Hallo
ich bekomme 249,09 euro alg II
bin alleinerziehende mama meine tochter wir im dez. 3 jahre alt
wohne bei meinem Vater
bin 28 jahre jung
zahle 180 nebenkosten anstatt die miete
und 49 euro strom
arbeite auf 400 euro basis lohn liegt aber bei 324 euro
der alg II rechner ermittelt das ich 330 euro bekommen würde.
Mir werden zweimal jeweils die halben Kosten für Unterkunft und Heizung angerechnet als Einkommensüberhang (je 50,65) und einmal wird die Hälfte wieder angerechnet als Bedarf (50,64).
Hat jemand vielleicht auch so eine erfahrung gemacht?
Habe am Freitag einen termin bei meiner sb bekommen.
Da bin ich echt mal gespannt was sie zu sagen hat.
Am 23.11.2006 mussten sie mir ja schon mal geld zurück zahlen weil sie mir die nebenkosten nicht berechnet haben! Und dann haben sie mir für die ganzen monaten die bescheide nochmal ausgerechnet und neu geschickt und seit dem steht es drinnen das sie mir für die unterkunft und nebenkosten als einkommen berechnet haben.
Wenn das wirklich nicht richtig ist, kann ich dann von november 2006 das geld zurück bekommen?
Ich schreib mal auf wie es bei mir auf meinen bescheid steht
Regelleistung
347,00 euro für mich
208, euro für meine tochter
125,00 euro mehrbedarf allein erziehende
101,29 Euro Unterkunft und Heizung
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
781,29 Euro
324 Euro Netto Einkommen
144,80 abzüglich Freibetrag
179,20 Erwerbseinkommen
154,00 Kindergeld
196,00 Unterhalt
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532,20 Gesamteinkommen
680 Euro sicherung ohne kosten für unterkunft und heizung
532,20 Euro abzüglich zu berücksichtigendes einkommen
198,45 Euro bedarf nach einkommensberücksichtigung
50,65 ggf.Einkommensüberhang
101,29 Euro Kosten für Unterkunft und Heizung
50,65 Euro abzüglich Einkommensüberhang
50,64 Euro zustehende Kosten für Unterkunft und Heizung.
Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen
Lebensunterhalt: 198,45 EUro
Angemessene Kosten für Unterhalt 50,64 Euro
249,09 Euro
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Das hat der alg 2 rechner ausgerechnet mit 324,00 euro lohn
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Baden-Württemberg):
347.00 €
Kinder bis 13 Jahre:
208.20 €
Mehrbedarf Alleinerziehende:
124.92 €
Summe der Leistungen:
680.12 €
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
180.00 €
Heizkosten :
0.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
180.00 €
3 Einkommen
Erwerbseinkommen:
324.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
0.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-144.80 €
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
196.00 €
Kindergeld:
154.00 €
Summe der Einkünfte:
529.20 €
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
680.12 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
180.00 €
- Summe der Einkünfte:
529.20 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
330.92 €