Alg-Sperre nach Elternzeit wg Kündigung (Schichtarbeit)

  • hallo,


    was mich aktuell beschäftigt:


    ich befinde mich noch bis sept `12 in elternzeit,arbeite aber mometan 20h/wo teilzeit in elternzeit bei meinem arbeitgeber u das nur bis 14 uhr.
    vor der ez arbeitete ich im schichtdienst (abends bis 20 uhr).


    ich bin seit fast 2 jahren alleinerziehend mit 2 kindern u habe für das jüngste kind einen krippenplatz von 7.30-15.30 uhr.


    nun hat mein ag verlauten lassen das er möchte,das ich nach der ez wieder in schichten arbeiten soll :(


    da ich aber auf die betreuungszeiten angewiesen bin,werde ich das nicht mehr machen können :frag
    familie ist hier keine vorhanden die mich unterstützen könnte u kv kümmert sich auch nicht (würde auch zu weit weg wohnen).


    also werde ich dann wohl kündigen müssen oder einen aufhebungsvertrag machen müssen (und das nach über 20 jahren in der firma) :flenn :ohnmacht:


    aber bekomme ich da nicht eine sperre falls ich alg beantragen muß?? :frag


    :thanks:

  • ich habe das mit der Arge und dem Arbeitsamt vorher abgesprochen.


    Die haben erst gemeint von wegen ich würde mich ja mit einem Aufhebungsvertrag selber in die Arbeitslosigkeit manövrieren. Alle haben ein bisschen telefoniert und es sollte im Aufhebungsvertrag angegeben werden warum ich dort nicht wieder anfangen kann (Bei mir Entfernung + Arbeitszeit). Dann machen die da noch eine Prüfung wg. der Sperre aber die wird dann aufgehoben.


    Bei mir kam es dann doch nicht so weit, da ich eine Stelle direkt nach dem Aufhebungsvertrag gefunden hatte.

  • Wie gross ist der Betreib ? Gibt es einen Betriebsrat ? Kannst du dein recht auf Teilzeit durchsetzen ?


    Kündigen - mit 2 Kindern an den Hacken - würde ich ungern ....

    Der Betrieb hat um die 130 Arbeiter,einen Betriebsrat gibt es und ein Teilzeitantrag meinerseits ist gerade in Bearbeitung.


    Werde meine "Arbeitszeitwünsche" im Teilzeitantrag mit angeben,aber was ist wenn der Ag dem Teilzeitantrag statt gibt,aber der gewünschten Arbeitszeit nicht?? :frag
    Davor hab ich Angst..


    Ich mag meine Arbeit.Und nach 21 Jahren Betriebzugehörigkeit möchte ich auch nur ungerne kündigen...
    Aber was bleibt mir denn anderes übrig wenn der Ag unbedingt die Schichtarbeit haben möchte :flenn

  • ich würde dann zumindest mal den Antrag auf weiterhin 20 Stunden stellen; ersatzweise auch noch auf 30-
    und dann würde ich mir zusätzlich vor einer Kündigung erst mal schriftlich geben lassen, dass nur Arbeitszeiten weit ausserhalb der KiTa Zeiten angeboten werden können....


    Vollzeit geht ja bei so kurzen KitaÖffnungszeiten eh gar nicht :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich würde dann zumindest mal den Antrag auf weiterhin 20 Stunden stellen; ersatzweise auch noch auf 30-
    und dann würde ich mir zusätzlich vor einer Kündigung erst mal schriftlich geben lassen, dass nur Arbeitszeiten weit ausserhalb der KiTa Zeiten angeboten werden können....


    Vollzeit geht ja bei so kurzen KitaÖffnungszeiten eh gar nicht :kopf

    Die 30 Stunden wären ja kein problem-die würde ich auch gerne wieder machen (von 8-14 Uhr täglich)
    Das größere Problem sind die Schichten (im wöchentlichen Wechsel Spät von 14-20 Uhr).

  • Werde meine "Arbeitszeitwünsche" im Teilzeitantrag mit angeben,aber was ist wenn der Ag dem Teilzeitantrag statt gibt,aber der gewünschten Arbeitszeit nicht?? Davor hab ich Angst..


    Meines Wissen kann der Arbeitgeber den von dir gestellten und formulierten Antrag auf Teilzeit nur entweder annehmen oder ablehnen und nicht in Teilen stattgeben. Ist der AG also mit der von dir beantrágten Form der Teilzeit (auch in Teilen) nicht einverstanden muss er ihn komplett ablehnen. Natürlich kann er dir zusammen mit der Ablehnung mitteilen, dass deine vorgeschlagene Zeitverteilung nicht ins Konzept passt oder sich nicht realisieren lässt und dich bitten einen neuen Antrag zu stellen, der andere Bedingungen enthält.


    Hab gerade mal noch Google befragt und einen interessanten Artikel bei heise.de gefunden.


  • Meines Wissen kann der Arbeitgeber den von dir gestellten und formulierten Antrag auf Teilzeit nur entweder annehmen oder ablehnen und nicht in Teilen stattgeben. Ist der AG also mit der von dir beantrágten Form der Teilzeit (auch in Teilen) nicht einverstanden muss er ihn komplett ablehnen. Natürlich kann er dir zusammen mit der Ablehnung mitteilen, dass deine vorgeschlagene Zeitverteilung nicht ins Konzept passt oder sich nicht realisieren lässt und dich bitten einen neuen Antrag zu stellen, der andere Bedingungen enthält.


