Unterhaltsklage/ Prozesskosten abgelehnt

  • naja aber in diesem fall müssen sie ja entscheiden, dass er arbeiten gehen muss und nicht studieren darf, weil selbst mit einem 400 euro job liegt er noch unter dem selbstbehalt,


    das gericht müsste also entscheiden er darf nicht studieren sondern muss OHNE berufsausbildung einen job annehmen .... und um 272 euro unterhalt zuzahlen müsste er ca 1500 nett bekommen was ohne ausbildung schon ne ordentliche stange geldwäre....

  • DUS hat da eine andere Baustelle. Bei ihm muss darüber entschieden werden, ob das Studium noch als "erste Ausbildung" zählt oder nicht. Wenn dem der Fall ist, ist ein Studium sicherlich mit einer 40-Stunden-Woche vergleichbar.


    DUS, dass dein Anwalt Dir wenig Aussicht auf Erfolg zuspricht, hängt mit Sicherheit nicht damit zusammen, dass er "mütterlastig" ist. geh davon aus, dass ihm die Mutter genauso wie recht egal ist. Er schätzt nur die Rechtssituation ein und gibt Dir einen Rat. Da solltest Du zuhören und drüber nachdenken und nicht die Sache abbügeln.


    Unterhaltsrecht ist nicht kompliziert. Da gibt es wenig Feinheiten. Da kann ein Anwalt ziemlich genau "vorhersehen", in welche Richtung es geht.

    Es ist meine erste Ausbildung. Der Anwalt sagte, es hätte nichts mit dem Studieren zu tun. Man müsse einfach den Mindestunterhalt bezahlen können.

  • achso... und wie macht ma ndas als arbeitsloser ????

    Das ist auch der Grund, wieso ich denke, dass der Anwalt eher nach seinen Vorteilen schaut. ich musste ihm für den Gerichtstermin schon 700 euro zahlen, damit er zum Gericht fährt ( ist 600 km von meinem Wohnort entfernt ). Und angeblich kann man sogar mit dem PKH- Antrag auch fordern, dass man die Fahrtkosten des Anwalts erstattet bekommt.
    Am liebsten würde ich alleine zum Verfahren gehen, aber das darf ich ja auch nicht, weil Anwaltszwang ist.


    Bin ratlos :(

  • Ich denke, das Gericht wird schon danach gehn, ob in der Vergangenheit eine Ausbildung möglich gewesen wäre oder nicht (und wenn nicht, welche Begründung vorliegt, alleine am Hauptschulabschluß kann es nicht liegen, damit ist durchaus eine Berufsausbildung möglich), so daß erst jetzt eine begonnen werden kann und nicht schon eher und wie lange das überhaupt noch so gehn soll (also weiterhin kein Unterhalt gezahlt werden kann - irgendwann ist das Kind selber in Ausbildung). Und ich denke, die werden sicher andere Maßstäbe dafür ansetzen als DUS. Wie es ausgeht, wird wohl am Richter liegen.

  • DUS, ich finde es super, dass Du Dich um Deine berufliche Zukunft kümmerst und hier aktiv in eine Weiterbildung investierst. Ich bewundere Deinen Werdegang. Nicht desto trotz hat Volleybap schon alles gesagt. Aber ich möchte hinsichtlich Deiner Fähigkeit Euer gemeinsames Kind finanziell zu unterstützen noch einmal etwas anmerken:


    Ich musste auch bei Vollzeitstudium damals 30 Stunden die Woche arbeiten. Das war Knüppelhart aber im Ausland gibt es kein Bafög und meine Eltern konnten mich nicht unterstützen. Ich denke, dass es keine 30 h sein müssen aber Du könntest meiner Meinung für das Wohl Deines Kindes einen Nebenjob aufnehmen. Ich denke hier an einen EUR 400 Job um dann die KM zu unterstützen. Es ist absolut irrelevant wie viel KM verdient oder nicht. Du hast eine Unterhaltspflicht. Abgesehen davon: Spätestens wenn Du mit dem Bachelor durch bist ist ein Master dann nicht mehr zu vertreten.


    Mir scheint es Dich ärgert grade jeder Cent die KM erhalten soll. Aber das Geld ist nicht zum Wohle der Mutter sondern zum Wohle des Kindes. Und daher würde ich mal von der ehemaligen Paarebene absehen und überlegen wie Du finanziell Dein Kind unterstützen kannst.

