Was steht mir zu?!

  • Hallihallo :wink


    Bin neu hier und habe folgende Frage an Euch. Hoffe es kann mir jemand helfen.


    Ich bin in der 33. SSW und bald gebinnt mein Mutterschutz. Ich bin seit 10Jahren voll berufstätig.
    Ich werde alleinerziehend sein und wohne auch schon alleine, jedoch kann ich mit dem Kindergeld und Elterngeld gerade mal meine fixen Kosten decken. Was steht mir denn noch zu bzw. was kann ich denn noch wo beantragen?
    Der Vater wird der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, jedoch mehr als das minimum kann er nicht zahlen...


    Ich weiss auch gar nicht zu welchen Behörden ich so gehen muss...


    Bräuchte Hilfe :bet


    Danke vorab!

  • Wenn du mit


    Elterngeld = 67% vom Nettogehalt der letzten 12 Monate (Durchschnitt)
    Kindergeld 154 Euro
    Kindesunterhalt/bzw. Unterhaltsvorschuss=mindestens 122 Euro


    nicht auskommst, kannst du versuchen, Kinderzuschlag zu beantragen. Hier ist ein Rechner:


    http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/


    Wenn deine Gesamteinkünfte für den Kinderzuschlag zu hoch sind, dann sind die Chancen schlecht, dass du Recht auf eine staatliche Unterstützung hast.


    Wenn deine Gesamteinkünfte für den Kinderzuschlag zu niedrig sind, dann kannst du Wohngeld oder Grundsicherung/Hartz-IV/ALG-II/früher: Sozialhilfe beantragen. Aber das bedeutet natürlich auch, dass man z.B. nicht das Recht hat, den gewohnten Lebens- bzw. Wohnstandard aufrecht zu halten. Die Ämter haben eine Obergrenze für Wohnungen, wenn sie dich bezuschussen. Hier im Ort liegt die Obergrenze für zwei Personen bei 365 Euro inkl. NK plus Heizung. Mehr wird nicht akzeptiert.


    Aber eigentlich *wild spekulier* müsstest du doch im ersten Jahr zurecht kommen, wenn du vollzeit berufstätig bist.