Nene - das ist im Prinzip dasselbe.
Denn wenn ich kinder in die Welt setze bin ich nun mal dafür verantwortlich auch finanziell - und das gilt auch für DUS.
Nene - das ist im Prinzip dasselbe.
Denn wenn ich kinder in die Welt setze bin ich nun mal dafür verantwortlich auch finanziell - und das gilt auch für DUS.
Denn wenn ich kinder in die Welt setze bin ich nun mal dafür verantwortlich auch finanziell - und das gilt auch für DUS.
Es gibt immer zwei, die verantwortlich sind, auch finanziell.
Student hat ein Bafög von 670 €. Er ist damit leistungsunfähig.
Verdient er noch 400 € hinzu, ist er wegen der Werbungskosten, Studienkosten und außergewöhnlichen Belsastungen gesetzlich auch leistungsunfähig.
Wenn diese Rechnung so stimmt, dann frage ich mich, wovon ein Mensch dann ohne Nebenjob seine Werbungskosten etc. bezahlt. Ist doch alles recht haarsträubend und wohl nur auf Papier ist irgendein Sinn erkennbar. Obwohl... :hae:
Naja, ich bin blond und heute ist Sonntag, da denk ich im allgemeinen nicht. Daran wird es liegen.
Es gibt immer zwei, die verantwortlich sind, auch finanziell.
Eben Camper - und die Mama hat jahrelang auf das verzichtet was ihr zustand. Und allein für Kind gesorgt - auch finanziell... Warum sollte sie es jetzt nciht einfordern? Im namen des Kindes..
Und wer weiß vielleicht hätte sie das gar nicht getan wenn sie nicht dazu gezwungen wäre. Zb weil sie selber Sozialleistungen beantragen muss ?? Dazu wird man dann nämlich gezwungen....
Wenn diese Rechnung so stimmt, dann frage ich mich, wovon ein Mensch dann ohne Nebenjob seine Werbungskosten etc. bezahlt. Ist doch alles recht haarsträubend und wohl nur auf Papier ist irgendein Sinn erkennbar. Obwohl... :hae:
Naja, ich bin blond und heute ist Sonntag, da denk ich im allgemeinen nicht. Daran wird es liegen.
Deswegen sage ich ja. Für mich ist DUS schon jetzt ein Fall für Sozialhilfe, wenn sein Posting so stimmt.
Ich nehme aber an, dass er einen Minijob hat oder Unterstützung von woanders her.
Mit nur Bafög kann man nicht studieren. Ich seh doch, was meine Stieftochter braucht.
Gut, die wohnt zuhause und muss keine Miete zahlen. Aber da reichen 670 € gerade so aus. Da buttert Mama jeden Monat 350 € zu ihrer Halbwaisenrente und zum Kindergeld dazu.
Und wer weiß vielleicht hätte sie das gar nicht getan wenn sie nicht dazu gezwungen wäre. Zb weil sie selber Sozialleistungen beantragen muss ?? Dazu wird man dann nämlich gezwungen....
Sag ich ja nicht, dass Mama nicht gezwungen wurde, diesen Schritt zu gehen. Aber wenn man nun glaubt, man kann die linke Tasche aus einer leeren rechten Tasche füllen, dann täuscht man sich eben.
Die Zivilrichter meinen vielleicht, dadurch Papa Staat entlasten zu können, verdoppeln aber dessen notwendige Ausgaben.
So, jetzt melde ich mich wieder.
Kein Student darf zur Nebenarbeit gezwungen werden, denn dadurch könnte sich das Studienende verzögern. Ein Student wird mit 40 Studen/ Woche als erwerbstätig angesehen.
Das würde bedeuten, dass BaföG- Leistungen gekürzt werden oder auslaufen.
Sozialleistungen als Härtefall ( bei Studenten ) gibt es nur, wenn man mit einem ALG 2- Empfänger zusammenlebt. Was bei mir nicht der Fall ist- und was Camper schon die ganze Zeit richtig schrieb.
Meine Vermutung:
In dem Beschluss wurde nicht auf den Status als Student eingegangen, sondern als jemand der nichts tut.
Es wurde die Erwerbsobliegenheit §§ genannt und das man durch Nebentätigkeit den Mindestunterhalt bezahlen kann.