    Hab gerade mal noch Google befragt und einen interessanten Artikel bei heise.de gefunden.

    Sehr guter,hilfreicher Artikel :thanks:
    War einiges dabei was ich nicht wusste was den Antrag angeht.. :-)

  • Ich habe das letztes Jahr alles durch, inklusive Betriebsrat und wir sind zu keiner Einigung gelangt.
    Fakt ist wohl : Teilzeit ja ! Aber : Arbeitszeiten entscheidet der Arbeitgeber und muss sich nicht nach den Wünschen des AN halten !


    Daran ist es bei mir gescheitert ( Firma mit nun noch etwa 800 Mitarbeitern ) :wand:wand


    Nur wenn Du beweisen kannst, dass Du immer so gearbeitet hast, was Du ja nicht hast, dann kann man auf diese Stunden bestehen.


    Ich habe nun meine Elternzeit verlängert und schaue mich um nach was anderem, oder hoffe nächstes Jahr auf ein Wunder, dass meine möglichen Zeiten doch klappen.
    Ich hätte nur ! von 14-19 arbeiten sollen UND am Wochenende :radab


    Aber : Ich war dann auch beim Arbeitsamt ( aber mit Job helfen die einem ja auch nicht sonderlich weiter ) und die haben mir schriftlich zugesichert keine Sperre zu bekommen, wenn der Grund der Kündigung ein Mißverhältis zwischen Arbeitszeit und Kinderbetreuung ist.


    Und das ist ja ein leichtes nachzuweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Meine Elternzeit endet am 30.6. und mein AG kann mich trotz bestehenden Teilzeitvertrages nicht in der Kernarbeitszeit (8-16 uhr) beschäftigen.


    Ich müßte weiterhin in 2 Schichten arbeiten. Habe nach Rücksprache erstmal Sonderurlaub beantragt, bis die Kinderbetreuung geklärt ist.


    Ich arbeite auch fast 20 jahre dort und würde ungern kündigen. So habe ich erstmal noch etwas Luft mir zusätzlich zu der Kita eine Tagesmutter zu suchen, die zu meinen "ungewöhnlichen"
    Arbeitszeiten die kids bei mir zu Hause betreut.


    In der Sonderurlaubsbescheinigung muss halt auch drinstehen, warum mein AG mich zur zeit nicht beschäftigen kann.

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Ich habe das letztes Jahr alles durch, inklusive Betriebsrat und wir sind zu keiner Einigung gelangt.
    Fakt ist wohl : Teilzeit ja ! Aber : Arbeitszeiten entscheidet der Arbeitgeber und muss sich nicht nach den Wünschen des AN halten !

    Genau das schwirrte mir die ganze Zeit irgendwo im Hinterkopf rum.Mir war nämlich die ganze Zeit so als hätte ich davon schon mal was gehört oder gelesen:


    Teilzeit ja,aber eben nicht unbedingt nach den Wünschen des Arbeitsnehmers :(


    Dann werde ich wohl mal schnellstens beim Arbeitsamt vorsprechen...


    Schade,das es so viele "kinderfreundliche" Arbeitgeber gibt :( als ob man es als Alleinerziehende/r nicht schon schwer genug hätte.

  • was ist denn das für ein sonderurlaub? noch nie was davon gehört... :frag

  • Da ich im öffentlichen Dienst arbeite, kann ich (ich glaube max. 5 Jahre) Sonderurlaub nehmen ohne Fortzahlung der Bezüge.


    Bei Wiki**** steht einiges dazu ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Pure Absicht um eine Mama loszuwerden, meiner Meinung nach ;-/


    In dem Falle geht es glaube ich eher darum jemanden "teures" rauszukegeln der einen unbefristeten Vertrag hat.
    Zeitarbeiter bei Minilohn und Zeitvertrag sind günstiger und schneller los zu werden bei schlechterer Auftragslage.


    Aber : Wat will man machen ?

  • *schnüff*


    Krieg nen richtigen Kloß im Hals, wenn ich das lese. Ganz genau wie bei mir damals. Habe nach Elternzeit Teilzeit beantragt, konnte selbstverständlich nur vormittags arbeiten.
    Gefordert wurde aber nachmittags bis abends, vormittags waren außerdem angeblich alle Plätze voll.


    Habe Kompromisse angeboten, 2 Tage nachmittags usw., half alles nichts. Zum Anwalt, Job verloren, Abfindung bekommen.


    Das ist jetzt schon über 2 Jahre her, seitdem habe ich außer einem Minijob zwei Tage die Woche nichts bekommen.


    Es ist die Hölle, ich habe mir das alles anders vorgestellt. Ich hatte einen guten und sicheren Job, wollte, daß es wieder aufwärts geht und ich mit der Arbeit wieder nach der Elternzeit in das normale Leben zurückkehre. Es wurde nur alles schlimmer und ging abwärts...und damit auch die Gesundheit, die Psyche... :flenn:flenn:flenn


    Ich drück Dir wirklich alle Daumen, daß es bei Dir besser kommt!!


    Bettina