Hausverbot!

  • Hi,

    Kann sie so etwas verlangen.

    JA. Es kann bis zu Hausfriedensbruch gehen. Egal, ob umgemeldet oder nicht, oder Miteigentümer etc.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,
    ich verbringe eine Wochen im Krankenhaus und zwei Wochen im Urlaub. Trenne mich zwischendurch von ihr und darf dann nicht mehr in mein Haus. ???????
    Gruß Roland

  • ihr seid getrennt ... sie wohnt im haus, damit hast du kein wohnrecht mehr, auch wenn du mitbesitzer ist. besuche musst du unter angabe des grundes eine woche vorher anmelden. so sagte mein anwalt.

  • Das "Problem" liegt im Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Du bist zwar immer noch (Mit-)Eigentümer, aber halt nicht mehr Besitzer.
    Einfacher Vergleich: Dein Vermieter ist (nehme ich an) Eigentümer der von dir gemieteten Wohnung. Du als Mieter bist im dem Zusammenhang Besitzer.
    Anderes Beispiel: Die mietest ein Auto bei S**t. Du, als der der den Schlüssel hat, bist dann Besitzer des Autos. Eigentümer ist und bleibt aber der Vermieter.


    Als (Mit-)Eigentümer hast aber natürlich auch gewisse Rechte. So darfst du in angemessenen Zeiträumen und nach angemessener Vorankündigung (genau wie ein Vermieter auch) dein Eigentum betreten um nach dem Rechten zu sehen. Jedoch nicht ohne den Mieter oder seinen Vertreter. Bei Gefahr im Verzug dürftest du auch ohne vorherige Ankündigung betreten um die Gefahr abzuwehren.
    Und natürlich muss deine Ex dir Gelegenheit geben um deinen Anteil am Hausrat und das was dir gehört aus dem Haus zu holen.

  • Hallo,


    ich bin nicht offiziell ausgezogen, sondern im Urlaub. Ich denke der Unterschied ist wichtig.
    Gruß Roland

  • ich bin nicht offiziell ausgezogen, sondern im Urlaub. Ich denke der Unterschied ist wichtig


    Wichtig ist, ob du den Besitz aufgegeben hast. Ein eindeutiges Anzeichen dafür wäre, wenn du ausgezogen wärst. Und ein eindeutiges Anzeichen für einen Auszug wäre, wenn du deine persönlichen Dinge und Unterlagen mitgenommen hättest.


    Mir wollte meine Ex (bzw. ihre ach so schlaue RAin) seinerzeit auch weis machen ich wäre ausgezogen. Da ich aber nur für einige Zeit mit einer Sporttasche voll Klamotten bei Verwandten untergekommen war (was eigentlich nur dazu dienen sollte ihr Gelegenheit zum Nachdenken zu geben) und mein ganzer persönlicher Kram noch im Haus war, kam sie damit nicht durch.
    Einige Wochen später ist sie dann ausgezogen (und mit ihrem Macker zusammen gezogen) und wollte mir erzählen ich dürfte die Schlösser nicht wechseln. Da war sie aber wieder auf dem Holzweg, denn sie hatte offensichtlich den Besitz aufgegeben und durch ihre Ummeldung auch dokumentiert. Somit war ich da auch wieder im Recht. ;)

  • Hallo


    Rechtlich kann sie es Dir nicht verbieten, allerdings darf sie dabei sein / jemanden dazu schicken.


    Nun, als Ex seine Sachen abholte, war ich nicht dabei, das mußte ich mir nicht geben. Trotzdem ich ja wußte, dass er ausräumt, hab ich einen Heulkrampf bekommen udn war froh, dass Kind im Auto schlief. Später stand ich daneben - und hab geheult. Und selbst jetzt, nach 1,5 Jahren, wenn es nun dara ngeht, die letzten Reste zu entsorgen - heule ich.


    Gleichzeitig war und bin ich sehr misstrauisch, klar. Der Mann hat mich zutiefst enttääuscht, verletzt. Wir sind dabei uns um Geld und was es sonst noch so an Themen gibt zu zanken - nicht eben vertrauensbildend. Also hatte ich immer das Gefühl, er könnte heimlich nochmal kommen und Dinge rausholen (mir ging's eher um Papiere).


    Ich würde an Deiner Stelle Deiner Frau sagen, worum es geht. Lass sie einen Wchhund schicken, nimm selber einen Zeugen mit und schenk beiden Kaffee ein während Du in Ruhe durchgehst. Es nutzt nix, auf Kontra zu gehen, ihr werdet noch viel diskutieren müssen. Schone deine Kraft.


    Gruß