wird landeserziehungsgeld angerechnet?

  • hallo


    ich habe heute den bewilligungsbescheid des landeserziehungsgeldes in bayern bekommen.
    mir wird das ab dem 1.3 nachgezahlt jezt am 20.6 das sind 600€
    meine frage ist nun ob das bei der arge angerechnet wird?
    da ich ja auch teilzeit arbeite.


    lg

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • Du musst das Einkommen "Landeserziehungsgeld" dem JC melden, sobald es Dir zur Verfügung steht, also auf dem Konto gutgeschrieben ist. Es wird angerechnet, aber m.W. nach über die Monate, wo es bezahlt wird, als März bis heute!
    Danach kriegst Du Änderungsbescheide, warte diese erst mal ab!
    Stimmt die Berechnung nicht, kannst Du in Widerspruch gehen, denn die JC rechnen oftmals nicht korrekt!

  • Kommt drauf an. Hat das JC dir das Erziehungsgeld ab dem 1.3. angerechnet? D.h. von deinen Leistungen schon abgezogen? Wenn ja, dann darfst du die Nachzahlung behalten. Wenn nicht, musst du die Leistung zurückzahlen dann.


    Bei mir haben die Ämter das unter sich ausgemacht, d.h. das Versorgungsamt überweist die Ansprüche des JC an dasselbige, ich bekomme den Rest. Ruf doch einfach im JC an, dann weisst du Bescheid.

  • hab entlich wen bei der arge erreicht.
    also es ist komplett anrechnungsfrei die 600€ nachzahlung kann ich behalten

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • Du kriegst das doch nach dem Elterngeld, oder?
    Elterngeld wird abgezogen!
    Ich geh mal davon aus, dass Du Leistungsbescheide mit Abzug Elterngeld hast, deshalb kommen hier Änderungsbescheide.


    Bei Weiterbewilligungantrag musst Du wieder Kontoauszüge vorlegen!
    Alles soll/muss doch korrekt berechnet sein.
    Macht eine angelehrte SB Deinen WB, kann das schief gehn und sie berechnet Dir das Geld als Abzug!
    Also achte auf die Änderungsbescheide!