Anwaltskosten bei Scheidung

  • Hallo zusammen,


    viele von euch werden ja sicher auch einen Anwalt zur Scheidung benötigt haben, wie ist das mit den Kosten? Meine Schwester wurde vor 4 Wochen von ihrem Mann verlassen( ihm ist wie so vielen eingefallen, dass ne neue Frau ne coole Sache is :nawarte: )


    Er selbst ist der Meinung keinen Anwalt für die Scheidung zu benötigen und scheiden lassen ist auch ned wirklich in seinem Interese-weil teuer :kopf


    In jedem Fall hat meine Schwester sich jetzt einen Anwalt genommen, da gerade der absolute Rosenkrieg ausbricht und man sich weder im Unterhalt noch im Umgang mit den beiden Kindern(4 1/2J. und 12 Mon) einig wird.


    Jetzt kam eine vorläufige Rechnung für Beratung,einen Brief und Berechnung des zu zahlenden Unterhalts, die sich schon auf 1000 € beläuft. Wo endet das???Bei 6000 oder 7000€?
    Wie zahlt man sowas? Gibt es "Spartipps"? Bei mir zb. wurde Unterhalt usw. vom Jugendamt festgestellt und das natürlich umsonst. Wie hält man solche Kosten so klein wie möglich? Welcher ae Elterteil kann sich bitte mehrere tausend Schleifen für eine Scheidung leisten?????



    Wäre dankbar für eure Erfahrungen...


    Ein paar Fakten:


    Sie arbeitet "freiwillig" 17 Std/Woche, hat also eigenes Gehalt plus Kinder und Ehegattenunterhalt, means keine Leistungen vom Jobcenter, lediglich der Antrag auf Wohngeld läuft...gibt es trotzdem sowas wie Prozesskostenhilfe bzw. eben auch ohne Prozess eine Kostenhilfe :D


    Meine Schwester ist hier angemeldet,liest das also in ein paar Tagen sicher nach, nur hat sie im Moment noch keinen Kopf für lange Texte, aber Antworten sammeln wollten wir trotzdem schon mal :-)



    Dankeeeeee


    die grüne Muddi

  • klingt alles sehr unstrukturiert - deswegen wird es auch teuer...


    hat sie dem RA den auftrag gegeben den KU einzuklagen?
    es geht bei ihr doch noch um TU und nicht EU
    was hat der RA wegen umgang gemacht?


    wie setzt sich die rechnung zusammen und für welche bereiche hat sie ihm ein mandat erteilt??

  • Jetzt kam eine vorläufige Rechnung für Beratung,einen Brief und Berechnung des zu zahlenden Unterhalts, die sich schon auf 1000 € beläuft. Wo endet das???Bei 6000 oder 7000€?


    Huch, das ist aber viel. Hat sie eine Honorarvereinbarung unterschrieben oder wird es nach der gesetzlichen Vergütung abgerechnet? Eine Honorarvereinbarung hätte sie vorher unterschreiben müssen. Wie hoch ist der Streitwert? Das muss auf der Rechnung stehen. Zur Not würd ich mal die zuständige Rechtsanwaltskammer anrufen und fragen, ob sie eine Gebührenschlichtungsstelle haben.

    Sie arbeitet "freiwillig" 17 Std/Woche, hat also eigenes Gehalt plus Kinder und Ehegattenunterhalt, means keine Leistungen vom Jobcenter, lediglich der Antrag auf Wohngeld läuft...gibt es trotzdem sowas wie Prozesskostenhilfe bzw. eben auch ohne Prozess eine Kostenhilfe :D

    Ich arbeite - sehr freiwillig - 32 Stunden die Woche und habe Verfahrenskostenhilfe bekommen. Es geht nicht nur um das Einkommen, sondern auch um die Abzüge. Antrag stellen schadet nix!

