Zusammenziehen mit neuem Partner, gelte ich dann noch als alleinerziehend?

  • Hallo,
    Bis jetzt wohne ich mit meiner Tochter (2 Jahre) zusammen. Da mein Mietvertrag nun aber endet habe ich vor mit meinem Partner zusammen zu ziehen. Momentan bekomme ich ALG2. Habe aber vor ab September wieder arbeiten zu gehen. Da wollte ich fragen, ob das Jugendamt sich dann nach wie vor noch an den kosten für eine Tagesmutter beteiligen würde? Gelte ich dann noch als alleinerziehend? ich mein auch wegen der Lohnsteuerklasse etc.
    Gibt es eine Beratungsstelle, bei der ich Auskunft bekomme, wie ich das mit der Kinderbetreuung am besten und am kostengünstigsten geregelt bekomme?
    Wäre echt super, wenn mir da jemand weiterhelfen kann ;)
    liebe grüße

  • Guten Morgen,


    alle Fragen kann ich leider nicht beantworten, da ich mich mit ALG2 nicht auskenne. Ich kann dir aber sagen, dass du, sobald du mit einem neuen Partner zusammenziehst, in die Steuerklasse I wechseln musst. War bei mir auch so!


    LG
    Jasmin

  • Hallo


    Also zumindestens vor'm Finanzamt bist Du dann nicht mehr allein-lebend. Wie Du die Erziehung gestaltest, interessiert die nicht. Da geht es nur darum, ob in dem Haushalt zwei Erwachsene wohnen denn damit ändert sich die Steuerklasse. Ob das nun erwachsene, eigene Kinder sind, eine Freundin oder ein Partner ist denen völlig wurst udn die Steurklasse wird geändert. :rolleyes2:


    Gruß

  • Da ihr zu zweit dann einen Haushalt bestreitet und die Kosten teilt gilts Du ab da dann nicht mehr als alleinerziehend und musst das bei den Ämtern auch angeben.
    Den KiTa-Beitrag wirst Du dann wohl auch anders regeln müssen.
    Bei uns kann man im Rathaus einen Antrag auf Ermäßigung zu den KiTa-Gebühren stellen.
    Ich glaub die Unterstelle ist Familie/soziales.
    Erkundige Dich da mal bei eurem Amt.

  • Wenn dein Partner nicht Vater deines Kindes ist, wirst du nicht mehr als alleinerziehend gelten. Du kannst deinen Antrag beim Jugendamt stellen, aber die Einkommen von euch beiden werden bei der Berechnung unter Umständen mit einbezogen. Solltest du Unterhaltsvorschuss bekommen, dann fällt auch dieser weg.
    Ist es "nur" dein Partner, nicht Vater deiner Kinder, dann ist es egal für das Jugendamt. Auch Unterhaltsvorschuss würde weiter laufen. Aber deine Steuerklasse ändert sich von 2 auf 1. Bei der Berechnung deines Leistungsbezuges fällt der Alleinerziehendenzuschlag weg und ihr werdet beide als Partner berechnet, also verringert sich auch dein Regelsatz. Das Einkommen deines Partner wird auf den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

  • Hallo,


    zum Thema Kita Beitrag - solange man nur zusammen wohnt und nicht verheiratet ist, dann gilt man bei der Berechnung und Übernahme der Kita Gebühren als allein erziehend. Ich wohne seit 3 Jahren mit meinen LG zusammen , der nicht Vater meines Kindes ist - und sein Gehalt wird bei der Kostenübernahme NICHT einberechnet - da gelte ich als alleinerziehend.


    Unterhaltsvorschuss gibte es auch weiterhin, wenn man nur zusammen ist, der fällt erst weg, wenn man heiratet!



    Das einzige was sich wirklich ändert ist die steuerklasse von 2 auf 1

  • Das kommt bei der KiTa glaube ich ganz auf das Bundesland an...bei uns gilt als Berechnungsgrundlage das Einkommen des Haushaltes, indem das Kind lebt.