... alles etwas kompliziert ....

  • Hallo, ich bin neu hier.
    Ich bin 23 Jahre alt und in der 23 SW....
    Ich habe einige Fragen die ich nicht beantwortet bekomme, da ich nicht weiss wo ich diese fragen stellen kann.
    Deswegen wende ich mich an euch :-)


    Der Vater des kindes (mein nun ex freund) ist mir bekannt. Dieser ist aber leider ein total unfähiger kerl, wohnt bei seinen eltern, lebt in 7qm kinderzimmer , qualmt die bude zu , überall aschenbecher und dort leben unzählige katzen.
    Die frage warum ich mit ihm zusammen war kann ich leider auch nicht beantworten.
    Nun bin ich schwanger von ihm und ich trennte mich im 3ten monat von ihm.
    Mein Ex hat bereits ein Kind wofür er unterhalt zahlen muss.
    Ich habe bereits einen neuen partner wo ich auch schon lebe und ein kinderzimmer eingerichtet habe (ja, geht alles schnell bei uns, aber das ist gut so!)


    Meine Fragen: (mit einer kleinen vorgeschichte)


    - Mein ex sagte mir das wenn ich mich von ihm trenne bzw nicht wieder mit ihm zusammen komme er nichts mit dem kind zutun haben will und sich nicht kümmern will.
    Muss ich angeben das ER der vater ist? denn ich will einfach nicht das mein kind zu ihm kommt denn er kann sich definitiv nicht um das kind kümmern. kann er beim ersten schon nicht.
    Ich will nicht das er "rechte" hat, aber natürlich will ich auch keine sozialleistungen erschleichen da es erstens strafbar ist da ich ja weiss wer der vater ist.


    - Wenn ich ihn angebe weiss ich das er mir einfach einen reindrücken will und alle rechte ausschöpfen will die er hat.. wenn er klug genug ist und weiss welche er hat... dies ist meine 2te frage.. welche rechte hat er?
    - Wieviel unterhalt bekomme ich von ihm ? Sein netto einkommen dürfte mit überstunden bei 1400 euro liegen. Aber selbst damit kommt er aufgrund von schulden etc NICHT klar....
    - Kann ich alleiniges sorgerecht bekommen ohne großen rechtsstreit, denn somit kann er ja beispielsweise bei operationen, einschulungen, urlaubsreisen etc. immer mitbestimmen. und da würde er egal was ich machen wollen würde
    einen riegel vorschieben.


    - An welches Amt sollte ich mich wenden und mit welchem vorgehen?
    - Kurzum : Ich muss ihn warscheinlich angeben, will aber nicht das er kontakt hat denn das wäre nur schlecht für das kind da er einfach nur schlecht ist......


    was soll ich tun?


    besten gruss

  • Hallo Nadenn! Erst mal willkommen hier :blume


    Ich kann Dir da leider jetzt keine fundierten Antworten geben, ich würde Dir nur unbedingt raten wollen, parallel zum Forum hier, eine Alleinerziehenden-Beratungsstelle aufzusuchen. Dort sitzen Sozialpädagogen, die sich mit allem rund um das Thema AE auskennen, und dich auch bezüglich der Ämter beraten. Das alles ist natürlich kostenlos.


    Ich war vor ein paar Jahren mal bei der AE-Beratung von der Diakonie. Die waren echt spitze.

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Hi Nadann,


    schön, dass Du her gefunden hast :welcome


    wäre es nicht am schönsten, wenn Du, Dein Freund und das Baby einfach eine 2-Eltern-Famlie sein würdet? (ich erinnere mich, das so was mal als "richtige Familie" bezeichnet wurde, aber das ist schon soooo lange her)


    Du könntest Deinen Freund (den aktuellen) einfach als Vater angeben. Er hätte dann alle Recht und Pflichten und der biologische Vater müsste das akzeptieren. :D


    Das alleinige Sorgerecht würdest Du nur bekommen, wenn Dein Ex echt große Macken hätte (mehrfach Knast, Gewalt, Drogen, etc). Ist auch nicht im Sinne des Kindes, denn wenn Dir mal was passiert, würde Dein Nachwuchs in's Heim oder eine Pflege-Familie kommen und könnte nicht bei Deinem Freund bleiben. :scared


    Ich drücke Dir die Daumen! Und schreib bitte, wie Du Dich entschieden hast. Schreib, welche Sackgassen Du nehmen musstest, damit wir gewarnt sind. Und schreib auch, welche Lösungen Du gefunden hast! :winken:


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Laß dich doch vom Jugendamt beraten, ich finde Jugendamt ist eine gute anlaufstelle.
    Wenn ihr nicht verheiratet seit hat die Mutter immer das alleinige Sorgerecht.
    Man kann beim Jugendamt eine Beistandschaft für´s Kind einrichten, die kümmeren
    sich dann um das Finanziele ( ob bei KV Geld für uv da ist) z.b. außerdem kann man
    da auch Unterhaltvorschuß beantragen... ist doch nicht gesagt das KV umgang mit Kind
    haben möchte oder? Kind auf Welt kommen lassen, alles weitere ergibt sich dann.

