Beschäftigungsverbot und Lohn ..

  • Warte damit immer nicht zu lange denn ich weiß nicht in wie fern bei deiner Firma ein Tarifvertrag gilt und wie das mit den Ausschlussfristen ist, sprich ab wann du deine Ansprüche nicht mehr geltend machen kannst!

  • hast du eventl. wechselschichtzulagen oder wochenendarbeitszuschläge vorher gehabt ?



    die fallen dir natürlich dann raus

    Einmal editiert, zuletzt von jaara77 ()

  • Ich kenn mich schon aus und weiß wie es berechnet wird . Steht wie gesagt auch ganz einfach geschrieben :brille


    Zuschläge gibts natürlich nur versteuert, aber nicht extra, sondern die wären ja in diesem Durschnittsverdienst mit drin, is aber auch ne ganz einfach Rechnung . Frau darf nicht schlechter gestellt werden - bin ich jetzt im Moment aber mit dem mikrigen Lohn, ich hätte niiiiemals so wenig gearbeitet, sodass ich nur so wenig raus hätte :motz:


    Tariflohnerhöhungen müssen berechnet werden - also ab März gabs die Erhöhung . Lohn darf nicht so schwanken wie bei mir jetzt, es hätte der Durschnittsverdienst genommen werden müssen, SELBST WENN ich noch keine 3 Monate oder 13 Wochen angestellt war - war ich nämlich nicht, dann steht aber auch im Gesetz, dass der kürzere Zeitraum zur Berechnung genommen werden muss . Ganz einfach, eigentlich ...


    Ich schick den Brief gleich ab, dann ruf ich vllt nä Woche mal an und frag ob er angekommen ist und die schon ne Antwort drauf haben :nawarte:


    :D

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Ich schick den Brief gleich ab, dann ruf ich vllt nä Woche mal an und frag ob er angekommen ist und die schon ne Antwort drauf haben :nawarte:


    Lieber per Einschreiben mit Rückschein wegen Fristen wichtig!

  • du so ein Rückschein bringt in dem Fall herzlich wenig, denn der sagt ja nicht aus, was in dem Brief drin stand ^^ Außerdem hab ich keene Kohle für nen Rückschein, reicht grad mal für ne Briefmarke diesen Monat :lach


    Wenn nix kommt nach 2 Wochen, bzw nach meinem zusätzlichen Anruf, melde ich mich bei der Aufsichtsbehörde und oder beim Anwalt, fertig .


    Außerdem, habe ja gestern schon telefonniert mit Firma, die meinten ja eh, dass sie mich anschreiben werden demnächst, wenn die zuständige Mitarbeiterin wieder da ist .... Ich schreib denen jetzt ja nur den Brief, weil ich ne Frage hab, bezüglich der Verrechnung mit dem Mutterschaftsgeld .. Um den Rest gehts in dem Brief eig gar nich, hab denen nur n Dokument erstellt, auf dem alle Paragraphen aufgelistet sind, mit dem Hinweis, sie sollen nochmal sehen, ob sie richtig berechnet haben ;)


    Außerdem hab ich gleich gefragt, wann ich denn dann den Urlaub ausbezahlt bekomme, da ich ihn ja nicht nehmen kann, weil mein Vertrag ausläuft ...


    Also abwarten und Tee trinken :schwanger

    2 Mal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Meines Wissens wird das Gehalt nach den letzten 3Monaten VOR Eintritt der Schwangerschaft berechnet.


    So war es bei mir. Ich durtfe naemlich keine Dienste mehr machen.


    Des Weiteren wuerde ich mal pruefen, ob Dir nivht eine Vertragsverlaengerung zusteht.


    Die meisten Vertraege haben einen Befristungsgrund und bei nur sehr wenigen Gruenden muss der Arbeitgeber einer Verlaengerung nicht zustimmen.

  • Ja Monster, ich wurde im November eingestellt und im November schwanger :D Dann muss laut Gesetz ein vergleichbarer Mitarbeiter herangezogen werden und sein Durchschnitt berechnet werden blabla ... Is ja aber auch nich passiert :motz:


    Wegen dem Vertrag - Wenn ich gewollt hätte, wäre mein Vertrag verlängert worden, wollte ich aber nicht.


    1.ist die Firma in Berlin, ich lebe jetzt aber in München. Fraglich ist auch, ob die Firma in 2 Jahren noch besteht, sie steht schon länger auf der Kippe :schiel


    2.gäbs dort keine Schicht, die ich als alleinerz. Mutter machen könnte. Es gibt nur 12 Std.-Dienste, auch Wochenends, Sonn und Feiertags. Andere Schichten kann die Firma nicht stellen, früher mit arbeiten aufhören ginge auch nicht, da ich nicht alleine in Uniform bzw voller Montur in die Firma zurückfahren dürfte (man beginnt und beendet jeden Dienst in der Firma) 8)


    Daher gehts mir wirklich nur darum, ob der Lohn jetzt richtig ist, so wie die ihn laufen lassen und wann eben mein Urlaub ausgezahlt wird - ich schätze ja mit dem letzten Lohn im November, aber will es eben schriftlich haben, bzw vorher wissen ..

  • ab November : Elterngeld, Kindergeld (rückwirkend für August + September + Oktober)[/i]


    Falsch !!


    Elterngeld wird mit dem Mutterschutzgeld verrechnet, daher wirst du für die 8 Wochen nach Geburt - wo du ja noch Mutterschutzgeld beziehst - KEIN Elterngeld bekommen !!

  • Boah ^^ ich habs extra nur hinter Kindergeld geschrieben .


    Das andre Thema hatten wir schon lange durchgekaut :rauchen


    Aber danke für eure Mithilfe, der Rest wird sich jetzt hoffentlich durch die Firma selbst klären :blume