Das Bundesverfassungsgericht sagt:
1. Die Erstausbildung hat vor dem Mindestunterhalt vorrang - ich habe vor einer Klage mit der Erstausbildung begonnen
Der BGH (Az. XII ZR 70/09
v. 04.05.2011 = FamRZ 2011, 1041 ff. Rz. 36) hielt zwar fest, dass ein
verschärft Unterhaltspflichtiger nicht einfach unter Aufgabe seines Jobs
eine Aus- oder Weiterbildung beginnen dürfe. Davon müsse jedoch eine
Ausnahme gemacht werden, wenn der Unterhaltspflichtige seine
Erwerbstätigkeit nicht zum Zwecke einer Zweitausbildung oder der
Weiterbildung in dem erlenrten Beruf, sondern zugunsten einer erstmaligen Berufsausbildung aufgegeben hat. Einer solchen Erstausbildung ist regelmäßig auch gegenüber der gesteigerten Unterhaltspflicht aus § 1603 II S.1 BGB
der Vorrang einzuräumen, wobei aber alle Umstände des Einzelfalls zu
berücksichtigen seien, insbesondere der Umstand, warum der Verpflichtete
ausgerechnet jetzt seinen Job hinwerfe und die Erstausbildung mache.
2. Zur Berechnung des Kindesunterhalts zählt auch das Einkommen des Betreuenden
Auch der betreuende Elternteil i. S. von § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB kann ein anderer leistungsfähiger Ver-wandter i. S. von § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB sein. Dem barunterhaltspflichtigen Elternteil kann der angemes-sene Selbstbehalt belassen bleiben, wenn der Kindesunterhalt von dem betreuenden Elternteil unter Wahrung dessen angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung an der Barun-terhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde (im Anschluss an das Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 112/05 - FamRZ 2008, 137).
3.Prozesskostenhilfe
Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auf dem
dargelegten Grundrechtsverstoß. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die
Gerichte bei Beachtung der sich aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit
Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Anforderungen zu einem anderen Ergebnis
gekommen wären.
3. Gemäß § 95 Abs. 1 BVerfGG ist festzustellen, dass die
angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht
aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzen. Der
Beschluss des Oberlandesgerichts ist aufzuheben und die Sache an das
Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).
1 BvR 2236/06
Diese Fälle sind sicher nicht vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet, weil die Amtgerichte richtige Entscheidungen getroffen haben. Die Amtsgerichte überfliegen die Akten und beurteilen doch eher subjektiv - wie es meist der Fall ist
Sag ich ja nicht, dass Mama nicht gezwungen wurde, diesen Schritt zu gehen. Aber wenn man nun glaubt, man kann die linke Tasche aus einer leeren rechten Tasche füllen, dann täuscht man sich eben.
Die Zivilrichter meinen vielleicht, dadurch Papa Staat entlasten zu können, verdoppeln aber dessen notwendige Ausgaben.
Mama wurde nicht gezwungen! Sie hat bereits ein Einkommen von über 2000 € Netto. Die Frage, wieso nicht früher, sondern erst jetzt eine Klage kommt wundert mich auch ein wenig. Mama hat auch nie Sozialleistungen erhalten!
DUS - und als guter Wille monatlich 50 Euro fürs Kind kannst nicht aufbringen, oder Deine Eltern und Du zahlst denen das dann irgendwann mal zurück?
DUS - und als guter Wille monatlich 50 Euro fürs Kind kannst nicht aufbringen, oder Deine Eltern und Du zahlst denen das dann irgendwann mal zurück?
Natürlich würde ich das gerne freiwillig machen. Das hätte sie mir doch einfach sagen sollen und nicht eine Klage auf mich hetzen. Aber wer kennt das nicht- zwischen freiwillig machen und gezwungen werden sind Welten. Außerdem habe ich ihr so gut es ging immer wieder Geld gegeben, aber eben nicht in der Höhe von 272€. Das ist für mich viel zu viel Geld
DUS - Du bist noch viel zu sehr auf der Paarebene und das kann Dir langfristig echt das Genick brechen bzw. auch nen normalen Umgang mit Deinem Kind. Verbau Dir in blindem Eifer nix.