  • mein freund aktzeptiert auch das kind, nur geht das dann doch nicht so einfach. das ist einfacher geschrieben als getan...


    somit müsste er auch im fall einer trennung was wir absolut nicht vorhaben und ich nicht möchte und nie so sein soll, unterhalt zahlen für irgendwie ein kind was dann doch nicht seins ist..


    wer würde das tun?

  • wer würde das tun?

    Wenn Dein Freund ein paar Wochen/Monate/Jahre mit Deinem Kind gemeinsam gelebt hat, wird er, ob er will oder nicht, sehr starke Vater-Gefühle haben! :D


    Nach der Trennung von meiner Ex hatten wir ein schwieriges Verhältnis mit der Schwieger-Familie. Dazu gehört auch, dass ich meine beiden Cousinen, die ich vom Tag ihrer Geburt an gewickelt und bespaßt habe, nicht mehr sehen konnte. Ich habe zwar viel mit den Kleinen unternommen, aber nicht mit ihnen gelebt. Trotzdem hat es mir furchtbar weh getan, sie nicht mehr sehen zu können! Wenn ich mir vorstelle, vielleicht jahrelang der tatsächliche Vater für so ein süßes kleines herziges Würmchen zu sein, und es dann plötzlich nicht mehr sehen zu können: es würde mir das Herz raus reißen! Und dem Würmchen sicher auch. :flenn


    Wenn Dein Neuer will, kann er das Kind ja auch adoptieren, sobald es ihm ans Herz gewachsen ist. :idee


    LG


    Flo

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  • Moment mal:


    Du könntest Deinen Freund (den aktuellen) einfach als Vater angeben.

    Das wäre Betrug!


    Das alleinige Sorgerecht würdest Du nur bekommen, wenn Dein Ex echt große Macken hätte (mehrfach Knast, Gewalt, Drogen, etc).

    Und das trifft nur bei Verheiraten Eltern zu ;);) .


    Liebe Naden,


    du bist verpflichtet, den Vater zu nennen, wenn er bekannt ist. Das ist für dich momentan vielleicht unangenehm oder unverständlich... ist aber Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen.


    Das Sorgerecht müsste der Vater einklagen... da hast du relativ gute Chancen, dass das nie passiert.


    Dann hat der Vater noch ein Umgangsrecht... aber auch hier gilt, wo kein Kläger, da kein Richter ;) .
    Genrell würde ich schon sagen, das Kinder beide Eltern brauchen, auch wenn der ander ET auf den ersten Blick ein Vollpfosten zu sein schein. Das ist aber ein anderes Thema.


    Den Unterhalt/Unterhaltsvorschuss lässt du das JA bearbeiten, in dem du eine Beistandschaft einrichtest.


    Das für´s erste auf die Schnelle :schwitz .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • HDu könntest Deinen Freund (den aktuellen) einfach als Vater angeben. Er hätte dann alle Recht und Pflichten und der biologische Vater müsste das akzeptieren. :D


    wie unglaublich fies das ist, besonders auch gegenüber dem kind. davon ab: manche menschen können sich ändern. aber selbst wenn nicht, das kind hat ein recht (juristisch und menschlich) auf seinen echten vater. mit allem drum und dran, allen höhen und tiefen, auch wenn die tiefen überwiegen. alle anderen können doch auch ohne vater zu sein diesselbe rolle übernehmen, das hat ja mit einem papier nichts zu tun.

  • Zitat von »Florian«
    Du könntest Deinen Freund (den aktuellen) einfach als Vater angeben.


    Das wäre Betrug!


