Dann mußt du ja gleich mehrere Kinder haben, wenn eins bei dem Ex ist und eins bei der Kindsmutter, was aber bist du dann?????
Unterhaltsklage/ Prozesskosten abgelehnt
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Ich halte niemanden zum Narren. Ich habe hier vernünftig eine Frage gestellt und wollte Meinungen einholen.
hab ich auch nicht behauptet .. aber es mutet seltsam an , wenn mal von einem "der ex " und mal von einer " die ex" bei dir die rede ist..
da darf der geneigte leser mal nachfragen , denke ich ( nein , ich hab nicht danach gesucht , es ist mir bei meinem "rundgang" durch die themen aufgefallen)
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Weiß das das OLG?
Dann hat sie bei Deinem Einkommen doch überhaupt kein Chance, auch nur annähernd VKH zu bekommen, wenn sie
1:) Selbst um die 5 % Werbungskosten bereinigt mehr als das Dreifache Deines Einkommens hat
2.) Ohne Zweifel leistungsfähig ist.
Das AG schaut nur nach dem Vermögensverhältnissen des Kindes, nicht nach denen der Mutter. Je nach Bundesland oder je nach Gericht scheint
es anders beurteilt zu werden mit dem VKH -
Zitat
Das AG schaut nur nach dem Vermögensverhältnissen des Kindes, nicht nach denen der Mutter
also denen von dir? -
also denen von dir?Nein, nur nach denen des Kindes. Ob es ein hohes gespartes Vermögen, dessen Renditeauszahlungen für den Prozess aufkommen könnten
Es könnte ja auch sein, dass das Kind eine Oma hat, die dem Kind monatlich 2000€ schenkt
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Das AG schaut nur nach dem Vermögensverhältnissen des Kindes, nicht nach denen der Mutter. Je nach Bundesland oder je nach Gericht scheint
es anders beurteilt zu werden mit dem VKHHier kann sich Dein Anwalt auf den Abs 2 des § 1603 BGB berufen. Diesmal sogar zu recht.
Denn hier hat der betreuende Elternteil ein Einkommen, dass ihm auch nach Anzug von KU immer noch einen angemessenen Selbstbehalt beläßt.
Ließ einfach dieses
http://www.olg.brandenburg.de/…4250/10%20UF%20091-05.pdf
Urteil mal durch.
Ab Seite 15 wird es interessant für Dich, da hier auch die Entscheidungen des BGH erwähnt werden. Und nach Entscheidungen des BGH hat sich auch das OLG Deines Bundeslandes zu richten.
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Darauf haben wir uns auch berufen und auf die Entscheidung des anderen BGH vom 4.05.2011, wonach man die Ausbildung nicht aufgeben muss.
Bei diesem AG habe ich das Gefühl, man stößt auf taube Ohren
Mir wird leider nichts anderes bleiben, als zum Olg zu gehen.Die ignorieren einfach meinen Status
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Noch eine kleine Frage:
Muss ich dann für das Olg einen neuen Antrag auf PKH stellen?Camper
Hast du PKH bekommen? -
Mod.-Hinweis: Es wird dringend gebeten, die Verlinkung von elendlangen Texten zu unterlassen. Damit ist niemandem geholfen. Einzig der Thread wird zugespamt. Wer etwas zum Thema zu sagen hat, mache dies bitte in eigenen Worten. Danach seine Argumentation mit einem Link zu unterfüttern, mag dann im Einzelfall hilfreich sein. Aber nur den Link zu setzen mit dem Hinweis, irgendwo befände sich ein entscheidender Satz, macht es allen Mitlesern sehr schwer.
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hab ich auch nicht behauptet .. aber es mutet seltsam an , wenn mal von einem "der ex " und mal von einer " die ex" bei dir die rede ist..
da darf der geneigte leser mal nachfragen , denke ich ( nein , ich hab nicht danach gesucht , es ist mir bei meinem "rundgang" durch die themen aufgefallen)
Ich fürchte wir alle werden auf diese doch sehr verwirrenden Angaben und die daraus resultierende Frage von dir keine Antworten bekommen...
Warum auch ..... :muede
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Wieso spielt das Geschlecht so eine wichtige Rolle?
Die Meinungen sollten sich nicht aufgrund des Geschlechts ändern. -
Du verstehst es einfach nicht... Natürlich ändernn sich Meinungen nicht deshalb. ABer wenn hier jmd ständig andere Angaben macht was oder wer er ist ( und wenn auch nur durhc indirekte Formulierungen ) dann ist er einfach zutiefst unglaubwürdig.
