Hilfe - was soll ich machen??

  • Ist ungefähr so wie mit Zahlungserinnerungen. Egal ob es da heißt "Sicher ist es ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass..." oder "Sie haben ihre Rechnung noch nicht bezahlt. Zahlen Sie sofort..." Die Botschaft ist die gleiche ;)


    jupp


    Und Forderungen stellen ist doof, wenns um einen Menschen geht!


    Wünsche äußern, Vorschläge machen, kompromissbereit sein... das ist der richtige Weg!

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Hallo liebe TE,
    ich denke, ihr solltet euch Hilfe von außen nehmen.
    Einen Termin beim JA halte ich da durchaus für hilfreich.


    Klare Verhältnisse sollten geschaffen werden.
    Er möchte mehr Umgang.
    Du Unterstützung von seiner Seite.
    In beiden Fällen geht es um euer Kind.


    Es hat das Recht auf Umgang und es hat das Recht auf Unterhalt.
    Die Vaterschaftsurkunde ist der erste Schritt in die Richtung, dass beides auf rechtlicher Grundlage geklärt wird.


    Entweder unterschreibt er sie so oder ihr macht vorher den Test. Aber wichtig ist, dass es geklärt wird.
    Dass Du Bauchschmerzen hast, Deinen Sohn jetzt ins kalte Wasser zu schmeissen kann ich verstehen.
    Aber beim Kiga geht es ihm doch auch nicht anders.
    Und ich verstehe dann andererseits auch nicht, dass Du ihm das Wechselmodell vorgeschlagen hast.
    Denn da wäre euer Sohn doch auch bei ihm, allein, über Nacht.


    Und das mit dem Todesstoss was den Unterhalt angeht.
    Meine Güte, der steht Deinem Kind zu. Und wenn er in der Lage war 230,-€ zu zahlen, dann scheint es ihm nicht so schlecht zu gehen.
    Klar muss er dann ab Geburt zahlen, aber das kann er dann auch in Raten abzahlen.
    Klar, wird er das villeicht nicht witzig finden wenn jetzt Fremde da mit rumwurschteln, aber mal ehrlich, ihr werdet euch nicht einig werden und es ist immer wieder ein Streitpunkt zwichen euch. Lasst es klären und wenn die ersten großen Wellen vorbei sind wird es dann vielleicht ruhiger bei euch.


    Alles Liebe, MaLu

  • Ob er sich ausgegrenzt fühlt?


    Gute Frage, ich würde erstmal sagen nein, da ich nicht weiß woran ich das festmachen könnte
    Ausgrenzen würde bedeuten, dass er nichts mehr vom Leben seines Sohnes mitbekommt und das stimmt absolut nicht.


    Forderungen kommen hier grundsätzlich plötzlich. Es kommt immermal wieder eine ... jetzt eben die Übernachtungkontakte.
    Unter anderem war auch damals die Idde, dass der Kleine wechselnd bei ihm und mir lebt von der Grundidee von ihm. Ich habe zugestimmt und
    ihn gebeten sich um das Organisatorische (Arbeit, Betreuungszeiten etc.) zu kümmern und mir dann Bescheid zu sagen damit der Lütte die Wohnung kennenlernen kann.
    Gesagt getan, es kam nichts mehr. Auf Nachfrage meinerseits kam dann, dass das zu anstrengend werden würde und der Kleine ja seine Mutter braucht.


    Ich habe irgendwie das Gefühl, dass immer wenn es nicht so geht wie er möchte (unzwar mit mir), dann kommt er mit undurchdachten Geschichten, die er dann auch
    partout durchsetzen will.... wie gesagt mein Gefühl...


    LG
    Mama2511

  • Klar muss er dann ab Geburt zahlen, aber das kann er dann auch in Raten abzahlen.


    Nö, erst ab da wo es gefordert wird muss er zahlen.


    Da sie dann auch keinen UHV bekommen hat, ist auch da nichts zu befürchten.

  • Ich habe irgendwie das Gefühl, dass immer wenn es nicht so geht wie er möchte (unzwar mit mir), dann kommt er mit undurchdachten Geschichten, die er dann auch
    partout durchsetzen will.... wie gesagt mein Gefühl...


