Klärung Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt mit Hilfe des JA und Beistandsschaft oder lieber persönlich

  • Hallo liebes Forum,


    also meine Frage steht ja schon im Titel. Dabei ist es weniger eine Frage sondern eher die Suche nach Erfahrungen bzw. anderen Sichtweisen.


    Zum Verständnis kurz was zur aktuellen Situation:
    Ich habe im Mai ein Kind bekommen. Trennung vom KV während der Schwangerschaft. In der Schwangerschaft gab es ein paar Mal Kontakt. Ich habe ihn über die Geburt informiert, doch von ihm ist seither nichts gekommen. Nun ist es so, dass wir weder eine Vaterschaftsanerkennung noch sonst irgendwas gemacht haben, d. h. er steht auch nicht in der Geburtsurkunde. Da ich aber den Unterhalt klären muss, um Wohngeld zu bekommen, auf welches ich leider angewiesen bin, überleg ich jetzt, ob ich das ganze übers JA und Beistandsschaft laufen lasse oder ob ich mich da selber kümmern muss. Ich frage mich eben, wie das JA es findet, wenn ich es selbst noch nicht versucht habe, die Angelegenheit mit dem KV persönlich zu klären. Wollen die evtl. sogar Nachweise das ich es selbst schon versucht habe? Beim Unterhalt ist es so, dass er lediglich einen kleinen Betrag zahlen kann und wird und der Rest UV. Den möchte ich aber erst in Anspruch nehmen, wenn der UV von meinem anderen Kind, welches nicht von ihm ist, ausgelaufen ist.


    Also wie seht ihr das Eigeninitiave oder das Ganze einfach mal ans Amt abtreten. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich direkt vom JA angeschrieben wurde und mir Unterstützung angeboten wurde.


    LG monika

  • Naja, ich denke, Du hast wichtigere Dinge zu tun, bist bestens beschäftigt, Dich um den neuen Erdenbürger zu kümmern. Vor diesem Hintergrund würde ich mich von allem befreien, was mir da den Blick verstellt oder mich mit negativen Schwingungen vollpumpt...


    Im Normalfall halte ich eine Beistandschaft immer für eine gute Sache (ich hätte auch einfach keine Lust mich mit dem anderen ET - auch wenn er sich vielleicht gar nicht so sieht - mich ums Geld etc. zu streiten und die Inkarnation des Bösen zu sein)

    Einmal editiert, zuletzt von Amselrüde ()

  • Liebe Monica... um das alles musst Du Dich selber kümmern. Bist Du Dir noch grün mit ihm KV? Wenn ja geht ihr zum Jugendamt und macht eine Vaterschaftsanerkennung. Wenn nicht wird ein Vaterschaftstest angewiesen. Unterhalt würde ich mir, anhand seines Gehaltes, vom JA ausrechnen lassen. Er muss auch eine Beistandschaft beim JA unterschreiben ansonsten kein Geld. Das sollstest Du demnächst erledigen. Schon mal angerufen beim JA ? Keine Angst ... Die können Dir weiterhelfen.
    Eines interessiert mich sehr.. Warum bieten Sie Dir Hilfe an.. schon mal angefragt ?

    Einmal editiert, zuletzt von istso ()

  • Mir hat man das beim JA so gesagt... Solange er keine Beistandschaft unterschrieben hätte, müsste er nicht zahlen.

  • also ich würde Beistandschaft einrichten.
    Die kümmern sich um die Anerkennung/Unterhalt und ich musste vorher nichts" selber versucht" haben.
    Ich würde ihn nur einmal schrieftlich auffordern zum Unterhalt mit Einschreiben damit du rückwirkend Uh bekommst falls er sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen und der Vorgang länger dauert...


    @istso
    warum sollte er Unterschreiben müssen, er ist ja rechtlich noch nicht der Vater... sprich hat keine Sorgerecht nischt...Er muss die Vaterschaft anerkennen damit er zahlen muss wenn er denn kann. Freiwillig oder er wird gezwungen per Gericht...

  • muckel84
    Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, hat er noch lange kein Sorgerecht ! Er hat höchstens das Umgangsrecht. Und er muss eine Beistandschaft unterschrieben haben um das man ihn finanziell belangen kann.

  • Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, hat er noch lange kein Sorgerecht ! Er hat höchstens das Umgangsrecht.


    Das ist klar (meine ist bereits etwas älter) les mal hier im Leitfaden nach bei Beistandschaft


    Und er muss eine Beistandschaft unterschrieben haben um das man ihn finanziell belangen kann.


    Echt danke für die Info :-) , dann arbeitet mein Ja falsch, da werd ich gleich morgen anrufen. Dann brauch der Kv nie zahlen, der unterschreibt nichts und ich hab noch nie davon gehört das der UET gezwungen werden kann die Beistandschaft zu unterschreiben :wink

  • Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Wenn er nicht bezahlen will und er keinen Titel hat.. so JA dann wären das freiwillige Zahlungen.
    Natürlich geht das auch ohne Beistandschaft.. wenn man vernünftig drüber reden kann und KV Unterhalt zahlt. Nur wenn es nicht klppt mit den Zahlungen kann er belangt werden. Das würde doch ohne Tiltel nicht so einfach gehen ?

  • ich bin zu doof, ich versteh es nicht....Wie gesagt eine Beistandschaft kann die Ts ohne Unterschrift des Kv einrichten. Sie hat einen Recht af einen Titel den kann man über Beistandschaft, Anwalt oder Gericht bekommen.

  • @istso


    also dieser Brief vom Jugendamt ist mir bestimmt deswegen geschickt wurden, weil die wohl irgendwoher mitbekommen haben, dass es keinen Vater in der Geburtsurkunde gibt, das ist aber ein ganz normales formelles Schreiben mit dem Verweis auf einen Paragraphen, was dann bestimmt alle bekommen, wo es keinen Vater gibt, also ist nichts was jetzt was mit meinem persönlichen Fall zu tun hat

  • Die beistandachaft muss kv nicht unterzeichnen...jedoch den Titel.
    Die beistandachaft handelt im Interesse vom Kind und man muss nicht vorher selbst tätig werden.

  • @istso


    also dieser Brief vom Jugendamt ist mir bestimmt deswegen geschickt wurden, weil die wohl irgendwoher mitbekommen haben, dass es keinen Vater in der Geburtsurkunde gibt, das ist aber ein ganz normales formelles Schreiben mit dem Verweis auf einen Paragraphen, was dann bestimmt alle bekommen, wo es keinen Vater gibt, also ist nichts was jetzt was mit meinem persönlichen Fall zu tun hat


    Stimmt ganz und gar. Habe ich auch bekommen und beim JA nachgefragt. Der nette Herr meinte dann, dass es immer raus geht wenn Eltern nicht verheiratet sind.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.