Inventar vor der Scheidung verkaufen?

  • Hallo,
    wir sind noch nicht geschieden, mein Ex hat inzwischen einige Dinge verkauft auch das Auto ...Ist das ok? Wir hatten uns gar nicht vorher darauf geeinigt was ihm oder mir gehört und die Scheidung ist nicht durch ...

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • kommt drauf an ;-)


    gib mal ein paar mehr infos...
    wurde die scheidung schon eingereicht -was wurde alles mit der scheidung beantragt
    wie wurde das auto genutzt zu ehezeiten usw. usf.

  • Die Vermögenstrennung hat als Stichtag den Tag der Zustellung ders Scheidungsantrages bzw. den im Antrag genannten Termin des Gerichts (zwei drei tage vorher).
    Bis zu dem Termin seid ihr - so kein Ehevertrag besteht, der es anders regelt - beide für Eure Sachen/Besitz geschäftsfähig. Der eine kann das Auto verhökern, der andere mit dem Familiengeld ne Weltreise machen ... Eine problematische Zeit...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir hatten von Anfang an kein Problem,
    haben von Anfang an gesagt was wer haben möchte und gut.............
    andere Sachen hat derjenige verkauft der es auch mit in die Ehe eingebracht hat!

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Ich will jetzt keinen fremden Threat kapern aber heißt das im Umkehrschluß, wenn ich mir jetzt ein gebrauchtes Auto kaufe - dann fällt es später in den Ausgleich hinein?
    Ich dachte, im Trennungszeitraum sind wir schon auch finanziell getrennt (wobei ich grade merke - wir sind ja steuerlich nicht getrennt...) Mhm... Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Ich habe meinem Ex so gut wie alles da gelassen, Auto, Hausrat, Möbel. Ich habe gesagt dass er es behalten kann wenn ich keine Scheidungkosten tragen muss ...und das ist noch nicht geklärt. Im Grunde gab es nie eine offizielle Teilung.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Rosie, das ist kein karpern, sondern genau die Frage von Zelda. Und ja: Bis zum Stichtag der Vermögensauseinandersetzung (ich meine: Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) können beide ins Vermögen eingreifen.
    Kauft einer etwas, fließt der gekaufte Gegenstand (Auto zB) mit dem Zeitwert natürlich ins Vermögen ein. haut einer das Geld "auf den Kopp" - teure Urlaubsreise oder Champagnerparty ... oder er lässt sich seine Zähne sanieren ... -, dann ist das einfach verbraucht und weg.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.