    Das bestätigt mein Gefühl... ihr seid beide da zu sehr involviert auf der Paarebene, auch wenn ihr kein Paar mehr seid (alte Wunden?)! Umso wichtiger und besser, wenn das mit Zuhilfenahme Dritter alles geregelt wird.


    Mit Ausgrenzen meinte ich, was Entscheidungen betrifft, die das Kind betreffen! Wie gesagt: Forderungen stellen, egal von welcher Seite aus, funktionieren in der Regel nie!

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Nö, erst ab da wo es gefordert wird muss er zahlen.


    Da sie dann auch keinen UHV bekommen hat, ist auch da nichts zu befürchten.




    Das stimmt wohl nicht. Er hat sich mit einem Freund (Rechtsanwalt) darüber unterhalten und laut seiner Aussage wird der Kindesunterhalt sehr wohl ab Geburt rückwirkend berechnet, wenn es eine rechtliche Hinderung gab. Diese wäre bei uns, die nicht anerkannte Vaterschaft. Denn ohne diese kann das Kind keinen Unterhalt einfordern. So zumindest seine Aussage.



    Ich werde mich beim JA schlau machen und sollte es so sein, dass der Unhalt wirklich erst ab Forderung beim JA bezahlt werden muss, werde ich es auf dem WEg versuchen. Die Vaterschaftsanerkennung geht ja damit einher und den Umgang können wir dann da vielleicht auch sinnvoll klären.



    Vielen Dank euch allen!



    LG


    Mama2511

  • Hallo Mama2511,


    ich möchte, neben allem, was hier bisher bereits gesagt wurde, nur zum Thema Unterhalt anfügen, daß mir deine Situation sehr bekannt vorkommt. Ist der KV selbstständig? Ich habe mit meinem ein ähnliches Spiel mitgespielt und ihm lange Zeit (jahrelang!) den Rücken diesbezüglich freigehalten und auch das JA rausgehalten, um ihm keine zusätzlichen Probleme zu machen, denn der Herr hatte einfach schon genug Sorgen mit seiner tollen Selbstständigkeit (lief viele Jahre lang schlecht, aber man mußte ja mit allen Mitteln daran festhalten), all den Schulden, den bösen Gläubigern, die Streß machten, und und und :laber:laber:laber Am Ende war ich die Dumme und könnte mir heute noch dafür in den A.... beißen, denn er hat mich (bzw. Kind) konsequent nur hängenlassen und tut es auch heute noch, während sein Geld ganz woanders hingeflossen ist und fließt ... (in seinem Falle seine Eltern, Schwester, Neffe, zwei Autos, Reisen, den Rest will ich gar nicht wissen).


    Ich kann dir nur raten, dringendst alles Nötige einzuleiten (Vaterschaftsanerkennung) und beim JA eine Beistandschaft für den Kindsunterhalt einzurichten. In meinem Fall bekomme ich deswegen zwar den KU auch nicht (da KV selbständig und JA ziemlich machtlos), aber immerhin können sie ihm Druck machen, damit er es nicht mehr ganz so bequem hat wie bisher :nawarte: . Und in der Zwischenzeit kannst du UVG beantragen.


    Viel Glück!

    Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. (Chinesisches Sprichwort)

  • Das stimmt wohl nicht. Er hat sich mit einem Freund (Rechtsanwalt) darüber unterhalten und laut seiner Aussage wird der Kindesunterhalt sehr wohl ab Geburt rückwirkend berechnet, wenn es eine rechtliche Hinderung gab. Diese wäre bei uns, die nicht anerkannte Vaterschaft. Denn ohne diese kann das Kind keinen Unterhalt einfordern. So zumindest seine Aussage.


    Über allem steht zuerst einmal die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die In-Verzug-Setzung des Unterhaltsschuldners. Ist das nicht gegeben bzw. erfolgt ist der ganze Rest unerheblich. Hast du also nie zu ihm gesagt oder ihm geschrieben "Ich will für Knirps ab ... Kindesunterhalt in Höhe von ...", dann ist es irrelevant, ob eine Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde.