Einen solchen Zusammenhang zu erfassen hätte ich erhlich gesagt jmd der studiert schon zugetraut... Tja - ist anscheinend vieles nicht so wie man das so denkt .....
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Noch eine kleine Frage:
Muss ich dann für das Olg einen neuen Antrag auf PKH stellen?Camper
Hast du PKH bekommen?Ich war damals zu unerfahren und mein damaliger Anwalt auch nicht gewillt so vorzugehen, wie es der Rechtsweg vorsieht.
Heute würde ich eine eventuelle Ablehnung der Prozesskostenhilfe dem BVerfG zur Prüfung vorlegen
Mein jeztiger Anwalt hat so etwas schon gemacht und das OLG ist mit der Verweigerung der Prozesskostenhife gescheitert.
Falls Du wissen möchtest, um welchen Fall es sich damals gehandelt hat, dann frag Tante Gockel einfach mal nach: 1 BvR 2253/07
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Ich wusste nicht, dass man aus so etwas die Unglaubwürdigkeit schließen kann
Die Fakten habe ich genannt und allein das sollte zählen
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Zitat
Wieso spielt das Geschlecht so eine wichtige Rolle?
Die Meinungen sollten sich nicht aufgrund des Geschlechts ändern.
Wenn man bei einem bleiben würde - ja. Aber bei dauernden Änderungen fühlt man sich auf Dauer verarscht. Mit etwas Grips hätteste einfach ET1 und ET2 geschrieben, ohne männlich oder weiblich......aber so? -
mein gesetzter link führte direkt zum betreffenden beitrag @ volley ..
@ dus : wenn du mal von einer weibl. ex und dann von einem männl. ex berichtest , dann bekommt das ganze einen touch unglaubwürdigkeit in menen augen ...
grundsätzlich ist es egal ob männl. oder weibl. , aber abwechselnd irritiert eben doch
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Wenn man bei einem bleiben würde - ja. Aber bei dauernden Änderungen fühlt man sich auf Dauer verarscht. Mit etwas Grips hätteste einfach ET1 und ET2 geschrieben, ohne männlich oder weiblich......aber so?Da hast du recht
Ich wollte keine Geschlechtsspezifischen Meinungen hören
Könnten wir bitte das Thema männlein oder weiblein ruhen lassen?
Ich bin dann UV und Ex ist UB
ok? -
Nöö--- denn wir würden gern wissen ob du nun Vater oder Mutter bist!
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Nöö--- denn wir würden gern wissen ob du nun Vater oder Mutter bist!
Warum denn?
Fakt ist, dass der BET ein Nettoeinkommen von 2000 € hat.
Spielt das nun eine Rolle, ob er männlich oder weiblich ist?
Dieselben Ratschläge hätte ich DUS auch gegeben, wenn es eine Frau wäre.
Nicht leistungsfähig ist nicht leistungsfähig. Punkt.
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@rübli, danke für deinen link - jetzt weiss man wenigstens, dass man es mit ähhh - was denn nun? OK, bis das mal geklärt ist verabscheide ich mich aus diesem Fred - was dahinter steckt hinter mann oder frau, mann und frau oder was auch immer dafür benötige ich ne kristallkugek und die hab ich nicht...
Mod.-Hinweis: Es wird dringend gebeten, die Verlinkung von elendlangen Texten zu unterlassen. Damit ist niemandem geholfen. Einzig der Thread wird zugespamt. Wer etwas zum Thema zu sagen hat, mache dies bitte in eigenen Worten. Danach seine Argumentation mit einem Link zu unterfüttern, mag dann im Einzelfall hilfreich sein. Aber nur den Link zu setzen mit dem Hinweis, irgendwo befände sich ein entscheidender Satz, macht es allen Mitlesern sehr schwer.
Naja - dazu kann ich nur eines sagen
ZitatDas Forum hat eine Funktionalität geschaffen die es jedem User erlaubt ältere Beiträge von anderen Usern zu lesen – dies ist manchmal erforderlich um Zusammenhänge zu erkennen und die Geschichte zu verstehen – nicht selten wird auch von manchen Usern darauf hingewiesen, dass man doch mal die älteren Beiträge lesen sollte, damit man die Geschichte versteht
mit einem klick war man bestens informiert - wo is da nun das problem?