Unterhaltsklage/ Prozesskosten abgelehnt

  • Ist ja auch richtig sich die berufliche Zukunft zu sichern. Aber für einen AE Elternteil, der das Kind allein finanzieren muss, bzw Hilfe vom Amt braucht (wobei in diesem Fall Unterhaltsklagen Pflicht sind) ist das schon schwer wegzuatmen, dass man so lang drauf warten soll, dass der/die andere sich beteiligt.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Ist ja auch richtig sich die berufliche Zukunft zu sichern. Aber für einen AE Elternteil, der das Kind allein finanzieren muss, bzw Hilfe vom Amt braucht (wobei in diesem Fall Unterhaltsklagen Pflicht sind) ist das schon schwer wegzuatmen, dass man so lang drauf warten soll, dass der/die andere sich beteiligt.

    Sie braucht keine Hilfe vom Amt. Sie hat ein Nettoeinkommen von über 2000 € und eine Ausbildung hat sie auch.

  • OK, muss aber das gemeinsame Kind finanziell allein versorgen. Nur um mal die andere Seite ein bisschen zu vertreten.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • OK, muss aber das gemeinsame Kind finanziell allein versorgen. Nur um mal die andere Seite ein bisschen zu vertreten.

    Jetzt nochmal.
    Ich bekomme 670 euro Bafög. Davon muss ich 130 € Krankenversicherung bezahlen, das Studium kostet Geld und das Leben auch.
    Wenn ich jetzt ihr noch den Regelbetrag von 272€ bezahlen würde, hätte ich nur noch 268 €! und sie über 2272 € + Kindergeld 184€ = 2456 €!


    Wenn ich noch einen Nebenjob hätte, dann blieben mir 668 €!
    Das ist ja wohl kein Vergleich!

  • Wenn VKH abgelehnt wird, wird immer ein Grund genannt.
    Es ist müßig, über Gott und die Welt zu streiten, wenn der Grund nicht dargelegt wird. Nur dann kann konkreter Rat kommen, wenn man weiß, wo das Gericht angesetzt hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja, du hättest es machen können wir andere auch....abgeschlossene Ausbildung nach dem Hauptschulabschluß, viele erreichen während dessen auch ihren Realschulabschluß aufgrund des Berufsschulzeugnisses, dann hättest du dir nen Job gesucht, der deiner abgeschlossenen Ausbidlung entspricht, hättest zeitgleich Abendgymnasium gemacht und anschließend ein Fernstudium, was auch während eines normalen Jobs möglich wäre. So machen andere das auch - und zahlen je nach Einkommen den Unterhalt für ihr Kinder.

  • Wenn VKH abgelehnt wird, wird immer ein Grund genannt.
    Es ist müßig, über Gott und die Welt zu streiten, wenn der Grund nicht dargelegt wird. Nur dann kann konkreter Rat kommen, wenn man weiß, wo das Gericht angesetzt hat.

    Das Gericht ist der Auffassung, dass ich den Mindestunterhalt auf jeden Fall zahlen muss ( die haben ihr PKH bewilligt, weil nicht ihr Einkommen, sondern das Einkommen des Kindes maßgebend war ) und das die Verteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und es mutwillig sei. Die haben ihr Einkommen nicht geprüft und gehen von der Pauschalierten Annahme der gesteigerten Erwerbsobliegenheit aus.

  • Soweit ich weiß ist das Einkommen der Mutter auch nicht relevant für die Unterhaltsberechnung...... Und der Unterhalt steht ja letztlich auch nicht der Mutter zu - sondern dem Kind..... Du enthältst also dem Kind was vor -- nicht der Mutter.

  • Zwar OT, aber mir brennts in den Fingern.


    "Mein" KV, auch über 30 - hat die Schule besucht um einen besseren Abschluss zu erlangen (hatte nur Hauptschule), bricht nach 4 Jahren ab, weil er merkt das ers intellektuell nicht schafft. Hatte zu dieser Zeit einen Teilzeitjob. Da wurde mir gesagt, da kann man nix machen, er hat das Recht die Schule zu besuchen. Verstand ich damals auch alles, hätte mit dem höherwertigeren Abschluss ja auch tatsächlich eine bessere Ausbildung machen können. Hat er aber nicht. Ist jetzt immernoch ungelernt und an die Wäsche kann man ihm dennoch nicht.


    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist in diesem Fall auch sinnlos - da ein ungelernter niemals genug Geld verdienen kann. Rückwirkend (obwohl die Möglichkeit bestünde) wird ihm auch nichts in Rechnung gestellt.