    Das macht ja auch durchaus Sinn und hier hat der Gesetzgeber sogar auch mit gedacht. Beispiel:
    Ein unverheiratetes Paar lebt zusammen und das vielleicht auch ohne Vaterschaftsanerkennung, weil einfach niemand dran gedacht hat und es auch keine Notwendigkeit dazu gab. Irgendwoher kommt ein Einkommen alle leben davon und die Mutter wird wohl nie auf die Idee kommen zum KV zu sagen, dass sie unterhalt haben will.
    Jetzt geht diese Beziehung auseinander und die Mutter will jetzt natürlich, sofern das Kind bei ihr lebt, den dem Kind zustehenden Unterhalt haben. Könnte nun ab Geburt nachgefordert werden, dann würde der vater ja u.U. doppelt zahlen. Das erste Mal, weil er den Lebensunterhalt (mit-)finanziert hat und das zweite Mal, weil er x Monate/Jahre ab Geburt nachzahlen soll. Das das nicht richtig sein wird jedem einleuchten. Von daher: Unterhalt erst ab Geltendmachung/Forderung.
    Die Nachzahlung für den Zeitraum zwischen Forderung und entgültiger Zahlung ist dafür geschaffen, dass bei längerem Klärungsbedarf oder Rechtsstreitigkeiten trotzdem entsprechend gezahlt werden muss. Somit kann der Unterhaltspflichtige nicht durch ein in die Länge ziehen der Verhandlung Geld sparen in dem er für diese Zeit nicht zahlen muss.


    Streitpunkt könnte bei euch sein, dass ihr nicht zusammen gelebt und somit nicht aus einem Topf gewirtschaftet habt. Es wird dir schwer fallen nachzuweisen, dass er nichts gezahlt hat. Ebenso schwer wird es ihm fallen, dass er das doch getan hat.

  • Was ich konkret nicht möchte, ist das der Kleine in einer Adhoc Aktion bei seinem Vater (in einer Wohnung die ihm fremd ist) übernachtet, weil ich den starken Verdacht habe, dass das schief geht.


    Kleine Kinder kleine Sorgen - große Kinder große Sorgen.
    Je früher ihr anfangt Drops & KV im Umgang miteinander und mit Übernachtungen zu trainieren - um so einfacher wird das für alle Beteiligten.


    Und dann möchte ich allen nahelegen die Themenkreise "Umgang" und "Unterhalt" sehr gut voneinander zu trennen. Sie sind nicht voneinader abhängig. - Die Themenkreise sollten unabhängig voneinander gelöst werden.


    Um auf das Thema "Ausgrenzung" zurück zu kommen: Ich empfehle euch da dringend zu klären, in wie weit Papa Paparolle leben will - und wie das ist mit der Mama und ihrer Rolle.


    Neben der Anerkennung der Vaterschaft (finde ich ganz wichtig) könnte man über GSR und das gleich berechtigte Wechselmodell bis hin zum Wohnsitz beim KV alles denken - ihr solltet halt gemeinsam entscheiden wie es euch realistisch erscheint und was für Dropsi gut ist.


    Wenn ihr euch bewusst für irgendwas entscheidet, dann ist das allemal besser als einfach irgendwelche abgestandenen Rollen anzunehmen mit denen doch keiner wirklich zufrieden ist.


    Fazit: "Klärt euch" ... und wenn ihr das nicht alleine könnt, dann nehmt euch Profis dazu. Hier sind ein paar Euros besser investiert als bei Anwälten die vom Streit leben.



    Ach ja: Euer Kind wird noch manches müssen was ihm nicht passt - 2,5 Jährigen solche Entscheidungen aufdrücken zu wollen (Übernachtung oder nicht) ist sicher NICHT kindgerecht gedacht.



    :strahlen

  • Hallo,


    ich habe mir nicht alle Antworten durchgelesen aber hier sind zwei Probleme, meiner Meinung nach. Zum einen bist Du nicht Konfliktbereit und zum anderen das Unterhaltsthema. Und das nächste Thema ist - Sohnemann kann in dem Alter durchaus bei anderen schlafen. Dir blutet natürlich das Herz und es wird auch gewöhnungsbedürftig sein aber Sohnemann wird es gut schaffen. Meine Lütte ist jünger als Deine, kannte nur das einschlafen mit mir/bei mir da KV schon zu Ehezeiten immer weg aber sie macht sich gut.


    Thema Unterhalt: Manche Dinge müssen - wie auch bei Kindern - einfach einmal ausgestanden werden. Dann zieht halt ein Gewitter auf und es löst sich dann auch wieder. Ich will damit nicht sagen, dass extreme Maßnahmen gerechtfertigt sind aber wenn er leistungsfähig ist, sollte er sich an den finanziellen Ausgaben beteiligen. Das beinhaltet den Kindesunterhalt als auch den Mehrbedarf (Kita/Tagesmutter).


