wer hat Ahnung vom korrekten Mahnverfahren.

  • Ich habe was verliehen. Wert etwa 100 EUROS. Nun kommt es nicht zurück ich habe 2x telefonisch Kontakt aufgenommen, trotz Zusage kam nichts. Nun habe ich das ganze per Einschreiben mit Rückschein schriftlich formuliert. Nun hat er das Einschreiben nicht abgeholt. Die Adresse ist die offiziell geführte Geschäftsadresse. eine Privatadresse habe ich nicht.
    Frage: Kann ich nun das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, oder muss ich erst eine Adresse herausfinden. Und wenn ja wie mache ich das, ohne Anwalt?


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
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    Einmal editiert, zuletzt von Bummelliese ()

  • Du kannst ganz normal zum Amtsgericht und für ca. 13 Euro (war's zumindest zu meiner Zeit so) ein gerichtliches Mahnschreiben vom Gericht in Auftrag geben.


    Danach kannst den Vollzieher losschicken.


    Adresse besorgen kannst du über's EMA, kostet dich 5 Euro!

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • Danke. Ich werde dann erst versuchen die Adresse nochmal zu überprüfen. Ich möchte nicht die kosten für das Manverfahren tragen weil ich evt. eine unkorrekte Adresse hatte.
    Ich mach das übrigens online. Da kann ich für den Behördenhgang den Sonntag verwenden.


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  • Du brauchst schon eine Adresse von dem Schuldner. Nur der Geschäftssitz reicht nicht aus.


    An die Adresse kommt man am günstigsten mit einer Postanfrage. (1,27€)


    Das Einwohnermeldeamt wäre dir auch behilflich. Kosten liegen da zwischen 4,80 und 12 €.


    Und Onlinemahnantrag ist auch ganz einfach, wenn man alle Daten hat.

  • hallo,
    je nach Bundesland gibt es ein zentrales Mahngericht.
    Dort wird dann alles online vorgenommen. Der Mahnbescheid wird dann zugestellt.


    Auch sollte man hier direkt einen Antrag auf PKH stellen!

  • Auf dem Einschreiben steht : vom Empfänger nicht abgeholt.
    Würde da nicht stehen Adressat unbekannt wenn es keine korekte Adresse ist


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  • Wie geht denn ne Postanfrage? das habe ich ja noch nie gehört.


    Das ist eine kleine Karte, da trägst du eine alte Adresse ein (so du denn eine hast) und dann forscht der Postbote ein bisschen. Dieses Kärtchen gibt es in jeder Postfiliale.


    Und ja, mit dem Einschreiben hast du recht. Wenn der Empfänger unbekannt wäre würde das dort auch so stehen.

  • Tip fürs nächste Mal: Einwurf-Einschreiben. Das gilt als zugestellt, wenn der Postbote dies im Briefkasten versenkt hat und das bestätigt. Seinen Briefkasten zu leeren, ist nämlich das persöhnliche Problem des Empfängers.


    Interessante Details stehen dazu auch im Wikipedia-Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_%28Post%29 (Beweiswert)


    Mit dem Mahnbescheid... beantragen ist einfach. Aber wenn er nicht zahlt, gehts automatisch vor Gericht und dann mußt du die 100-Euro-Leie auch beweisen. Kannst du das, sprich hast du schriftliche Dokumente? Wenn du vor Gericht ziehst und verlierst wird es vielleicht deutlich teurer...

  • Mit dem Mahnbescheid... beantragen ist einfach. Aber wenn er nicht zahlt, gehts automatisch vor Gericht und dann mußt du die 100-Euro-Leie auch beweisen. Kannst du das, sprich hast du schriftliche Dokumente? Wenn du vor Gericht ziehst und verlierst wird es vielleicht deutlich teurer...


    Wenn Widerspruch oder Einspruch eingelegt wird, kommt es nur zu einer Gerichtsverhandlung wenn das auch beantragt wird.