Hallo liebes Forum,
ich hab da mal eine Frage und hoffe sie ist hier richtig gestellt.
Also soweit ich informiert bin, kann der UET, wenn er selbst Hartz IV empfängt einen zusätzlichen Bedarf geltend machen für die Tage an denen sein Kind bei ihm ist. Stimmt das denn so, oder ist das schon mein erster falscher Gedanke.
Falls die Möglichkeit besteht, dieses Geld zu beantragen würde mich mal interessieren, auf welcher Grundlage wird das denn berechnet. Muss der UET die Tage, wo Kind bei ihm ist, in irgendeiner Form nachweisen? Braucht es da eine Bestätigung des BET? Für welche Tage kann man diesen Geld beantragen, nur wenn es Übernachtung gibt oder auch an Tagen, wo das Kind mehrere Stunden anwesend ist?
Falls ich mich nicht deutlich genug ausdrücke bitte einfach nachfragen.
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.
LG monika