    Ich finde es toll, dass er ein engagierter Papa ist aber wenn er es ernst meint, wird er den Kontakt zum Kind nicht einstellen nur weil er zahlen muss. Momentan bietest Du ihm ja schon das komplette Paket: Familie wann er will, Alltag und Freiheiten hat er ja noch weil er auch alleine wohnt und für all' das kommst Du auch noch alleine auf. Das ist doch Familie de luxe - bereit, wenn es ihm gefällt und kostet auch nix. Ich unterstelle ihm hier etwas, und ich kenne ihn nicht aber ich will Dich mal grade ein bisschen provozieren... Pass' auf, dass Du Dich nicht ausnutzen lässt und Unterstützungsleistungen "nur" noch seinem Wollen passieren.


    Du hast Anrechte- und ja, diese paar Wochen werden eventuell konfliktreich werden aber so ist das nun mal. Die Situation beruhigt sich dann auch wieder. Schalte das Jugendamt ein, lass' eine Beistandschaft einrichten und die kümmern sich um den Rest. Und dann bist Du fein raus.


    Im Gegenzug solltest Du ihm auch zustehen, ein guter Papa zu sein. Deine Aufgabe ist es die Bindung zu unterstützen. Und wenn er sich ein Wochenende mit dem Kleinen wünscht - finde ich super! Und Du erholst Dich mit einer guten Freundin im Cafe, fängst einen Nähkurs an oder, oder, oder. Du wirst sehen, Kräfte tanken lohnt sich für die ein oder andere Situation!


    Viel Glücl - das wird schon.

  • Nochmal hallo Zusammen,


    habe jetzt sozusagen Nägel mit Köpfen gemacht und in 2 Wochen einen Termin beim JA.




    Die Situation sieht dann so aus:


    Es wird die Vaterschaftsfeststellung angestrebt, verbunden mit den Unterhaltszahlungen.


    Genauer heisst das, dass die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt festgestellt wird, somit wird auch der Unhalt rückwirkend ab Geburt fällig.


    Die Sachbearbeiterin erklärte das so, dass ohne die Vaterschaftsfeststellung keine rechtliche Grundlage auf Unterhalt besteht und demzufolge ein Hinderniss vorhanden ist. Warum die Vaterschaft bisher nicht schriftlich aufgenommen wurde, ist unrelevant, weil Vater wie auch Mutter das Recht gehabt hätten dies in die Wege zu leiten, es aber unterlassen haben. "Kläger" ist im Ernstfall aber das Kind und demzufolge kan diesem nicht das Fehlverhalten der Eltern angelastet werden.


    Bereits geleistete Unterhaltszahlungen werden aus der Berechnung genommen, soweit der Vater diese nachweisen kann. Unberührt davon bleibt der Anspruch auf die korrekte Höhe der Zahlungen bestehen. Zusätzlich werden -ebenfalls rückwirkend- die Kitakosten zur Hälfte geltend gemacht.


    Ein Wahlrecht zu sagen Zahlung erst ab jetzt habe ich nicht, der Unterhalt wird voll gefordert.


    Mit Einrichtung der Beistandschaft geht die Klärung des Unterhaltsanspruches an den Beistand über, dass heisst sie klärt alles - wenn es sein muss bis zur Kontenpfändung :ohnmacht:




    Zwecks des Umgangs empfiehl sie diesem ebenfalls über das JA zu regeln um eine feststehende kontinuierliche Lösung zu finden.


    Allerdings sagte sie, dass in einem solchen Fall eher Kontakte alle 2 Wochen am Wochenende stattfinden und nicht jedes Wochenende - so die Empfehlung des JA, wenn es zur Umgangsklage kommt. Übernachtungskontakte lehnt sie in dem Alter völlig ab.






    Ich bin ziemlich überfahren von den ganzen Infos, weil es damit eher zu einer Verschlechterung als zu einer Klärung kommen wird.


    Ich hab ja jetzt noch etwas Zeit bis zum Termin und muss das erstmal alles überdenken.




