---Unterhalt an Ex---

  • kann mir mal jemand kurz und knapp erklären, wie unterhalt berechnet wird. habe heute erfahren, das ex rückwirkend zum august unterhalt fordert.


    kurz zu mir. ich betreue die kinder und bezahle das gemeinsam erworbene wohneigentum, welches zum drittel mein gehalt schon auffrisst.. wird das mit eingerechnet?weiterhin bestehen aus zeit der ehe kredite, wie sieht es da aus?


    danke für jede antwort..


    gruss jörg

  • Leider habe ich davon keine Ahnung. Aber ich finde es ein starkes Stück von ihr auch noch Unterhalt zu fordern....


    Aber wart erstmal das Gerichtsurteil ab ob sie damit überhaupt durchkommt.
    Wenn aber ansonsten der Staat zahlen muss kann es schon sein, dass Du da auch noch zur Kasse gebeten wirst.
    Aber bekommt sie nicht sogar auch Schulden, wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss für die Kinder an Dich zahlt?

  • ich will ja eigentlich nix von ihr haben, aber nachdem sie jetzt das so durchzieht, werde ich mir das nochmal überlegen.


    wie das echtlich aussieht keine ahnung, sie will auf jedenfall nicht arbeiten gehen bis februar etwa, dann wäre ihr mutterschutz vorbei.

  • Also ich bekomm, wenn er mal zahlt und den Weg zur Bank alleine findet, auch BU vom Ex. Meine Anwältin sagte mir das das aber erst ab Antrag gestellt wird, also nichts mit rückwirkend gezahlt! Auf jeden Fall haste nen Selbstbehalt. Meiner konnte da jeden Mist mit reinrechnen, bzw. hat es versucht!
    Sag mal du hast doch nen Anwalt. Was sagt der dazu?
    Wenn du magst kann ich dich auch wieder an einen hier registrierten User vermitteln der grad auch den Streß mit dem Unterhalt hat! Übrigens, wo bleiben die Vermittlungsgebühren????? :lgh :lgh :lgh

  • gebühren??? ne, das gibts net... aber nen liebes danke schön ist dir sicher und ne einladung zum kaffeetrinken mit integrierten tratschen.. :lgh


    der iss im urlaub, wird sich schon darum kümmern, wollte es nur mal so wissen, neugierde halber

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, ist deine Ex noch im Mutterschutz?
    Wie alt ist das Kind? Ist es euer gemeinsames? (Ich glaube ich habe irgendwie was nicht mitbekommen, hat sie ein 3. Kind bekommen?)


    Sie ist erstmal den beiden Kids, die bei dir leben, zum KU verpflichtet.
    Auf den KU darfst du eigentlich auch gar nicht verzichten.
    Damit ist sie erhöht erwerbspflichtig, um den KU sicherzustellen.


    Betreut sie allerdings selbst noch ein Kind unter 3, muss sie nicht arbeiten gehen.
    Sie hat eigene Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes.


    Ich weiß ja nicht, wieviel du verdienst, aber da beide Kids bei dir leben, werden sie dir auchzugerechnet und du hast einen wesentlich höheren Freibetrag als die popeligen 900,-.


    Kredite? :frag Keine Ahnung...leider...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • wir haben zwei kinder, beide leben bei mir, die kleine wird im februar drei,der grosse ist 4, hoffe solange noch die verhandlung rauszögern zu können. muss ja eh erst nen gutachten erstellt werden.


    verzichten will ich eigentlich nicht auf KU, aber wollte ihr erstmal ne chance geben, sich nen job zu suchen und ihr leben in griff zu bekommen, bevor ich sowas stelle. war zumindest mein gedanke, sie wollte ja auch nichts von mir einfordern. aber wo es nun anders aussieht, werde ich auch einen antrag stellen...


    ja sie ist noch im mutterschutz, aber ohne kinder kann man ja arbeiten gehen, wenn man das will... sie hingegen liebt das leben zuhause auf der couch, wie ihre schwestern auch... tolle familie :kotz

  • Jörg,


    jetzt blicke ich durch. :idee


    Also: da die Kids seit eurer Trennung bei dir leben, dürfte sie m.E. gar nicht mehr im Erziehungsurlaub sein bzw. hat keinen Anspruch darauf, da sie ja das Kind nicht betreut. (Mutterschutz ist was anderes, darum war ich verwirrt.) Inwiefern ihr Verhalten Betrug und damit strafbar ist, sei mal dahin gestellt. (Bezieht sie Erziehungsgeld?)


    Sie ist erhöht erwerbspflichtig.
    Du tust das einzig richtige und verlangst per Anwalt oder JA die Klärung der KU-Höhe. Stell einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf dem JA.


    Gegenüber deiner Ex hast du, hoffentlich schreib ich nix falsches, 1000,- Selbstbehalt plus Freibeträge für die Kinder.
    Außerdem kannst du Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit usw. geltend machen. Dein Anwalt weiß das aber ganz genau.


    Du kannst auch, wenn sich deine Ex nicht um Arbeit bemüht, verlangen, dass sie jeden Monat xx Bewerbungen vorlegt, spricht ihre Versuche, Arbeit zu finden, nachweist.


    Ich glaube nicht, dass sie Anspruch auf Unterhalt hat. Außerdem wird ihr für den KU ggf. ein fiktives Einkommen angerechnet, aus dem sich dann die KU-Höhe festlegt. Das rechnet sich mit dem Trennungsunterhalt dann eh wieder auf.

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  • so montag termin beim jugendamt wegen unterhaltsvorschuss für die inder. was sie kann, kann ich schon lange.... mal schauen was es da so gibt... hauptsache antrag gestellt... heisst arbeiten gehen erst ab dienstag möglich, verdammt das nervt mich schon wieder...8 wochen urlaub reichen mir langsam...

  • Jörg, ich hab dich mal weiter vemittelt. Übrigens auch einer von der Bundeswehr! :D
    Sollte sich per pn die nächsten Tage nix tun, dann sag es mir bitte! Der Gute hat auch grad viel zu tun und kann ja passieren... ;)
    Sooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo,
    macht dann Vermittlung zweier User :Hm :klimper *rechnerechnerechne*


    34,79 Euro!!!!


    Ist nur so günstig weil ich heut mal gute Laune hab!!!


    :lgh :lgh

  • stimmt esa eigentlich, das meine ex vom gericht aufgefordert werden kann, sich eine arbeit zu suchen? habe ich heute gehört...


    weiterhin hat mir jemand gesagt, das ihr nicht melden der trennung und das daraus folgende nicht mehr hauptsächliche betreuen der kinder an ihren arbeitgeber, ihr ne fristlose kündigung bescheren kann... sie hätte dies melden müssen und sofort eigentlich wieder arbeiten gehen sollen.. naja, mal schauen was das noch gibt...

  • Also mein RA hat mir erkärt,wegen dem Vermögen aus der Ehe:


    Gesamtvermögen auch Haus Möbel Auto Lensversicherung Bausparvertrag Sparbücher (einfach alles was einen Wert darstellt)


    Abzüglich


    Schulden,Kredite,Girokonto da überzogen ist (einfach alles wo noch Geld gezahlt wird)


    geteilt durch zwei.


    Aber bedenke,daß wenn du in eurem Haus wohnst,daß du dann deine Hälfte zum Beispiel Ihr gutrechnen mußt.
    Gehe am besten zu einem Anwalt,der kann dich beraten.Aber Vorsicht,wenn der Anwalt sich in dieser Angelegenheit einschaltet,dann wirds ne saftige Anwaltsrechnung