Recht auf Urlaub waehrend der Ferienzeit ???

  • Hallo, und hier schon die naechste Frage.


    Bin alleinerziehender Papa und Vollzeit berufstaetig. Meine Tochter (fast 5) geht in den Kindergarten, dieser hat wie wohl die meisten, in den Sommerferien 3 Wochen zu. Leider habe ich niemanden der in der Zeit, waehrend meiner Abwesenheit fuer mein Kind da ist also habe ich bei meinem Arbeitgeber 3 Wochen Urlaub beantragt. Dieser hat gesagt, 3 Wochen Urlaub sind in seinem Betrieb nicht ueblich und mir diesen um eine Woche auf 2 Wochen gekuerzt.


    Kann mir jemand sagen, ob ich ein Recht auf 3 Wochen Urlaub am Stueck habe, ansonsten wuesste ich mir im Moment keinen Rat.


    Sag schon mal Danke ....



    :thanks:

  • Kann mir jemand sagen, ob ich ein Recht auf 3 Wochen Urlaub am Stueck habe, ansonsten wuesste ich mir im Moment keinen Rat.


    Leider nicht denn im Bundesurlaubsgesetz heißt es, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (§ 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG). Mehr aber auch nicht

  • Der Rechtsanspruch besteht für mindestens 14 zusammenhängende Urlaubstage. Denn er soll der Erholung dienen. Der AG kann nach innerbetrieblicher Notwendigkeit schon in den Urlaub (bei der Genehmigung) eingreifen. Ein "unüblich" ist allerdings kein Ablehnungsgrund. Bei einer Ablehnung muss der AG auch aufzeigen, wie er sich denn die alternative Urlaubsgebung vorstellt.


    Das hilft dir aber alles nicht weiter, du brauchst eine pragmatische Lösung. Das heißt: Reden mit dem AG. Du bist in einer besonderen Situation.
    Schauen beim Kiga. Größere Gemeinden bieten manchmal "Notgruppen" an genau für solche Situationen.
    Könnte das Tochterkind bie einer Kiga-Familie unterkommen in der Zeit? (Aushang im Kiga, Erzieherin fragen, ob sie vermitteln könnte u.ä.)


    Edit sagt: Es sind mindestens 12 Werktage zusammenhängend zu gewähren. Wenn du also die 5-Tage-Woche hast, bedeutet dies rechtlich mutmaßlich: 1. und 2. Tage WE. Mo -Fr Urlaub = 5 Tage. Sa So WE. Mo - Fr Urlaub 5 Tage, Sa -So WE Mo-Di Urlaub. Zusammen 12 Tage. (Im Gesetz, muss man sagen, gehen die noch von der 6-Tage-Woche aus ...Aber der AG stutzt vielleicht und gibt dann nach ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Moin,


    nur kurz am Rande, es gibt auch Tagesmütter, die nur in den Ferien betreuen. Adressen gibt es beim Jugendamt oder z.B. auch caritas.

    Es gibt Leute, denen wünsche ich einen guten Gärtner. Denen fehlen so viele Latten am Zaun, da bleibt als einzige Alternative nur noch das pflanzen einer Hecke! :blume

  • stolperelch.....


    Ja die gibt es wohl und Meine Tochter ist auch bei einer Tagesmutter. Allerdings, da ich nachts arbeite und tagsueber auch etwas schlafen muesste hiesse das quasi eine nahezu 24 stunden Betreuung, die wiederum nicht bezahlbar bzw, in keiner relation steht...

  • Bei unserem Kindergarten gibt es immer eine Notgruppe für Eltern, die eben in der Ferienzeit keinen Urlaub bekommen. Ersatzweise gibt es auch andere Kindergärten, die mit uns kooperieren, und die Kinder in diesen Fällen aufnehmen. Sprich doch mal mit eurer Kiga-Leitung!

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Moin,
    grundsätzlich schliesse ich mich den Vorredner an.
    An erster Stelle steht die Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Versuch es so zu verkaufen, dass sie auch davon profitieren (was hilft ein abgehetzter dauergestresster Mitarbeiter???).
    Ich hab es scheinbar sehr gut, denn ich habe anstandslos 3 Wochen bekommen. Ein bisschen mehr musste ich argumentieren, als ich im Anschluss an die 3 Wochen noch 3 Tage Überstundenabbau wollte, aber letztendlich ist der KiGa zu wenn er zu ist...
    Sollte das garnicht klappen ist der Betriebsrat gefragt. Die sollen dann für dich vermitteln...


    [Zitat entfernt]


    Ich denke auch, dass letztendlich unter den Bedingungen der Betrieb erstmal argumentieren müsste, was gegen deine Abwesenheit spricht und waum die Arbeit kein anderer erledigen könnte.


    Ich musste auch angeben, wer mich in welchem Bereich vertritt...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von ännchen ()

  • Hm, hatte da gerade eine Idee, aber wenn Du Nachtschichten hast, hat es sich schon erledigt.

    Bei uns gibt es von der Jugendbetreuung immer eine Ferienbetreuung für arbeitende Eltern.

    Ich würde an deiner Stelle deine private Situation mit dem Arbeitgeber besprechen. Liegen denn genau
    zwei Wochen Nachtschicht in dem Urlaubsbereich? Wo ist denn dein Kind wenn Du sonst Nachtschicht hast?

    Könnte man da etwas regeln?

    Mein Arbeitgeber ist recht kulant wenn man Kinder hat.

  • So ist es..... Vom Gesetz her jedenfalls...