    LG


    Mama2511

  • Naja, im Endeffekt entscheiden Du und der Vater und nicht das Jugendamt !!!
    Auch mit dem Unterhalt.


    All das was sie schildert ist, wenn es zu einem Prozeß kommt.
    Aber das sehr ich bei Euch gar nicht.


    Regelt die Vaterschaft und dann den Rest.
    Er ist ja nicht komplett zahlungsunwillig.

  • Ein Freund von mir hat sich die Unterhaltszahlungen von der Mutter bestätigen lassen. In Wirklichkeit hat er damit die immensen Schulden, die in der Hauptsache von ihr angehäuft wurden bezahlt. Klar ist das nicht der "richtige" rechtliche Weg. Aber beide waren damit glücklich, denn wären die Schulden aufgeteilt worden, hätte sie mehr zahlen müssen, als sie erhalten hätte. Der Sohn ist inzwischen nämlich 20 Jahre und die Schulden sind jetzt erst bezahlt.


    Also kannst du ihm auch so in Aussicht stellen, dass du nicht das ganze Geld forderst, bzw. ihm bestätigst, dass er den Rückstand bezahlt hat, vielleicht erhält das eine gewisse "Kommunikation" zwischen euch. Ob du das tun willst, ist allein deine Entscheidung.

  • Genauer heisst das, dass die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt festgestellt wird, somit wird auch der Unhalt rückwirkend ab Geburt fällig.


    Die Sachbearbeiterin erklärte das so, dass ohne die Vaterschaftsfeststellung keine rechtliche Grundlage auf Unterhalt besteht und demzufolge ein Hinderniss vorhanden ist. Warum die Vaterschaft bisher nicht schriftlich aufgenommen wurde, ist unrelevant, weil Vater wie auch Mutter das Recht gehabt hätten dies in die Wege zu leiten, es aber unterlassen haben. "Kläger" ist im Ernstfall aber das Kind und demzufolge kan diesem nicht das Fehlverhalten der Eltern angelastet werden.


    sorry fürs OT aber kann das jemand von den anderen vll bestätigen??
    Ich habe nämlich genau das gleiche Problem und warten aktuell auf das Urteil der Vaterschaftsfestellung. Unser JA erzählt das gleiche sprich UH gibts rückwirkend ab Geburt. Hier im Forum lese ich aber immer rückwirkend ab den zeitpunkt wo man Kv in Verzug gesetzt hat???
    Ich weiß auch nicht mehr was ich glauben soll...und wäre Dankbar für Erfahrungsberichte...

  • Ich bin ziemlich überfahren von den ganzen Infos, weil es damit eher zu einer Verschlechterung als zu einer Klärung kommen wird.


    Ich hab ja jetzt noch etwas Zeit bis zum Termin und muss das erstmal alles überdenken.


    Kann es sein das da eine Sachbearbeiterin "über das Ziel" hinaus schießt ?


    Wenn ich das so zu hören bekommen würde, dann wäre erst mal gar keine Basis mehr da. Auch der Vorschlag den Umgang auf 14-tägig zu verringern entbehrt jeder Grundlage und vor allem entbehrt es aller Diplomatie. :kopf Was soll das denn mit dem Kindeswohl zu tun haben ?


    Bitte lass Dich von der Dame nicht überfahren, überleg nochmal genau was Du willst/brauchst und was für euer Kind gut ist.
    Und überlege, ob es notwendig ist die Beistandschaft in Gang zu setzen bevor KV die Kooperation wirklich verweigert hat.


