Unterhaltsklage/ Prozesskosten abgelehnt

  • Hallo,
    ich studiere und erhalte Bafög. Nun wurde mir Prozesskostenhilfe mit der Begründung abgelehnt, ich könne einen Nebenjob machen.
    Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe habe ich 1 Woche vor dem gerichtlichen Termin erhalten.
    Was passiert, wenn ich jetzt einfach alleine im Gericht auftauche, weil ich die Anwaltsgebühren nicht bezahlen kann?


    Danke für eure Antworten

  • Was passiert, wenn ich jetzt einfach alleine im Gericht auftauche, weil ich die Anwaltsgebühren nicht bezahlen kann?


    nichts - du kannst wieder nach hause - bei unterhaltsangelegenheiten besteht anwaltszwang...achja die gerichtskosten werden trotzdem fällig...

  • Vielleicht geht bis zu einem neuen Termin die Beschwerde über den Antrag durch und ich bekomme doch Prozesskostenhilfe.
    Wer trägt dann die Kosten des Termins?


    Ich habe nämlich noch nie gehört, dass einem Studenten die Anträge abgelehnt werden. Wie soll ich von 670 € das alles bezahlen?
    Als ich das Abendgymnasium gemacht habe, wurde mir der Antrag auch bewilligt und ich hatte auch nicht mehr Einkommen

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  • worum geht es in diesem prozess denn ganz genau? wer ist antragssteller und wer ist antragsgegener - was wird von wem gefordert?

  • Ich mache es mal etwas kurz.
    Das Kind lebt seit 2004 bei der Mutter. Bis 2009 habe ich gearbeitet und das Abitur nachgeholt. Bis vor 6 Monaten ( bis im 3 Semester war ) wurde von mir kein Unterhalt verlangt. Jetzt wo ich mitten im Studium bin und Bafög bekomme, werde ich von der KV auf KindesUnterhalt verklagt.


    Ach noch was- man fordert 272€ Unterhalt. Ich frage mich von welchem Geld. Als ungelernte Kraft würde ich nicht einmal so viel verdienen, dass ich meinen Bedarf decken kann

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  • ich rate mal so ins Blaue und mit Absicht provokant....


    PKH ist (natürlich ohne Formulierung) eigentlich abgelehnt worden, weil keine Aussicht auf Erfolg der Klage besteht... es ist Dein Privatvergnügen, dass Du immer noch studierst- warum sollte der Staat für Dein Kind aufkommen?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Privatvergnügen ist falsch! Eine Berufsausbildung gehört zum Lebensbedarf dazu, denn ohne eine Vorbildung zu einem Beruf wäre ich H4- Empfängerin und hätte keine Chancen irgendwo eingestellt zu werden, das wiederum bedeutet, dass ich noch mehr Staatsgeld ausgebe.


    Aber ich habe jetzt auch gefunden, wo der Haken ist. Prinzipiell wird PKH bei Unterhaltsangelegenheiten immer abgelehnt. Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders- zum Glück. Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG wird verletzt. Ich werde jetzt meine Beschwerde an das OLG schreiben.

  • Privatvergnügen ist falsch! Eine Berufsausbildung gehört zum Lebensbedarf dazu, denn ohne eine Vorbildung zu einem Beruf wäre ich H4- Empfängerin und hätte keine Chancen irgendwo eingestellt zu werden, das wiederum bedeutet, dass ich noch mehr Staatsgeld ausgebe.


    Nein, das ist richtig! Deine Argumente spiegeln dein Rechtsempfinden. Das hat mit gängigem Recht aber leider meist nichts zu tun (sonst würde man meiner Meinung nach z.B. Kinderschänder vierteilen).

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • was hast du denn die letzten elf jahre gearbeitet und was hast du nach der schule für ein beruf gelernt?

  • was hast du denn die letzten elf jahre gearbeitet und was hast du nach der schule für ein beruf gelernt?

    ich habe 8 Jahre lang als Aushilfe gearbeitet. Ich hatte nur einen Hauptschulabschluss und keine Berufsausbildung. Dann habe ich das Abitur auf dem Abendgymnasium nachgeholt und studiere jetzt, da kein Unternehmen mich als Auszubildende nehmen wollte. Bin nämlich schon über 30

  • Hast du nach dem Studium Aussichten auf einen Posten? Evtl kannst du dir das Geld für einen Anwalt leihen? PKH musst du ja auch zurückzahlen, wenn du dann voll arbeiten gehst in einem akademischen Beruf.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
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    Buddhistische Weisheit

  • Hast du nach dem Studium Aussichten auf einen Posten? Evtl kannst du dir das Geld für einen Anwalt leihen? PKH musst du ja auch zurückzahlen, wenn du dann voll arbeiten gehst in einem akademischen Beruf.

    Leihen ist schlecht - woher denn? PKH muss man zurückzahlen, wenn man innerhalb von 4 Jahren andere Einkommensverhältnisse hat. Ich bin erst im 3. Semester bis zum Master sind es noch fast 4 Jahre.
    Aussichten auf einen Posten habe ich ja :), aber erst nach dem Studium

  • Zitat

    Das Recht ist blind :) es sollte doch keinen Unterschied machen


    Darum gehts mir überhaupt nicht, sondern darum, daß ich nicht durchblicke, wer du nun überhaupt bist - aufs Kind bezogen. Tante, Onkel, Mutter, Vater, Oma, Opa ???? Ich dachte erst, du wärst der Vater, weil du woanders von KM schriebst, aber das paßt ja irgendwie nicht, wenn du von dir selber schreibst, ohne Studium würdest du zur Hartz4-Empfängerin, also geh ich davon aus, daß du weiblich bist und in gleichgeschlehctlicher Ehe gelebt hast mit der KM? Nur so interessehalber....

  • Huiii...und solange kriegt dein Kind keinen Unterhalt? Darf ich fragen, warum diese Entscheidung so spät kam und warum es ein Mastersdegree sein muss? Es ist ja mit Kind nicht deine Privatangelegenheit. Denn so zahlt ja der Staat mit.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
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  • Huiii...und solange kriegt dein Kind keinen Unterhalt? Darf ich fragen, warum diese Entscheidung so spät kam und warum es ein Mastersdegree sein muss? Es ist ja mit Kind nicht deine Privatangelegenheit. Denn so zahlt ja der Staat mit.

    keiner wollte von mir bis jetzt Geld haben. Und da ich auch eine Zeit lang Alg und H4 bezogen habe musste ich dann irgendwas machen, damit auch meine Zukunft gesichert ist. Die Entscheidung kamm nicht spät. Weil ich nur einen Hauptschulabschluss hatte musste ich 4 Jahre auf die Schule, um das Abitur nachzuholen. Wenn ich nach dem Bachelor eine Stelle bekomme ist mir das auch recht. Aber ich denke nicht, dass man nach dem Bachelor was bekommt- deshalb das Master