Fahrtkosten bei Umgang: wer trägt sie bei Wegzug?

  • Hallo!


    Ich habe schon ein wenig zu Umgangskosten hier gelesen, aber zu unserer Konstellation nichts gefunden:


    Mein Ex und ich waren nur wenige Monate zusammen, als ich -ungeplant- schwanger wurde. Wir wohnten ca. 90 km auseinander. Nach einigem Hin und Her zog ich für die Elternzeit in seine Gegend. Für die Zeit nach der Elternzeit wussten wir noch nicht, wie es örtlich weitergehen soll. War auch nicht einfach zu entscheiden, da ich beruflich sehr unflexibel bin und mein Ex am liebsten sowieso nie umgezogen wäre. Wir wollten erstmal abwarten, wie die Zeit zusammen wird und dann schauen. Ich dachte damals, es würde sich schon eine Lösung finden, wenn die Familie erstmal zusammen wohnt.


    Es krieselte, ich zog aus, aber zunächst in eine Wohnung in dem Ort, wo er auch wohnte, da ich die Beziehung noch retten wollte. Auch das scheiterte. Nach Ablauf der Elternzeit zog ich zurück in den Ort, wo ich auch vor der Geburt wohnte. Das war schon in dem Moment der Trennung völlig klar, da ich da auch einen sicheren Job habe.


    Wer zahlt nun die Fahrtkosten für den Umgang? :frag
    Edit: Absätze wollten wieder nicht...

  • Wer zahlt nun die Fahrtkosten für den Umgang?


    Die Eltern - jeder hälftig, aber das ist genauso wenig Gesetz wie "der UET ist fürs holen und bringen" verantwortlich...


    Wie hättest du es gerne und wie hätte es der KV gerne?

  • KV tut gerade so, dass er ja sooo nett ist, weil er keine Fahrkosten geltend macht. Überlegt aber konkret, ob er das nun tut - weil Unterhalt mal wieder streitig.


    Ich möchte die hälftigen Fahrtkosten nicht übernehmen. Zum einen weil er deutlich mehr verdient als ich. Zum anderen weil er nach Düsseldorfer Tabelle das hälftige Kindergeld angerechnet bekommt und ich habe beim googeln nun gefunden, dass damit wohl die Umgangskosten abgegolten sind. Hat dazu jemand Erfahrung?


    Und zum Schluss: wäre ich gleich in meinem Ort geblieben und nicht netterweise für die Elternzeit zu ihm gezogen, müsste er die Fahrtkosten auch alleine tragen, oder? Auch wenn das letzte Argument wahrscheinlich nicht endgültig überzeugt.


    Ähm, warum eigentlich hälftig teilen, immortelle? Ist das Einkommen dabei völlig irrelevant? :Hm

  • Ich möchte die hälftigen Fahrtkosten nicht übernehmen.


    wieso nicht - DU hast doch die Entfernung geschaffen nicht er. DU bist doch zu ihm gezogen und dann wieder zurück - das sind die Fakten.
    Könntest du dir dann wenigstens vorstellen, dass du ihm entgegen kommst und jeweils eine Fahrt übernimmst oder was hast du dir dazu schon überlegt?

    Zum anderen weil er nach Düsseldorfer Tabelle das hälftige Kindergeld angerechnet bekommt und ich habe beim googeln nun gefunden, dass damit wohl die Umgangskosten abgegolten sind.


    90 KM einfache Strecke - beim Standardumgang wären das 4 Fahrten pro Monat=360 KM*0,30 Euro= 108 Euro dazu kommt noch essen, trinken, Unternehmungen etc. pp. - entweder bekommt ihr mehr Kindergeld als ich oder der KV macht wegen DEINEM Umzug ne menge miese,....

  • Hallo Pflaume,
    vorrangig gibt es erst mal eine Hol-und Bringpflicht des Umgangsberechtigten.
    Alles, was hiervon abweicht bedarf entweder einer Vereinbarung zwischen der Eltern oder aber einer gerichtlichen Entscheidung. Hierzu gehören auch Kostenfragen.
    Also -> erst mal ist der Umgangsberechtigte für die Kosten des Umgangs zuständig (es sei denn ... siehe Satz oben ;)).
    :brille

  • beim Standardumgang wären das 4 Fahrten pro Monat

    Also ich hab bei Standart Umgang 8 Fahrten pro Mon.


    1x Umgang sind 4 Fahrten, hinfahren und abholen, zu mir zurück, dann Kind wieder zurück zu KM und letztendlich muss ich wieder zu mir zurück.

  • Hm, die Auffassungen weichen ziemlich ab. Ich sammel mal :lach
    @ immortelle
    warum hälftige Fahrtkosten? Warum nicht anteilig am Einkommen? Ist doch ungerecht.
    Und: auch ihm war wohl klar, dass ich wegen Job zurück ziehe. Er hat nicht widersprochen und spart damit ne Menge Betreuungsunterhalt - das nur am Rande.

  • Wie es "rechtlich" aussieht, weiß ich nicht. Rein menschlich würde ich jedoch sagen, dass der betreuende Elternteil die Kinder zum Umgangselternteil bringt. Und der Umgangselternteil das Kind zum betreuenden Elternteil zurück bringt.


    So muss niemand "im schlimmsten Fall vor der Tür" warten, wenn die Kids für Schuhe/Jacke anziehen etc. noch Zeit brauchen und Fahrtkosten werden geteilt.