  • "Ich denke, dass es keine 30 h sein müssen aber Du könntest meiner Meinung für das Wohl Deines Kindes einen Nebenjob aufnehmen. Ich denke hier an einen EUR 400 Job um dann die KM zu unterstützen. Es ist absolut irrelevant wie viel KM verdient oder nicht. Du hast eine Unterhaltspflicht. Abgesehen davon: Spätestens wenn Du mit dem Bachelor durch bist ist ein Master dann nicht mehr zu vertreten.Mir scheint es Dich ärgert grade jeder Cent die KM erhalten soll. Aber das Geld ist nicht zum Wohle der Mutter sondern zum Wohle des Kindes. Und daher würde ich mal von der ehemaligen Paarebene absehen und überlegen wie Du finanziell Dein Kind unterstützen kanns"



    RosefieldRd
    Auch mit einem Nebenjob verbleibt mir nichts. Darum geht es ja gerade. Es kann ja nicht der Verhältnismäßigkeit entsprechen, dass ich auf der Straße lande. Spätestens dann müsste ich das Studium ( bis hier her 6 Jahre gebraucht habe ) abbrechen und H4 anmelden. Und was kommt dann? Ich kann immernoch nicht den Mindestunterhalt zahlen, lebe bis ins Rentenalter von H4, weil ich aufgrund fehlender Ausbildung keinen Job bekomme ( oder einen geringbezahlten Job ) und stürze dann in die Altersarmut.
    Als Student erhalte ich weder Wohngeld noch kann ich H4 beantragen.

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  • Unter Umständen kann man. Vor allem, wenn das Abitur erst auf dem 2. Bildungsweg gemacht hat und keine Ausbildung hat.


    Nach dem Abitur hat man 3 Jahre Zeit sich für oder gegen ein Studium zu entscheiden.


    Macht man das ABi mit 25, dann bekommt man ab 30 kein BaföG

  • Danke. So viel also zum studienrechtlichen.


    Nun zum Unterhaltsrechtlichen.


    Deinen Selbtbehalt kann man kürzen. Aber eben nicht geringer, wie der Sozailhilfesatz, wenn Du gar keinen Nebenjob hast.


    Hast Du einen Nebenjob, dann muss der Selbstbehalt auf einen Betrag zwischen 770 und 950 € angehoben werden. Nemen wir mal an, Du würdest mit dem Nebenjob 400 € Netto haben.


    Wären dann zusammen 1070 €. Aber dieses Einkommen muss dann wieder um die Aufwendungen bereinigt werden, die Du für Studium und Nebenjob aufwendest.


    Wichtig für Dich ist, dass Du Dir alle Quittungen aufhebst, die irgendwie mit Deinem Studium zusammen hängen.


    Wichtig ist auch, dass Du Dir notierst, wann Du zum Arzt fährst und dass Du Quittungen und Belege für Medikamente aufhebst, die Du selber zahlst. Ebenso natürlich auch die Quittung für die Praxisgebühr. An diesen Außergewöhlichen Belastungen kommt auch ein Richter nicht vorbei, wenn der Anwalt gut ist. Und diese sind auch nicht im Selbstbehalt.


    Camper

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  • Danke, das Hilft mir natürlich sehr weiter.

  • DUS, ich verstehe nicht warum Du meinst mit einem 400 EUR Job bleibt Dir nichts übrig. Camper hat die Rechnung doch ganz gut aufgemacht und Du könntest von Deiner Seite aus Dein möglichstest dazu tun Dein Kind zu unterstützen. Ich kenne übrigens einen 19 jährigen Studenten mit einer 2 jährigen Tochter, der sich wirklich bemüht seine Tochter finanziell zu unterstützen. Er arbeitet auch nebenbei. Es ist möglich aber es fängt halt auch im Kopf an. Wenn Du nicht willst, dann werden Dir 1000 gute Gründe einfallen warum es nicht geht.


    PS Campers Rechnung die Du grade bedankt hast geht davon aus, dass Du auf 400 EUR Basis arbeitest.

  • PS Campers Rechnung die Du grade bedankt hast geht davon aus, dass Du auf 400 EUR Basis arbeitest.


    Wovon er aber Werbungskosten, Studienkosten und außergewöhnliche Belastungen abziehen darf. Dann liegt er gesetzlich wieder am Selbstbehalt.


    Ob er seinem Kind freiwillig was zukommen läßt, bleibt vollkommen ihm überlassen.


    Aber einen Titel gibt es dafür nicht.

  • Camper: Hab' ich schon so verstanden aber wie sieht es denn aus mit Unterstützung durch die Sozialbehörden. Kann DUS sich zusätzliche Leistungsunterstützung erfragen? Aufstockung?


    Nein, weil er ja nie Unterhalt bezahlt hat. Erst muss ein Titel bestehen und Unterhalt bezahlt werden. Erst dann gibt es Unterstützung vom Jobcenter.

  • In dem Fall auch dann nicht... Denn der Bezug von BaFÖG schließt den Bezug von ALG 2 komplett aus...Immer ! Egal ob jemals Unterhalt gezahlt wurde.

  • Wovon er aber Werbungskosten, Studienkosten und außergewöhnliche Belastungen abziehen darf. Dann liegt er gesetzlich wieder am Selbstbehalt.


    es ist zwar schon etwas her!


    aber ich hatte auch mal einen studierenden ex :ohnmacht:


    der sogar noch unterhalt von mir (mit 3 kindern) wollte :rolleyes2:


    dem hat der richter aber kurz und knapp klar gemacht, dass der unterhalt des kindes vorrang hätte und
    er "verurteilte"den kv zur zahlung von kindesunterhalt!
    ohne rücksicht auf den selbstbehalt o. ä. :brille


    er musste sich einen job suchen um den kindesunterhalt zahlen zu können...