    :strahlen

  • Hallo erstmal,


    also ich würde mal all diese Infos an den KV weitergeben. Dann kannst du ihm ja sagen, dies sei der rechtliche Schritt, um Umgang und Unterhalt zu klären, du seist jedoch bereit, Kompromisse mit ihm zu machen, sprich zu bestätigen, wann er wieviel Unterhalt gezahlt hat (allenfalls auch, wann du denkst, er hat mit Beiträgen zu deinem Unterhalt mit Windelkäufen, etc., als ihr noch zusammen wart, Unterhaltszahlungen ersetzt).
    Des weiteren würde ich sagen, er kann nach 2,3 Besuchen, die der kleine bei Papa macht (sorry, aber dann muss der Vater halt 3x 8 Fahrten an einem Tag auf sich nehmen, das musste mein Freund auch, und das über 3 Jahre hinweg und das ging ohne Probleme...) Oder ihr macht ne Regelung, er holt ihn morgens, du hols ihn abends ab. Dann kannst du beruhigt sein, er kriegt seinen Willen und du kannst ihm ja anbieten, den 2. Tag des so verlaufenden Wochenendes trotzdem noch bei dir vorbei zu schauen, um den kleinen zu sehen.
    Anschliessend würde ich aber sagen, wenn du und KV beide voll arbeitet, dann habt ihr beide auch das Anrecht auf je ein Wochenende mit dem Kleinen.
    Es hält ihn ja nichts davon ab, gegebenenfalls Urlaub mit dem kleinen zu verbringen, wenn die Übernachtungen dann funktionieren. Dann kann er da wieder etwas mehr Kontakt halten. Zudem gibts ja sicher auch die Möglichkeit die Besuchszeiten bei gegenseitigem Einverständnis von Fr. Abend bis So. Abend auszubauen.


    Ich denke, ihr habt viel Potenzial, wenn ihr euch etwas am Riemen reisst und auch beide zu Kompromissen bereit seid.
    Und du musst ihm ja auch nicht gleich drohen "Nur wenn du die vaterschaft anerkennst und Unterhalt zahlst, kriegst du den Kleinen noch", sondern du möchtest einfach diese Sicherheit, auch falls dir mal was passiert, dann ist er bereits der rechtliche Vater.

  • Ich verstehe jetzt nicht ganz warum Du Dich überfahren fühlst... das finanzielle Thema abzugeben ist doch super. Und wenn Du ihm "zuviel" Geld abnimmst, dann gibst Du ihm halt einen Teil wieder. Das steht Dir ja völlig frei- warum freust Du Dich nicht? Jetzt mal ganz sarkastisch gesagt bzw. aus der Verhandlungstheorie heraus, kannst Du ihm doch einen inoffiziellen Deal zwischen Euch beiden anbieten. Aber ich würde erst einmal abwarten.


    Hinsichtlich des Umgangs - macht es doch so, wie Ihr es wollt. Allerdings sehe ich den Vorteil eines 14 tägigen Umgangs, dass Du Sohnemann ein ganzes Wochenende für Dich alleine hast - Ihr auch mal am Wochenende etwas unternehmen könnt. Und die Erledigungen usw. kannst Du dann am Kinderfreien WOchenende durchführen. Und jeder von Euch hätte "mehr" Zeit mit dem Kleinen.


    Alles nur meine Meinung - aber so schlecht finde ich das von der Dame des Jugendamtes gar nicht. Und wenn der Tonzu forsch war - Du kannst ja gerne ausgleichen.

  • Die Vaterschaftsfeststellung sollte baldmöglichst erfolgen. Abgesehen davon, dass das Kind einen juristischen wie ethischen Anspruch darauf hat, einen offiziellen Vater zu haben, gibt es ein anderes rechtliches Problem: Du hast schon bei der Geburt gewusst, wer der Vater ist. Das hast Du beim Standesamt wissentlich verschwiegen. Dafür könntest Du bestraft werden.


    Unterhalt ist erst einmal eine Sache zwischen Euch Eltern. Wenn Ihr Euch einig seid, gibt es kein Problem (solang niemand Sozialleistungen bezieht). Was das JA da erzählt, es müsste! der Unterhalt ab Geburt gezahlt werden, ist daher Quatsch. Im juristischen Streitfall könntest du das erfolgreich durchsetzten. Aber eine Pflicht, ihn ab Geburt zahlen zu lassen oder eine gewisse monatliche Summe - die gibt es nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sollte jemand eine Idde haben, wie man das handhaben kann, wäre ich dankbar....


    Den Umgang erstmal ein paar Mal gemeinsam mit Mama und Papa gestalten.
    Danach musst des es sehen wie in der Kita:
    Das Kind wird abgegeben und nicht immer läuft die Übergabe reibungslos ab.
    Es gibt "Mamakinder", die einfach sich schwer tun woanders hinzugehen. Die brauchen bei den Übergaben Zeit. Das muss nicht unbedingt damit zu tun haben, dass es dein Ex ist oder er was falsch macht.


    Wenn es möglich ist, bversuche dich mit ihm abzusprechen.
    Ansonsten veruche es über die SB irgendwie diesen Punkt so zu vermiteln.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"