  • Bisher hat der Anwalt einen ellenlangen Brief an den Ehemann geschrieben, in dem der Unterhalt für Kinder und Ehefrau aufgeführt ist, den er ab sofort zu zahlen hat, ihm nahegelegt wird Streitigkeiten nicht vor dem Kindern zu führen, ihm erklärt wird wie der Umgang mit der Kleinen, die ja erst 12Monate ist stattfinden soll, da er momanten keine eigene Wohnung hat und teils bei seinen Eltern aber größtenteils bei der neuen Frau und ihrem Kind lebt. Er wird gebeten Auskünfte über seine Einkünfte zu erteilen und sich mit der Kindsmutter im Guten in Sachen Umgangszeiten zu eingigen usw usw.


    Unterhalt einklagen hofft er nicht zu müssen, da erstmal von freiwiligen Zahlungen ausgegeangen wird.


    Mandate( soweit ich es weiss) wurden eben für Scheidung,Unterhalt und Umgang erteilt, zumindest sind diese jetzt in der "A-Konto" Rechnung aufgeführt und ergeben insgesamt über 1000€

  • Mandate( soweit ich es weiss) wurden eben für Scheidung,Unterhalt und Umgang erteilt, zumindest sind diese jetzt in der "A-Konto" Rechnung aufgeführt und ergeben insgesamt über 1000€


    :ohnmacht: das war wohl sehr sehr voreilig - Scheidung steht erst in einem jahr an, KU macht das JA umsonst und danach kann man mal schauen ob noch raum für TU ist

    einen ellenlangen Brief an den Ehemann geschrieben, in dem der Unterhalt für Kinder und Ehefrau aufgeführt ist, den er ab sofort zu zahlen hat


    Er wird gebeten Auskünfte über seine Einkünfte zu erteilen


    aha und auf welcher basis hat er den unterhalt errechnet?? erstmal schön den streitwert hochsetzen und dann auskünfte verlangen - gibt ja auch mehr kohle für den RA...


    ist deine schwester sicher, dass sie einen guten RA hat, dass dieser nicht nur seine vorteile an streitigkeiten sieht und ist dieser auch fürs familienrecht zuständig - seltsame vorgehensweise des RA´s

  • oh man......sie ist so durch den Wind, dass sie grade nicht mehr weiss, was sie alles unterschreiben musste,aber ich habe in der Rechnung gelesen, dass die Kosten irgendwie aus den Gehältern der beiden Eheleute errechnet wurden.......ich bin leider in der ganzen Sache auch echt unwissend und unerfahren.......zum Glück.......




    Verfahrenskostenhilfe klingt gut, heißt das, die kann man bekommen ohne das es zu einem "Prozess" kommt? denn erst da würde ja Prozesskostenhilfe greifen........



    Ansonsten muss ich den Rest der Fragen hinten anstellen, sie wird sich morgen hier mit einklinken.....



    Aber schon mal :thanks:

  • Verfahrenskostenhilfe klingt gut, heißt das, die kann man bekommen ohne das es zu einem "Prozess" kommt? denn erst da würde ja Prozesskostenhilfe greifen........

    Nope, das heißt jetzt so, PKH ist jetzt VKH.


    Der Anwalt ist verpflichtet, ihr die Rechnung aufzuschlüsseln und zu erklären. Für eine Erstberatung samt Brief und so hört sich das für mich sehr hoch an, es sei denn, der Göttergatte ist göttlich reich. Ich hab für diverse Beratungen und Briefe in Sachen Umgang und Unterhalt 370 Euro bezahlt.


    Bitte aufdröseln lassen, sollte sich der Anwalt weigern, bitte an Anwaltskammer oder Anwaltsverein wenden.