    Allerdings gibt es in gößeren Betrieben oft die Verienbarung ,daß Angstellte mit Kindern bevorzugt in den Ferien Urlaub bekommen sollten... Wenn dies möglich ist und wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen....


    Wer zb bei VW etc arbeitet , der kann oft den Haupturlaub gar nicht wählen.... da gibts Werksferien.

  • Bei unserem Kindergarten gibt es immer eine Notgruppe für Eltern, die eben in der Ferienzeit keinen Urlaub bekommen. Ersatzweise gibt es auch andere Kindergärten, die mit uns kooperieren, und die Kinder in diesen Fällen aufnehmen. Sprich doch mal mit eurer Kiga-Leitung!

    Genau.Ich glaube sogar das man ein Recht auf diese Ersatzbetreuung hat.Zumindest war es hier im KiGa und auch später im Hort so.Allerdings mußte man glaubhaft machen und/oder AE sein das man wirklich darauf angewiesen ist.Im Grunde hast du ja einen Vertrag geschlossen und zahlt dafür ja auch.

  • Hm? :Hm
    Ich persönlich würde mich nochmals schriftlich an Deinen Chef wenden und Deine (Not-)Lage sachlich
    erklären.
    Vielleicht erteilt er Dir eine Ausnahmegenehmigung.....


    Das mit der "Notgruppe", wie es NiTi beschrieben habe, finde ich echt ne coole Sache!
    Vielleicht gibt es ja eine Kiga-Mami, die Deine Süße in dieser einen Woche betreut.
    Mach doch mal einen Aushang am Schwarzen Brett.


    Oder Du frägst übers Jugendamt nach, ob sie Dir jemand wissen.


    Ansonsten kenne ich Deine Lage nur zu gut.
    Wir sind drei Kolleginnen, die sich die Ferien "teilen" dürfen. Eine hat KEINE Kinder, eine ist verheiratet mit einem Kind und
    dann noch ich: vollständig alleinerziehend und mit zwei Kindern!
    Dachte immer, ich hätte "moralisch" betrachtet Anrecht, mir mit meiner Ein-Kind-Kolleschin die Schulferien zu teilen,
    Aber nein, mein Cheffel hat mich eines besseren belehrt.... denn schließlich dürfe man die Kinderlose nicht benachteiligen? :hae:

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Moin,


    es gibt auch Tagesmütter, die Kinder über Nacht nehmen. Ich hatte 4 Tageskinder und drei haben regelmäßig bei uns geschlafen!


    Steck Deine Kleine ins Postpaket, ich hüte sie so lange. :lach

    Es gibt Leute, denen wünsche ich einen guten Gärtner. Denen fehlen so viele Latten am Zaun, da bleibt als einzige Alternative nur noch das pflanzen einer Hecke! :blume

  • Edit sagt: Es sind mindestens 12 Werktage zusammenhängend zu gewähren. Wenn du also die 5-Tage-Woche hast, bedeutet dies rechtlich mutmaßlich: 1. und 2. Tage WE. Mo -Fr Urlaub = 5 Tage. Sa So WE. Mo - Fr Urlaub 5 Tage, Sa -So WE Mo-Di Urlaub. Zusammen 12 Tage. (Im Gesetz, muss man sagen, gehen die noch von der 6-Tage-Woche aus ...Aber der AG stutzt vielleicht und gibt dann nach ...)

    Siehe Klammer


    Eben zwei Wochen bzw 12 oder 10 Werktage je nach nach dem wie viele Tage man in der Woche arbeitet
    Gesetzlich schwankt der gesamt Urlaubsspruch auch zwischen 20 und 24 Tagen oder gar weniger je nach dem welches Wochen oder Schichtmodel
    Bezüglich Arbeitgebern mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft nachfragen ob man als Arbeitnehmer nicht soziale Härte angeben kann.


    Alternative mal hier im Regionalbereich posten vielleicht findet sich jemand aus deiner Nähe und Ihr könnt auch in der Betreuung ergänzen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo und vielen Dank fuer die vielen Anregungen und Tipps.


    Habe Kontakt zu einer Tagesmutter aufgenommen und ich denke, dass das Thema jetzt vom Tisch ist.


    Nochmal vielen Dank an alle :thanks::thanks:

  • Hast Kontakt mit Jugendamt ?
    da besteht je nach Verdienst die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch die Jugendhilfe bei Tagesmutter, Kiga oder anderen Betreuungsangeboten

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo :wink


    Das Problem habe ich auch immer :( und glaub mir - das wird nicht besser, wenn sie eingeschult wird. Es geht nur mit TaMu zusätzlich. Der KV lebt weit weg im Ausland und nimmt die Kinder nur einmal im Sommer ein bis zwei Wochen - aber da bin ich dabei, weil ich sie hinbringe (er holt sie nicht und alleine in den Flieger setzen mach ich aus verschiedenen Gründen halt nicht), also dabei in dem Sinne, dass ich dann eben im Nachbarort ein Ferienappartment habe und da Urlaub mache.


    Mehr als 2 Wochen Urlaub am Stück gibt es bei uns auch nicht und insgesamt im Jahr 25 Tage. Das reicht bei weitem nicht für all die vielen Ferien... (Überstunden darf man dem AG schenken, die werden weder ausbezahlt noch in Freizeit abgegolten).


    Alles nicht so einfach, aber die kleinen Mäuse werden größer... und selbstständiger.


    Liebe Grüße vom Einhorn :wink

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~