Zusammen ziehen mit Partner, wie war das gleich nochmal????

  • Also wenn ich mit meinem Partner nächstes Jahr zusammen ziehe und ich bis dahin immer noch ALG II, Wohngeld und UVG bekomme, wie läuft das dann genau?


    Bekomme ich dann kein ALG II, Wohngeld und UVG mehr? Also wir haben schon vor wie ein Paar zu leben, sprich, gemeinsames Bett, Tisch und Stuhl. Eigentlich will ich ja nicht mehr vom Amt abhängig sein. Solange ich dann aber noch nicht verheiratet bin, muss ich ja dann meine und Sohnemanns Krankenversicherung selber zahlen, oder? Er bekommt ca. 2.500 Euro netto als Lohn.


    Kann ich dem Arbeitsamt einfach sagen, das ich kein ALG II mehr brauche?
    Oder wollen die aufjedenfall das mein Partner dann seine Finanzen offen legt um zu prüfen ob wir noch aufstocken Hartz IV bekommen?
    Sollte ALG II wegfallen, bekomme ich dann noch UVG für meinen Sohn oder fällt der auch weg?
    Wie schauts mit Wohngeld aus? Macht sich das Wohngeld vom Arbeitsamt abhängig? Sprich nur Wohngeld wenn wir aufstockend Hartz IV?


    Wenn wir heiraten sollten, bin ich ja dann Familienversichert, aber mein Sohnemann auch, denn immerhin ist es ja nicht der leibliche Sohn?


    Vielen Dank schon mal :thanks:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • UVG fällt glaube ich weg, da du dann mit Partner lebst, der ja auch für den Lebensunterhalt von Kind sorgt .


    ALG 2 wird wohl berechnet werden - wenn dein Partner seine Gehaltsnachweiße offenlegt, wobei ich bei 2500 Netto bezweifle, dass ihr noch ALG 2 bekommt .


    Oder ihr könnt die Regelung machen, dass ihr 1 Jahr "auf Probe" zusammenlebt und das Gehalt des Partners somit für 1 Jahr "dem Amt egal" is . Nach 1 Jahr ist es dann eine eheähnliche Gemeinschaft, Partners Lohn wird mitberechnet ....

  • :winken:


    Kannst Du Deine Fragen nummerieren ? :lach


    Ich versuchs mal : Bei 2500 netto werdet ihr wohl eher kein H4 bekommen.
    Man kann sich einfach abmelden , theoretisch !
    Mein Mann zog zeitlich so ein, dass ich halt nicht mehr verlängerte und keinen Fortsetzungsantrag stellte.


    Die haben mich dennoch gestalkt und mich mehrfach angeschrieben, warum ich denn nichts beantrage.


    Wenn ihr heiratet, dann könnte der Deinen Sohn mitversichern, wenn er mehr für ihn aufkommt als der Vater, das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, je nachdem wieviel UNterhalt er zahlt.
    Du schreibst Vorschuss, daher wird das gehen müssen.


    Wohngeld kann man seperat von H4 beanntragen.


    Unterhaltsvorschuss fällt nach der Hochzeit weg.


    Dann würde eventuell Kindergeldzuschlag gehen.


    UVG fällt glaube ich weg, da du dann mit Partner lebst, der ja auch für den Lebensunterhalt von Kind sorgt .



    Unterhaltsvorschuss fällt nur bei Hochzeit weg oder wenn Kind 12 oder wenn 72 Monate ausgeschöpft sind.
    Ist unabhängig von H4 und Wohngeld.


    So, jetzt habe ich auch ganz durcheinander geantwortet, sorry :blume

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Wenn wir heiraten sollten, bin ich ja dann Familienversichert, aber mein Sohnemann auch, denn immerhin ist es ja nicht der leibliche Sohn?


    stiefkinder und enkelkinder können in die familienkrankenversicherung aufgenommen werden! kein problem

  • Huhu,


    UVG fällt nach Heirat weg. Beziehung auf Probe, hat man uns beim Amt gesagt, geht nicht, sobald ein Kind mit im Haushalt lebt. Da haben wir dann auch nicht weiter nachgefragt. Gehe natürlich davon aus das das stimmt. Aber hier gibt es bestimmt einige User, die dir da mehr zu sagen können :-)

  • Es kommt darauf an ob ihr als eine Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet oder nicht. Solltet ihr als eine solche gesehen werden, dann wird sein gehalt angerechnet auf den bedarf der bg. wenn nicht, dann habt ihr eine weile ruhe. Mehrbedarf für Alleinerziehende fällt weg, Wohngeld könnte knapp werden und UVG bleibt so, bis ihr verheiratet seit oder die Zeit ausgeschöpft ist.


  • Bekomme ich dann kein ALG II, Wohngeld und UVG mehr?


    UVG bekommst du bis zur Heirat.


    olange ich dann aber noch nicht verheiratet bin, muss ich ja dann meine und Sohnemanns Krankenversicherung selber zahlen, oder?


    Jupp, mußt du weiterzahlen


    Er bekommt ca. 2.500 Euro netto als Lohn.


    Kann ich dem Arbeitsamt einfach sagen, das ich kein ALG II mehr brauche?
    Oder wollen die aufjedenfall das mein Partner dann seine Finanzen offen legt um zu prüfen ob wir noch aufstocken Hartz IV bekommen?


    Ich würde sein Einkommen, Miete, Krankenversicherung offenlegen - und mal schauen, aber wahrscheinlich bleibt da kein Anspruch auf ALG II oder Wohngeld.

  • Kann ich dem Arbeitsamt einfach sagen, das ich kein ALG II mehr brauche?


    ich habe einen formlosen Zweizeiler mit Angabe der BG Nummer geschrieben, dass ich ab ...(Datum eben) freiwillig auf Leistungen verzichte.

  • Mit 2,5 Netto 2 mal UVG und 3X Kindergeld, haben wir eine 6 köpfige Familie satt bekommen, wobei UVG und KG, das Taschengeld für meine Ex war.


    Wohngeld, gibt es bei der Summe bei uns im Kreis nicht, da die Mieten hier z.'B. nicht so hoch sind wie in München oder anderen Städten.



    Gruß


    Christian

  • danke danke für die vielen Antworten :D
    bin nicht schuld an dem durcheinander, nur meine Kopf war viel schneller als meine Finger und deswegen habe ich einfach drauf los getippt :-) Sorry dafür :rainbow:


    Dann weiß ich da bescheid und kann mal anfangen zu planen :-)

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    von Charlie Chaplin