  • :ohnmacht: das war wohl sehr sehr voreilig - Scheidung steht erst in einem jahr an, KU macht das JA umsonst und danach kann man mal schauen ob noch raum für TU ist



    aha und auf welcher basis hat er den unterhalt errechnet?? erstmal schön den streitwert hochsetzen und dann auskünfte verlangen - gibt ja auch mehr kohle für den RA...


    ist deine schwester sicher, dass sie einen guten RA hat, dass dieser nicht nur seine vorteile an streitigkeiten sieht und ist dieser auch fürs familienrecht zuständig - seltsame vorgehensweise des RA´s



    Ich teile hier wirklich Auskünfte ohne Gewehr......ich versuche nur ihr verwirrendes Erzähltes zu ordnen :D


    Ich möchte behaupten, dass er gut ist ja, denn ich habe ihn ihr empfohlen :rotwerd da er eine meiner Freundinnen wirklich 1a geschieden hat und sie damals echt mit viel Unterhalt und wenig Anwaltskosten davon kam......Er ist Scheidungs und Familienrechtsanwalt....


    Er hat es vorläufig aus den Auskünften und Unterlagen meiner Schwester berechnet.....den Mindestunterhalt pro Kind von 225€ und Unterhalt für getrenntlebenden Ehepartner von(lass mich lügen) 300 €.....klar wird sich das jetzt noch ändern, da er zwar keine Miete zahlen muss, da er zu Verwandten ins Haus zieht,aber sicher Mietzahlungen angeben wird, ebenso wurde ihm sein Geschäfswagen mit 200€ als Einkünfte angerechnet, bei dem es jetzt heissen wird,dass er ihn privat gar nicht nutzt usw usw.
    Vorläufig wurde er aufgefordert einen Gesamtbetrag von ca 700 an seine Ehefrau zu überweisen und sich zur Sache zu äußern.

  • Nope, das heißt jetzt so, PKH ist jetzt VKH.


    Der Anwalt ist verpflichtet, ihr die Rechnung aufzuschlüsseln und zu erklären. Für eine Erstberatung samt Brief und so hört sich das für mich sehr hoch an, es sei denn, der Göttergatte ist göttlich reich. Ich hab für diverse Beratungen und Briefe in Sachen Umgang und Unterhalt 370 Euro bezahlt.


    Bitte aufdröseln lassen, sollte sich der Anwalt weigern, bitte an Anwaltskammer oder Anwaltsverein wenden.



    Die Rechnung ist auf 3-4 Seiten augeschlüsselt nur kann ich die grade nicht aus dem Kopf zitieren :crazy


    Die Infos folgen dann morgen. Ich weiss nur noch dass das stundenlange "Beratungsgespräch" und der Brief als eine Sitzung für 150 € gerechnet wurde....


    Der Brief muss ich sagen ist göttlich geschrieben und mein Schwager hat sich so darüber gefreut, dass er heute abend vor ihrer Tür stand und dann vor lauter Freude die Türe aus der Angel gehauen hat :nudelholz OHNE WORTE

  • Die Rechnung ist auf 3-4 Seiten augeschlüsselt nur kann ich die grade nicht aus dem Kopf zitieren :crazy


    Die Infos folgen dann morgen.

    Neee, andersrum. Deine Schwester soll den Anwalt bitten, ihr die Rechnung zu erklären.



    Ich weiss nur noch dass das stundenlange "Beratungsgespräch" und der Brief als eine Sitzung für 150 € gerechnet wurde....

    Und wofür war der teure Rest?

  • den Mindestunterhalt pro Kind von 225€ und Unterhalt für getrenntlebenden Ehepartner von(lass mich lügen) 300 €...


    die unterhaltsberechnung würde ich auch gerne sehen - einfach mal ins blaue gerechnet - zweimal mindest KU macht 450 euro - also geht der RA von einem bereinigten Netto höchstens 1500 euro aus (ich kann mir nicht vorstellen, dass er von 1900 ausgeht und dann weil drei unterhaltsberechtigte vorhanden sind eine stufe tiefer geht) - ergo bleiben nach abzug von KU noch 1050 euro über und dann war es das mit dem TU...


    weisst du was der kv ungefähr verdient?

  • wie gesagt, Rosa, das kann ich morgen sagen,wenn ich den Brief und die lange Rechnung nochmals gelesen habe......4 Seiten Brief und 4 Seiten Rechnung passen nicht in meinen Kopf :wand

  • 4 Seiten Brief und 4 Seiten Rechnung passen nicht in meinen Kopf

    In meinen auch nicht. Darum ja mein Hinweis darauf, dass der Anwalt das Deiner Schwester erklären sollte.


