Anwaltskosten bei Scheidung

  • Ach und noch eine Frage: MUSS der Ehemann sich einen Anwalt nehmen oder kann auch nur ein Ehepartner einen haben??????

    Das kommt darauf an. Wenn das Scheidungsverfahren unstreitig verläuft, braucht nur ein Ehepartner einen Anwalt. Sind aber strittige Fragen vorhanden, braucht auch die Gegenseite dafür einen Anwalt.

  • Wurde deine Schwester nicht über Beratungshilfe aufgeklärt? Beratungshilfe kann man für die außergerichtliche Tätigkeit beantragen und sobald es vor Gericht geht, kann man Verfahrenskostenhilfe beantragen.


    Das würde ich schleunigst noch abklären.


    Deine Schwester kann für jede Angelegenheit, also Trennung, Umgang, Unterhalt ..., jeweils einen Berechtigungsschein beim Gericht beantragen. Pro Berechtigungsschein muss sie dann 10 € selber zahlen, den Rest rechnet der RA mit der Staatskasse ab.


    Der Anwalt kennt ihre Situation und muss sie über soetwas informieren.

  • Ne die sind sich ganz und gar ned einig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Aber er sagt,er braucht keinen Anwalt, der sei ihm zu teuer...... naja sein Bier......


    Ich denke alles in Allem wäre ein Gespräch mit dem Anwalt über die Kosten nochmal von Nöten......danke euch allen mal

  • also bei deinen aussagen hier und dem bisher geschehenen habe ich ein ganz schlechtes gefühl bei diesem RA....schade, dass er deine schwester nicht richtig aufgeklärt hat - gut für sein konto mehr aber auch nicht