DUS _ Camper hat was richtig geschrieben? Wo...? jedenfalls nicht das was du gesagt hast.... Das hat der hier nie geschrieben... Und wenn man mit jmd zusammenlebt der AlG2 bekommt , dann bekommt der das - nicht der Student!
komisch - ich und Millionen andere konnten nebenher arbeiten. Bringt ne Menge - auch für die eigene Einschätzung was man schafft und was nicht..
Und sorry - wer sich so vehement gegen einen Nebenjob wehrt und sich auf irgendwelche Pseudovorschriften dazu versteift - der sollte genau dazu verknackt werden.
Sag aml DUS - warum willst du eigentlich dieses Kind zu dir nehmen wenn du selber schon nix zu beißen hast und nicht klar kommst mit dem Geld und keinen Unterhalt zahlen kannst ???
Und die KM das sehr gut könnte...
nachtigall ick hör dir trapsen.... Hier der Link zu DUS erstem Beitrag hier im Forum---KLick
Und sorry - wenn mir als Mutter der vater so kommen würde , würde ich wohl dann in der Folge auch den lange überfälligen Unterhalt einfordern..
Jaja - steht alles im Zusammenhang und so wie man in den Wald hineinruft.... nüsche wahr ?
Darum geht es hier aber nicht!
Und es geht auch nicht darum Moralpredigten zu halten...oder Themen in diese Frage einzuholen, die damit nichts zu tun haben.
Es braucht hier keiner so tun, als wäre man ein besserer Elternteil, wenn man Unterhaltsleistungen bezahlt. Man sollte ( wenn man schon antwortet ) auch bereit sein einen Perspektivwechsel zu machen und nicht immer eine pauschale pseudomoralische Antwort von sich geben.
Das ist überhaupt nicht in Ordnung, Leute nach dem Abzustempeln, ob gerade Geld bezahlt wird oder nicht - das ist nicht mehr als Oberflächlichkeit
Eigentlich sind die ankommenden Antworten nicht verwunderlich -
Der Grund des eigenen Versagens wird aus situativen Bedingungen geschöpft
und das Versagen anderer aus deren Persönlichkeit
Meine Schuld, dass ich eine Frage in so einen Forum stelle
Sorry - ich stempele keinen ab - Aber ich ziehe sehr wohl meine Schlüsse.
Und auf Aktion folgt nun mal oft Gegenaktion.
Ist nun mal so und sollte jmd der studiert eigentlich wissen..
Du beklagst dich hier im Thread das sie dich gleich verklagt... Tja - hast du ja wohl auch gemacht .... Was du nicht willst das man dir tu - das füg auch keinem anderen zu... Und damit schließt sich für mich der Kreis.
Ich könnte meinen KV auch verklagen darauf mehr zu zahlen... Mach ich aber nicht. Weil es so geht. Sollte der sich allerdings so na sagen wir mal - unbedacht - benehmen wie du und mich auf irgendwas verklagen dann würde ichs genauso machen wie deine EX..
ICH habe übrigens nicht versagt... Und mein zugehöriger KV auch nicht... der ist nämlich da wenn es nötig ist..... Und kümmert sich auch im Rahmen seiner Möglcihkeiten ... Und wir können sogar teilsweis zusammenarbeiten - jaaja auch das geht sehr wohl... auch wenn er Kind gar nicht ganz bei sich haben will..... Kann aber auch daran liegen , daß er weiß das Kind so billiger für ihn ist ( denn von mri wäre KU nicht zu erwarten ) als wenn sie ganz bei ihm leben würde... Obwohl --- ganz ehrlich : ich habs ihm schon angeboten... ich hole sie dann nach der Pubertät wieder ab.
Und noch mal für dich ganz explizit: Es geht nicht darum das du nicht zahlen kannst. Das wird UU in einem Gerichtsverfahren ja auch festgestellt werden. Und danach beurteilt dich auch keiner. Wenn man nämlich nix hat von dem man Zahlen kann dann ist das eben so. Es geht darum, mir zumindest , daß du darauf bestehst nicht nebenher arbeiten zu können und dich beklagst deine Ex hätte dich sofort verklagt-..... Aber mit keiner Silbe die Vorgeschichte erwähnst daß du auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind geklagt hast...
Alles anzeigenSorry - ich stempele keinen ab - Aber ich ziehe sehr wohl meine Schlüsse.