    Was ist für das Kind wichtiger: der Erzeuger oder der tatsächliche, lebendige, sorgende Vater? Welcher Vater hier genannt wird, muss Nadenn danach entscheiden, was für das Kind besser ist. (und nicht was irgendwelche Pappnasen auf irgendein Papier gedruckt haben. Die verschleudern Billionen an Banken, was verstehen die von unseren Kindern?) :ohnmacht:


    LG


    Flo

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  • mein freund aktzeptiert auch das kind, nur geht das dann doch nicht so einfach. das ist einfacher geschrieben als getan...


    somit müsste er auch im fall einer trennung was wir absolut nicht vorhaben und ich nicht möchte und nie so sein soll, unterhalt zahlen für irgendwie ein kind was dann doch nicht seins ist..


    wer würde das tun?


    Moment mal, das Kind ist doch noch gar nicht auf der Welt, von akzeptieren kann erstmal nicht die Rede sein.
    Ich halte auch nichts davon, von einer Beziehung in die nächste zu hüpfen, aber das ist meine persönliche Meinung und hier nicht das Thema.


    Wie schon von anderen gesagt, den biologischen Vater musst du wahrheitsgemäss angeben. Mit Feststellen der Schwangerschaft wirst du für den Rest deines Lebens mit dem Vater deines noch ungeborenen Kindes verbunden sein. Ob du willst oder nicht. Egal ob das nun ein neuer Partner da ist oder nicht, das Kind hat einen leiblichen Vater. Du kannst es nicht ändern.
    Vielleicht beziehst du den "Neuen" noch nicht zu sehr mit ein, du weißt nicht, wie lange er deinen Lebensabschnitt begleiten wird. Und wenn er dann mal bereit ist, zu akzeptieren, dass er das Kind eines anderen groß zieht, dann sollte er auch dazu bereit sein, für das Kind zu sorgen, ohne dabei an Unterhaltszahlungen zu denken.
    Versuche dich, von deinen negativen Einstellungen gegenüber dem KV zu lösen, es wird nicht nur dir, sondern auch das Leben eures gemeinsamen Kindes schwer machen.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.

  • Was ist für das Kind wichtiger: der Erzeuger oder der tatsächliche, lebendige, sorgende Vater?

    Woher weißt du, dass die andere sagen wir mal "unkonventionelle" Methode einen tatsächlich, lebendigen und sorgenden Vater generiert? Und wer sollte entscheiden dürfen, wer da zu was generiert wird? :frag

    LG Campusmami



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  • Woher weißt du, dass die andere sagen wir mal "unkonventionelle" Methode einen tatsächlich, lebendigen und sorgenden Vater genreiert? Und wer sollte entscheiden dürfen, wer da zu was genriert wird? :frag

    Mmmm, ok, könnte sein, dass ich heute abend etwas grrrrrr bin. Liegt vielleicht daran, dass ich heute zu wenig gegessen habe? :lgh


    @TS: Sorry für den OT :winken:

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  • Was ist für das Kind wichtiger: der Erzeuger oder der tatsächliche, lebendige, sorgende Vater?


    Die Wahrheit!


    Was den KV angeht und den "Neuen" - es sind nur Momentaufnahmen und niemand kann wissen wie sich die Dinge sich entwickeln...

  • Wie steht dein momentaner Freund denn zu dem Kind?


    Solltet ihr noch vor der Geburt heiraten, so wäre Dein Freund automatisch der rechtliche Vater des Kindes und Dein Ex hätte nichts mehr mit dem Kind zu tun.
    Theoretisch könnte Dein Freund auch einfach die Vaterschaft anerkennen.


    Ob dies jedoch sinnvoll ist, ist immer so eine Sache, denn solltet ihr Euch trennen kann er es sich nicht mehr einfach anders überlegen. Nach spätestens 2 Jahren würde es als sein Kind gelten.
    Auch werdet ihr es dem Kind ja irgendwann irgendwie erklären müssen.
    Wäre z.B. blöd, wenn es dann beim Blutspenden oder im Biologieunterricht feststellt, dass es genetisch gar nicht das Kind deines Freundes sein kann.


    Das Sorgerecht hast du zunächst alleine, wenn du nicht verheiratet bist oder mit dem Vater zusammen lebst.
    Er kann aber versuchen das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen.
    Allerdings hat er ein Umgangsrecht. D.h. er darf das Kind besuchen bzw. später sollte das Kind ihn dann besuchen.


    Was den Unterhalt angeht google mal nach der Düsseldorfer Tabelle.


  • Hallo,


    das Wichtigste zuerst .... du oder auch der KV sind zweitrangig, an erste Stelle steht das Kind.
    Ich nehme an, du hast dir fest vorgenommen eine gute Mutter zu werden... der Weg dahin heisst, seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche nach hinten zu stellen, unzwar hinter die des Kindes.


    Bei allem was du tust, muss deine Frage also sein: "Ist das im Sinne des Kindes?"


