Frage zu Kurinhalten

  • Hallo,


    kann mir jemand eine Auskunft geben ob es üblich ist, wenn ein Kind (2,1/2) in einer Mutter-und-Kind-Kur die Kinderbetreuung wie folgt wahrnimmt:
    1. Woche 1,5 h
    2. Woche 8 h
    3. Woche 0 h


    Wenn weiterhin beim Kind sich dei Behandlung auf je ein Mal Anleitung zur Bürstenmassage, Anleitung zum Wassertreten und Kneipsche Güsse beschrenkt? Kurgrund beim Kind ist Asthma und Neurodermites.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Guten Morgen,


    für wen wurde denn vorrangig die Kur beantragt? Als ich damals die Kur beantragt und genehmigt bekommen habe (mein Sohn leidet an starker Bronchitis), da gab es für ihn keinerlei Anwendungen, weil die Kur eher mir galt.
    Natürlich haben wir alles andere, was für ihn in Frage kam dann außerhalb meiner Behandlingszeiten wahrgenommen.



    Gruß
    BaFe

  • Als ich 2003 zur Muki Kur war galt Die Behandlung ausschlieslich mir,meine Kinder waren Begleitpersonen...die ich jetzt beantragt habe gilt für mich und meinen Sohn!


    Vielleicht liegt es daran,aber wenn dir irgendwas nicht passt in der Kur habe ich immer gefragt... :strahlen


    lg indianer36

  • Hallo Grünschnabel,
    da wo ich jetzt zur Kur war,waren auch Asthma kranke Kinder.Sie wurden von 8-15Uhr betreut,egal welches Alter,alle.Nachmittags hatten die Kinder dann Atemschule und inhalationen und Sport.
    Lg Petra

  • Hallo Grünschnabel,


    was meinst Du mit diesen Zeiten ? Heisst das, das Dein Kind nur am Tag soviel betreut wurde und Du Dich den Rest der Zeit um ihn kümmern musstest oder heisst das dein Kind nur so wenige Anwendungen hatte ?


    Denn dann ist ausschlaggebend wer von Euch die Kur genehmigt bekommen hat. Du oder Dein Kind.


    Ich kann zudem jedem nur raten sich vorab über die Kurhäuser zu informieren und sich an Beratungsstellen zu wenden. Die Kurhäuser unterscheiden sich massiv.


    LG


    celtic

  • Hallo,
    ne, es ist komplizierter. Es war eine Mutter und Kind Kur die von Muttern in einem Prozess der u.a. vorläufigem Umgang regelte aus dem Hut gezaubert wurde. (Aufhänger Gewaltschutz mit falschen Eidesstattlichen Versicherungen ich sei gegen Mutter und Kind gewalttätig).


    Begründung im Prozess: der Kleine ist krank, braucht eine Kur und ich habe sie schon beantragt, in 14 Tagen ginge es los. Ich war geplättet vor allem weil die Richterin das abgenickt hat. Mein Sohn war bis zu diesem Zeitpunkt höchstens 2 Tage von mir getrennt und ich habe ihn überwiegend versorgt auch nachts ... Was so eine Trennung für Kind und Elter bedeutet muss ich hier wohl niemandem erzählen.


    Nach dem Prozess hat sich folgendes herausgestellt: Mutter hat für sich eine Kur beantragt und sich von der Kinderärztin ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung eine passende Bescheinigung ausstellen lassen. Ich habe jetzt den Abschlussbericht dieser Kur (Teil Kind, weil ich ja die Hälfte des Sorgerechtes habe) in den Händen. Da ich noch nie in einer Kur und schon gar nicht in einer solchen war hab ich hier gefragt.


    Nebenbei ist die psychische Erkrankung der KM in dieser Kurklinik contraindiziert. Also brauche ich Infos über so eine Kur.



    Grüße,
    Grünschnabel

  • Hallo grünschnabel...


    sorry vielleicht bin ich blond aber ich weiss immer noch nicht worauf du hinaus willst...??


    Bist du der Meinung das die KM in der Kur nur an sich gedacht hat oder wie??


    lg indianer36