Und auf Aktion folgt nun mal oft Gegenaktion.
Ist nun mal so und sollte jmd der studiert eigentlich wissen..
Du beklagst dich hier im Thread das sie dich gleich verklagt... Tja - hast du ja wohl auch gemacht .... Was du nicht willst das man dir tu - das füg auch keinem anderen zu... Und damit schließt sich für mich der Kreis.
Ich könnte meinen KV auch verklagen darauf mehr zu zahlen... Mach ich aber nicht. Weil es so geht. Sollte der sich allerdings so na sagen wir mal - unbedacht - benehmen wie du und mich auf irgendwas verklagen dann würde ichs genauso machen wie deine EX..
ICH habe übrigens nicht versagt... Und mein zugehöriger KV auch nicht... der ist nämlich da wenn es nötig ist..... Und kümmert sich auch im Rahmen seiner Möglcihkeiten ... Und wir können sogar teilsweis zusammenarbeiten - jaaja auch das geht sehr wohl... auch wenn er Kind gar nicht ganz bei sich haben will..... Kann aber auch daran liegen , daß er weiß das Kind so billiger für ihn ist ( denn von mri wäre KU nicht zu erwarten ) als wenn sie ganz bei ihm leben würde... Obwohl --- ganz ehrlich : ich habs ihm schon angeboten... ich hole sie dann nach der Pubertät wieder ab.
Und noch mal für dich ganz explizit: Es geht nicht darum das du nicht zahlen kannst. Das wird UU in einem Gerichtsverfahren ja auch festgestellt werden. Und danach beurteilt dich auch keiner. Wenn man nämlich nix hat von dem man Zahlen kann dann ist das eben so. Es geht darum, mir zumindest , daß du darauf bestehst nicht nebenher arbeiten zu können und dich beklagst deine Ex hätte dich sofort verklagt-..... Aber mit keiner Silbe die Vorgeschichte erwähnst daß du auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind geklagt hast...
Ich habe es nicht erwähnt, weil es damit nichts zu tun hat. Wenn du willst erzähle ich die ganze Geschichte, nur ist es zu kompliziert.
Ich habe sie auch verklagen müssen, weil sie mir den Umgang verweigert hat.
Dem Kind wurde erzählt ich sei tod.... Alle Bilder von mir entfernt, gleich geheiratet - das Kind nannte den neuen Mann Papa,
hatte keine Ahnung, dass es mich überhaupt gibt
Mit einem Gerichtsbeshluss musste ich dann den Umgang erzwingen
Die andere Sache musste auch dementsprechend geregelt werden, weil das Kind kurz davor war wegen seines Verhaltens aus der Schule geworfen zu werden.
Und explizit auch gesagt hatte, dass es zu mir wolle - seine Meinung wurde dann leider verändert.
Die Mutter hat mich dann auch unter Druck gesetz und mir verboten, jemals eine Beziehung einzugehen, denn sonst würde sie mir das Sorgerecht entziehen.Sie hat
einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt, es aber nicht bekommen
So, und jetzt geht es nur um diese Sache und um keine andere
Entschuldigung wenn ich nochmal damit anfange, aber, mich würde immer noch interessieren, ob DUS nun Vater oder Mutter ist, denn ich hab erhebliche Zweifel daran, ob das alles real ist oder ob uns nur einer zum Narren hält.
Natürlich würde ich das gerne freiwillig machen. Das hätte sie mir doch einfach sagen sollen und nicht eine Klage auf mich hetzen.
Umzug, hat es der Ex wirklich so leicht den Riegel vorzuschieben?
kann mich mal wer aufklären? ich blick hier nicht mehr durch ...
mal DER ex mal DIE ex .......
Mama wurde nicht gezwungen! Sie hat bereits ein Einkommen von über 2000 € Netto
Weiß das das OLG?
Dann hat sie bei Deinem Einkommen doch überhaupt kein Chance, auch nur annähernd VKH zu bekommen, wenn sie
1:) Selbst um die 5 % Werbungskosten bereinigt mehr als das Dreifache Deines Einkommens hat
2.) Ohne Zweifel leistungsfähig ist.
Ich halte niemanden zum Narren. Ich habe hier vernünftig eine Frage gestellt und wollte Meinungen einholen.