    "Ist es im Sinne des Kindes einen falschen Vater in die GU eintragen zu lassen?"
    Nein, ist es nicht. Jeder Mensch hat das Verlangen und das Recht zu wissen, wo seine Wurzeln liegen.


    "Ich will nicht, dass er Rechte hat!"
    Okay, aber euer Kind hat ebenfalls Rechte, u.A. das Recht den eigenen Vater kennenzulernen. Und du widerrum hast nicht das Recht (auch nicht als Mutter) dieses Recht des Kindes zu "beschneiden"


    "Welche Rechte hat er?"
    Allen voran das Umgangsrecht. Ein Informationsrecht hat er auch (auch unabhängig vom GSR). Mit GSR würden noch einige Sachen dazu kommen.


    "Wieviel Unterhalt bekomme ich?"
    Das kann dir bestenfalls das JA (Beistandschaften) sagen. Diese kannst du dort einrichten lassen!
    (Mal von Mutter zu Mutter ;) Ich finde es schon ein starkes Stück dem KV praktisch alles verweigern zu wollen, dann aber Unterhalt zu fordern.)


    Nach aktueller Rechtssprechung hast du nach der Geburt die alleinige Sorge. ER kann aber durchaus auf das GSR klagen.


    LG
    Mami2511

  • Was ist für das Kind wichtiger: der Erzeuger oder der tatsächliche, lebendige, sorgende Vater? Welcher Vater hier genannt wird, muss Nadenn danach entscheiden, was für das Kind besser ist. (und nicht was irgendwelche Pappnasen auf irgendein Papier gedruckt haben. Die verschleudern Billionen an Banken, was verstehen die von unseren Kindern?) :ohnmacht:


    LG


    Flo


    du schreibst ja gerne so kuschel- und wohlfühlzeug hier, aber bei dem thema gibt es kein kuscheln. es geht um wahrheit oder lüge. kein mensch, erst recht kein unschuldiges kind, verdient es angelogen zu werden. wir sprechen da ja nicht von lügen wie der storch bringt die kinder sondern von etwas existenziellem. du kannst doch gar nicht abschätzen was es für das kind oder irgendwann eine junge frau / einen jungen mann bedeutet zu erfahren, dass man doch einen anderen vater hat. du kannst dich doch nicht erdreisten vorzuschlagen, die entscheidung ob das kind den echten vater liebt oder nicht, sehen will oder nicht, kennt oder nicht, nicht das kind selbst treffen zu lassen. du kannst davon abgesehen auch nicht wissen ob der neue partner bis ans lebensende an das kind gebunden bleibt und immer die vaterrolle übernimmt.


    ich finde es unglaublich gemein (völlig abgesehen von den juristischen problemen) überhaupt auch nur einen rat dahingehend zu geben, ein kind über seinen vater anzulügen.


    und wie ich schon sagte, was du aber leider ignorierst: es ist doch egal ob der neue freund auf dem papier der vater ist, wichtig ist, ob er die rolle des neuen fürsorgers gut übernimmt oder nicht. dafür sollte ein papier völlig unerheblich sein. Du sagst doch selbst Papiere sind unwichtig, stellst aber in diesem Post die Entscheidung frei, auf dem Papier zu lügen. Und davor tendierst du zudem stark dazu das Lügen schmackhaft zu machen.


    Jeder wächst dann mit einer Lüge auf, das Kind unwissend, die Mutter und der falsche Vater wissend. Ich könnte nicht in den Spiegel schauen wenn ich bei so etwas Wichtigem lügen würde. Manche können sich das scheinbar leider aber vorstellen.

  • - Mein ex sagte mir das wenn ich mich von ihm trenne bzw nicht wieder mit ihm zusammen komme er nichts mit dem kind zutun haben will und sich nicht kümmern will.
    Muss ich angeben das ER der vater ist? denn ich will einfach nicht das mein kind zu ihm kommt denn er kann sich definitiv nicht um das kind kümmern. kann er beim ersten schon nicht.
    Ich will nicht das er "rechte" hat, aber natürlich will ich auch keine sozialleistungen erschleichen da es erstens strafbar ist da ich ja weiss wer der vater ist.


    Ja, du mußt angeben das er der Vater ist.
    Kümmern muss er sich dann auch nicht - aber das Kind hat ein Recht auf seine Wurzeln und manchmal braucht man auch einen genetischen Vater.
    Was meinst du mit Sozialleistungen erschleichen ?