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

  • Ich sehe das auch so.

    Rein menschlich würde ich jedoch sagen, dass der betreuende Elternteil die Kinder zum Umgangselternteil bringt. Und der Umgangselternteil das Kind zum betreuenden Elternteil zurück bringt.

    Was aber wen UET mehr wie 100km weg zieht?


    Was wenn BET mehr wie 100km weg zieht?

  • Eine "menschliche" Einigung ist leider nicht mit jedem Elternteil möglich.


    Für diese Fälle habe ich nach PN und googeln herausgefunden, dass grundsätzlich der UET die Umgangskosten trägt. Im einzelnen mögen Interessierte hier schauen, insbesondere am Ende unter "Fazit" (hoffe, der Link funktioniert)


    http://www.anwalt-wille.de/new…faellen-anrechenbar0.html


    :thanks: für Eure Beiträge!

  • Gibt es da nicht noch sowas wie wer die Distanz schaft meine ich hier öfter mal gelesen zu haben ,
    Wäre irgendwie blöd für dich weil du ja kurzfristig hingezogen bist.....



    Naja wenn er soviel mehr verdient könnte er das ruhig auf seine kappe nehmen denke ich ... sonnst würde ich auch sagen mal das man das teilen sollte.

  • grundsätzlich der UET die Umgangskosten trägt


    das ist ein weit verbreiteter irrtum - es ist nirgends im gesetz verankert, dass dies nur dem UET obliegt - ein Kind hat immer zwei Elternteile die den Umgang wahrnehmen und auch fördern sollen/sollten...

    Gibt es da nicht noch sowas wie wer die Distanz schaft meine ich hier öfter mal gelesen zu haben


    korrekt - da die TS die Entfernung geschaffen hat, kann der KV Fahrtkosten oder dgl. vor Gericht geltend machen - ob er damit durchkommt ist die andere Frage - ob die TS dann im Umkehrschluss es gut finden würde, wenn der KV nur einmal im Monat kommt wegen dewr Fahrtkosten steht wieder auf einem anderen Blatt...

  • @immortelle


    Stimmt, Gesetz ist das nicht, aber immerhin ein Urteil des Bundesgerichtshofs.


    Wenn jemand weiß, wo es ein Urteil zum Thema "Wer die Entfernung schafft..." gibt, bitte hier posten oder PN.


    Wobei -wie Zat schon festgestellt hat- bei uns mein Umzug vielleicht nicht der typische Fall ist.

  • Stimmt, Gesetz ist das nicht, aber immerhin ein Urteil des Bundesgerichtshofs.


    das ist das Fazit des Rechtsanwaltes...

    Wenn jemand weiß, wo es ein Urteil zum Thema "Wer die Entfernung schafft..." gibt, bitte hier posten oder PN.


    Steht doch indirekt in deinem Link drinne...


  • das ist ein weit verbreiteter irrtum - es ist nirgends im gesetz verankert, dass dies nur dem UET obliegt - ein Kind hat immer zwei Elternteile die den Umgang wahrnehmen und auch fördern sollen/sollten...


    Aber es ist doch der allgemein bestehende Horror für UET ohne Sorgerecht da von BET oft zur Entfremdung benutzt.

  • Mensch, immortelle, der Anwalt bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs und fasst es zusammen. Das Original-Urteil kann ja kein normaler Mensch lesen :kopf

  • Mensch, immortelle, der Anwalt bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs und fasst es zusammen.


    Mensch Pflaume, der Anwalt ist auch nur ein Mensch und kann das ein oder andere falsch zusammenfassen, damit es eben mehr Mandanten gibt...

  • Also Pflaume mit den hier zurverfügung stehen Fakten würde ich sagen ...
    das kann so oder so kommen kann mann schwer einschätzen ....ist irgendwie nen Münzwurf.
    Obwohl ich befürchte das es leichte vorteile für den KV gibt.

  • So wie ich das verstanden habe war klar, dass sie lediglich für die Elternzeit zu ihm zieht.
    Der Job ist nicht gekündigt, sie in fester Anstellung.
    Er spart BU.


    Sie hat sich an die Abmachung gehalten.


    Wieso soll sie nun dafür aufkommen ?


    Mehr war nicht abgesprochen.


    Alleine der Job untermauert das doch schon, sollte er vor Gericht gehen.

  • So wie ich das verstanden habe war klar, dass sie lediglich für die Elternzeit zu ihm zieht.


    so wie ich es verstanden habe wollten sie es ernsthaft zusammen probieren, deswegen ist sie bereits vor der geburet mit dem KV zusammen gezogen und hat wohl mindestens 1 oder 2 Jahre dort gewohnt - mündliche absprachen zählen nichts vor gericht und dass man einfach einen job kündigt nur weil man schwanger ist ist auch nicht so "standard" von daher mag es ein kleines indiz sein - mehr aber auch nicht der Fakt ist, dass sie zusammen gewohnt haben und sie danach die entfernung geschaffen hat...

    Er spart BU.


    Wieso? Korrigier mich, aber wenn KM arbeitet und kind ist unter 3 jahre, dann gilt das als überobligatorisch, wenn dann kind 3 ist muss der KV eh keinen BU mehr zahlen...

    Wieso soll sie nun dafür aufkommen ?


    nicht sie soll dafür aufkommen - beide als eltern sollen sich an den kosten beteiligen - wäre fair