kindesunterhalt vor schulden steht. deine pfändung musst du erwirken, kannst aber hilfe vom amt dabei bekommen.


    unterhalt wird voll auf alg II angerechnet, erhältst du unterhaltsnachzahlungen musst du sie angeben und sie werden dir abgezogen. das gilt aber nicht rückwirkend, es gibt ein zuflussprinzip welches besagt, dass lediglich die einkünfte des aktuellen monats mit den leistungen des amtes verrechnet werden dürfen. dir kann dann aber eine nachzahlung gegen die aktuellen leistungen verrechnet werden. du wirst auf jeden fall unterm strich auch bei mehr unterhalt nie mehr geld in der tasche haben solange du alg II erhältst. es kann dir aber auch niemand geld kürzen solange du nicht real mehr geld bekommst, was auf dem papier steht, was du bekommen müsstest, ist für die alg II - berechnung vollkommen egal.