wielange Abstand zwischen zwei MuKikuren ?

  • Hallo,



    gibt es eine Regelung, wie oft man so eine Kur machen darf, bzw. wiewiele Jahre dazwischen liegen müssen ?



    War Pfingsten 2009 und fühle mich grade wieder im gleichen Zustand - kurbedürftig !




    Grüße,



    Soleil

  • Genauso ist es: Wartezeit beträgt 4 Jahre.....


    Vorzeitige Kuren sind schwer durchzubekommen und werden in aller Regel nur genehmigt wenn man neue Diagnosen hat und alles ambulante ausgeschöpft ist. Dh nur Erschöpfung wie bei ner Kur nach der Wartezeit reicht da nicht aus um vorzeitig ne Kur zu bekommen...

  • es hängt aber auch damit zusammen, was im Kurbericht von 2009 steht. Evlt. ist dort eine Empfehlung vermerkt, dass schon nach 2 Jahren eine Kur empfholen wird.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Das innteressiert die KK und den MDK gar nicht. Weil nämlich nicht das entscheidend ist was in der letzten Kur war sondern wie der Zustand heute ist..... Zudem geht jeder vorzeitge Antrag zum MDK und da ist bekannt das Kürärzte gern mal ne vorzeitige Kur nach 2 jahren empfhelen.....


    Hatte ich auch im Bericht drinstehen - hat keinen interessiert.


    Auschlaggebend sind da andere Dinge: neue Diagnosen , etc

  • Wenn Du eine Chronische Erkrankung hast gibt es die auch früher.
    Wir fahren nun auch wieder in Kur waren 2009 auch das letzte Mal.

    Liebe Grüße von Sandy und Jannis (*03.12.2001)


    Das was man am meisten Liebt muß man lernen loszulassen!

  • Wenn Du eine Chronische Erkrankung hast gibt es die auch früher.
    Wir fahren nun auch wieder in Kur waren 2009 auch das letzte Mal.


    Stimmt in der Einfachheit so nicht. Es gibt keinen Automatismus das man mit ner Chron- Erkrankung früher ne Kur bekommt... Die hab ich nämlich auch. Und trotzdem hätte ich ohne neue Diagnosen keine vorzeitige Kur bekommen..... Nachzulesen wie das Beurteilungsverfahren ist in den Begutachtungsrichtlinien für Reha und Vorsorge...


    Ausschlaggebend ist im Einzelfall IMMER, daß es keine andere Möglichkeit mehr gibt etwas zu bessern - und dazu muss man ambulant was gemacht haben und auch das in der letzten Kur gelernte angewandt haben.

  • gibt es eine Regelung, wie oft man so eine Kur machen darf, bzw. wiewiele Jahre dazwischen liegen müssen ?



    War Pfingsten 2009 und fühle mich grade wieder im gleichen Zustand - kurbedürftig !


    Hallo Soleil,


    hast Du mittlerweile schon einen weiteren Kur-Antrag gestellt?
    Was ist dabei rausgekommen?

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Ich drück dir die daumen LeSoleil, aber wir haben März , der Sommer ist so gut wie ausgebucht an der See, vielleicht hast du Glück u bekommst nach der hoffentlich schnellen


    Genehmigung deiner Kasse einen zurückgegebenen Platz. :daumen


    Bist du auf die Ferien angewiesen?


    Ich war 2012 mit meiner schulpflichtigen Tochter 3 Wochen vor Beginn der Sommerferien, das war eine super Alternative für uns und Kindi hatte dadurch 9Wochen Ferien :kicher

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Hallo Summer,



    naja, Kind 1 ist in der vierten Klasse, da ist nach dem Übertrittszeugnis eh mehr oder weniger alles gelaufen. Kind 2 ist in der ersten Klasse. Da wir in Bayern sind, würde hier die Schule noch laufen, aber in den anderen Bundesländern sind dann schon Ferien...... Blöderweise liegt der Urlaub meiner Kollegin so blöd - das macht es echt schwierig ! Werde morgen mit der Dame von der Krankenkasse sprechen


    - bitte Daumendrücken !!!!