  • die unterhaltsberechnung würde ich auch gerne sehen - einfach mal ins blaue gerechnet - zweimal mindest KU macht 450 euro - also geht der RA von einem bereinigten Netto höchstens 1500 euro aus (ich kann mir nicht vorstellen, dass er von 1900 ausgeht und dann weil drei unterhaltsberechtigte vorhanden sind eine stufe tiefer geht) - ergo bleiben nach abzug von KU noch 1050 euro über und dann war es das mit dem TU...


    weisst du was der kv ungefähr verdient?



    Das hat mich auch gewundert, er hat grade diesen Monat einen neuen Job angenommen und hat brutto was um die 2100nochwas......gerechnet wurde, wenn ich mich richtig erinnere mit einem Nettowert von 1600+200 für den Geschäftswagen...ergo 1800 €. Minus 450 für Kinder bleiben bis zum Selbstbehalt von 950 € noch die 300 Schleifen für Ehegattin. ( ich hoffe ich habs richtig im Kopf)

  • 3-4 Seiten Rechnung ist wirklich etwas merkwürdig. Bei mir passte das locker auf eine Seite.


    Normalerweise berechnet der Anwalt sein Honorar aus den Einkünften der Prozessbeteiligten, Aus dem 3-fachen der Einkünfte bildet sich dann der Streitwert (ich hoffe, ich gebe das alles richtig aus meinem Gedächtnis wieder). Und von diesem Streitwert bekommt dann der Anwalt eine Prozentsatz X als Honorar. Mir scheinen die 1000 Euro ein Abschlag zu sein, das müsste aber auf der Rechnung stehen. Nur für einen Brief berechnet er sicherlich keine 1000 Euro. Am Ende können dann ca. 2000-3000 Euro an Kosten rauskommen.
    Dazu kommen aber Gerichtskosten, die aber entfallen, wenn Deine Schwester PKH bekommt.


    So, ich hoffe, ich habe alles richtig beschrieben. Falls nicht, korrigiert mich bitte.

  • Der Betrag passt...
    Leider...


    Nimm alleine mal den Unterhalt.
    Bei deinen zwei Kindern ist das schon ein Streitwert von 317 * 12 * 2 = 7.608 EUR
    Dann kommt am Ende noch dies und jenes dazu.
    Wenn noch ein Haus dabei ist geht der Streitwer locker auf 150.000 EUR


    http://www.turbo-scheidung.de/…/streitwertberechnung.php


    http://www.turbo-scheidung.de/…/streitwertberechnung.php


    Gruß,
    PapaT


    PS: MWSt. berichtigt...

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    2 Mal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Sodele,also......



    Genauso wie hier geschrieben wurde, ist in der Rechnung aufgeführt das dreifache Einkommen der Eheleute mit fast 6000€......


    Die bisherigen 1000 euro setzen sich aus knapp 550€ Gebühren für Unterhaltsrecht, 320,- für Umgangsregelung und eben den 150,- Pauschale für Beratung etc zusammen.



    Vollmacht erteilt wurde für:



    -Prozessführung einschließlich der Befugnis zur Erhebnung und Zurücknahme von Wiederklagen.


    - Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen von Renten und sonstigen Versorhungsauskünften


    -Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen(ewig langer Text mit Paragraphen, den ich jetzt ned abtippen möchte)


    - Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art


    - Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen




    Soweit die Infos, die gestern nicht parat waren......

  • Es reicht, wenn einer einen Anwalt nimmt.


    Wir haben für die Scheidung 2000 Euro bezahlt, hatten aber keinerlei Streitigkeiten über Unterhalt etc.


    Zur Not noch mal woanders beraten lassen.


    Ein guter Anwalt beantragt auch die PKH für seinen Mandanten, wobei sich das Gericht damals bei mir quergestellt hat für die PKH, weil ich schon einen Anwalt ausgesucht hatte (???).