    Hier ist aber jemand, der ernsthaft an der Sache dran bleibt, hat mit 4 Jahren Schule Ausdauer bewiesen, ein Studium läuft auch, sodass man mit einem noch besseren Abschluss rechnen und später mit einer besser bezahlten Stelle rechnen kann.


    Hier wird Druck gemacht (den ich von diesen oben beschriebenen Aspekten her) nicht verstehen kann.


    Andere, die Faul auf der Haut liegen - lässt man Schulterzuckend liegen.



    :frag:frag

    2 Mal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Soweit ich weiß ist das Einkommen der Mutter auch nicht relevant für die Unterhaltsberechnung...... Und der Unterhalt steht ja letztlich auch nicht der Mutter zu - sondern dem Kind..... Du enthältst also dem Kind was vor -- nicht der Mutter.

    Eben doch, weil es zwischen den Eltern keine Unverhältnismäßigkeit geben soll. Für PKH spielt das Einkommen der Mutter keine Rolle

  • Zitat

    Eben doch, weil es zwischen den Eltern keine Unverhältnismäßigkeit geben soll.


    Ja, wenn beide arbeiten gehn und jeder ein Arbeitseinkommen hat und das Arbeitseinkommen des einen das Arbeitseinkommen des anderen bei Weitem übersteigt (ich meine 2,5mal so hohe Arebitseinkommen? So wars zumindest mal vor ein paar Jahren).

  • DUS, begib Dich als Laie nicht in die Haarspaltereien der Justiz. Kümmere Dich auch nicht drum, was die Mutter bzw. das Kind bewilligt bekommen hat und warum. Das ist nicht Deine Baustelle. Bei Dir kann einzig Beschwerdegrund sein: Ich bin derzeit nicht leistungsfähig.
    Und: Ich befinde mich in der Ausbildung. Die steht mir zu.
    VKH bekommt man, wenn man nicht leistungsfähig ist und wenn eine Erfolgsaussicht besteht. Die könnte! in Deinem Fall bestehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ja, wenn beide arbeiten gehn und jeder ein Arbeitseinkommen hat und das Arbeitseinkommen des einen das Arbeitseinkommen des anderen bei Weitem übersteigt (ich meine 2,5mal so hohe Arebitseinkommen? So wars zumindest mal vor ein paar Jahren).

    Also zählt sie Verhältnismäßigkeit zwischen einem BaföG- Empfänger und einem Arbeitnehmer nicht? Auch mit Nebenkob würde ich weniger verdienen.

  • DUS, begib Dich als Laie nicht in die Haarspaltereien der Justiz. Kümmere Dich auch nicht drum, was die Mutter bzw. das Kind bewilligt bekommen hat und warum. Das ist nicht Deine Baustelle. Bei Dir kann einzig Beschwerdegrund sein: Ich bin derzeit nicht leistungsfähig.
    Und: Ich befinde mich in der Ausbildung. Die steht mir zu.
    VKH bekommt man, wenn man nicht leistungsfähig ist und wenn eine Erfolgsaussicht besteht. Die könnte! in Deinem Fall bestehen.

    Ich werde auch eine Beschwerde an das Beschwerdegericht schreiben. Ich überlege, ob ich das selber oder es von einem Anwalt schreiben lassen soll. Der Anwalt scheint nämlich eher auf der Mutterseite zu sein und sagt ständig, ich solle mir nicht so viele Hoffnungen machen. Ich denke seine Einstellung rührt daher, weil sich die Anwaltsgebühren von der Höhe der Unterhaltszahlungen anhängt.
    Was meint ihr?

  • Diese gesteigerte ERwerbsobligenheit gilt aber nur für Väter bzw Unterhaltpflichtige die weniger als Vollzeit arbeiten. Arbeitet jmd schon Vollzeit kann nicht mehr von ihm verlangt werden,,,,,

  • DUS hat da eine andere Baustelle. Bei ihm muss darüber entschieden werden, ob das Studium noch als "erste Ausbildung" zählt oder nicht. Wenn dem der Fall ist, ist ein Studium sicherlich mit einer 40-Stunden-Woche vergleichbar.


    DUS, dass dein Anwalt Dir wenig Aussicht auf Erfolg zuspricht, hängt mit Sicherheit nicht damit zusammen, dass er "mütterlastig" ist. geh davon aus, dass ihm die Mutter genauso wie recht egal ist. Er schätzt nur die Rechtssituation ein und gibt Dir einen Rat. Da solltest Du zuhören und drüber nachdenken und nicht die Sache abbügeln.


    Unterhaltsrecht ist nicht kompliziert. Da gibt es wenig Feinheiten. Da kann ein Anwalt ziemlich genau "vorhersehen", in welche Richtung es geht.

    Liebe Grüße



    Bap



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