    - Wenn ich ihn angebe weiss ich das er mir einfach einen reindrücken will und alle rechte ausschöpfen will die er hat.. wenn er klug genug ist und weiss welche er hat... dies ist meine 2te frage.. welche rechte hat er?


    Erstmal keins - im Alltag. Er könnte ein Umgangsrecht wahrnehmen - was er aber zur Zeit nicht möchte. Dies kann aber in einigen Jahren der Fall sein.


    - Wieviel unterhalt bekomme ich von ihm ? Sein netto einkommen dürfte mit überstunden bei 1400 euro liegen. Aber selbst damit kommt er aufgrund von schulden etc NICHT klar....


    Das kann das Jugendamt berechnen - richte eine Beistandschaft ein - das geht auch shcon vor der Geburt. Die kümmern sich um alles - im Zweifelsfall kann sein Lohn vor Schulden gepfändet werden. Sollte er nicht zahlen können, erhälst du max. 72 Monate 133 Euro Unterhaltsvorschuss, solange du mit deinem Neuen nicht verheiratet bist.


    Kann ich alleiniges sorgerecht bekommen ohne großen rechtsstreit, denn somit kann er ja beispielsweise bei operationen, einschulungen, urlaubsreisen etc. immer mitbestimmen. und da würde er egal was ich machen wollen würde einen riegel vorschieben.


    Wenn ihr nicht verheiratet wart, bekommst du automatisch das alleinige Sorgerecht. Das GSR könnte er einklagen - wenn er denn will - sieht ja nicht danach aus. Aber selbst dann kann er bei alltäglichen Dingen nicht mitbestimmen - bzw. bei der Einschulung ist es nicht seine Entscheidung, die ist meist eh vorgeschreiben und notfalls würde seine Unterschrift ersetzt.


    welches Amt sollte ich mich wenden und mit welchem vorgehen?


    An das Jugendamt - Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft einrichten.
    Falls er sich doch für Umgangs-und/oder Sorgerecht entscheidet - wonach es gerade nicht aussieht - dann könnt ihr dort als Eltern auch beraten werden.

  • - Mein ex sagte mir das wenn ich mich von ihm trenne bzw nicht wieder mit ihm zusammen komme er nichts mit dem kind zutun haben will und sich nicht kümmern will.


    Schade eigentlich,was der KV da spricht. Aber lass euer Kind erstmal auf der Welt sein,das sieht die Sache schon anders aus.



    Muss ich angeben das ER der vater ist? denn ich will einfach nicht das mein kind zu ihm kommt denn er kann sich definitiv nicht um das kind kümmern. kann er beim ersten schon nicht.


    Müssen musst du nicht, aber warum denn das verheimlichen, euer Kind hat ein Recht darauf
    zu wissen wer sein Vater ist.




    Ich will nicht das er "rechte" hat, aber natürlich will ich auch keine sozialleistungen erschleichen da es erstens strafbar ist da ich ja weiss wer der vater ist.


    Du willst nicht das er Rechte hat ? Finde ich aber so nicht okay. Was kann denn euer Kind für euere Trennnung.
    Der KV hat ein Umgangsrecht, soweie das Kind auch, desweiteren ist er Unterhaltspflichtig dem Kind
    gegenüber.




    - Wenn ich ihn angebe weiss ich das er mir einfach einen reindrücken will und alle rechte ausschöpfen will die er hat.. wenn er klug genug ist und weiss welche er hat... dies ist meine 2te frage.. welche rechte hat er?


    Bleib mal ruhig, er kann dir keine reindrücken. Wenn euer Kind geboren ist, dann sieh zu das regelmäßiger UG stattfinden kann.
    Das einzige was Erfolg hätte für den KV wäre eine Klage auf UG, aber auch nur wenn du diesen blockieren würdest.



    Wieviel unterhalt bekomme ich von ihm ? Sein netto einkommen dürfte mit überstunden bei 1400 euro liegen. Aber selbst damit kommt er aufgrund von schulden etc NICHT klar....


    Was den Unterhalt betrifft,wende dich an das JA und richte dort eine Beistandschaft ein. diese kümmert sich dann um die Unterhaltsangelegenheit und es ist kostenlos.



    Kann ich alleiniges sorgerecht bekommen ohne großen rechtsstreit, denn somit kann er ja beispielsweise bei operationen, einschulungen, urlaubsreisen etc. immer mitbestimmen. und da würde er egal was ich machen wollen würde
    einen riegel vorschieben.


    Wo ist da dass Problem ? Ich vermute ihr wart nicht verheiratet,da hast du sowie so das alleinige SR.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale