welches scheidungsrecht gilt???

  • hallo! wir sind beides österreicher, haben in ö geheiratet, leben aber seit über 10 jahren in d.
    gilt das herkunftsland ö als rechtl. grundlage, d.h. muss ich dort die scheidung einreichen?
    oder gilt wg. dem langen aufenthalt in d (auch hauptwohnsitz u tochter automat. deutsche!) das dt. recht??
    welche experten kennen sich da aus?
    danke und hoffnungsvolle grüße!!

    "und sobald du die antwort hast, ändert das leben die frage..."


    "you will never truly understand something, until it actually happens to you!"

  • In der EU wohnsitzgebunden. Also deutsches Scheidungsrecht, m.W.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Österreich.


    Das hier auch ART. 6 EGBGB zu erfassen ist gibt es da keine Probleme da die Gesetzgebung ähnlich ist.

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  • Uups - Kann- oder Mussbestimmung, Vatertochterduo?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Uups - Kann- oder Mussbestimmung, Vatertochterduo?


    Muss.


    Wenn beide Ö. sind und in Ö. geheiratet haben.
    Wenn einer DE ist dann DE.


    Ausländer nur dann wenn sie im DE Asyl haben.
    Dann DE.



    Dies Umfasst im Ürbrigen auch die Unrechtsstaaten da es dann gegen ART. 6 EGBGB verstossen könnte und dann wieder in DE Scheidung.
    Wenn z.B. im Ausland Unterhalt für die Zukunft ausgeschlossen wäre oder die Kinder automatisch an den Vater gehen würden und somit mit DE-Recht nicht vereinbar wäre dann wäre es DE.
    Dies ist aber, wie gesagt, in Ö. nicht der Fall.


    Ö. hat auch den Vorteil das es schneller geht.
    Keine Wartezeit außer auf Gericht.

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  • Hallo


    Da beide Österreicher sind und in Ö geheiratet haben, ist dortiges Recht anzuwenden. Scheidung muß dort eingereicht werden.


    Gruß

  • Na klasse. Bekannte von mir, beide Austrianer, haben vor ein paar Wochen mit ihrem einzigen, "gemeinsamen" Anwalt die Scheidung hier in D eingereicht. Einvernehmlich gehe das ganz schnell. D wäre zuständig. Anwalt sei ja Profi. Das gibt bestimmt ne nette Überraschung. :ohnmacht:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Scheidung muß dort eingereicht werden.



    Falsch.



    Scheidung kann in DE von einem DE-Gericht erfolgen nach österreichischem Recht.
    Woher Gerichte nun diese Rechtskenntnis haben weiß ich nicht.


    Es gibt DE-Gerichte welches bereits Scheidungen nach der Scharia vollzogen haben.
    Jedoch immer nach dem Grundsatz: Was in DE nicht erlaubt ist wird dann auch nicht durchgeführt.


    Es wurde nach Recht gefragt und nicht nach Gerichtsstand.

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  • Oh, gut, dass das noch zur Sprache kommt. Die Threadstarterin hat ja letztlich beides gefragt - wo einreichen und welches Recht ...


    Die pragmatische Antwort heißt also: Scheidung hier in Deutschland einreichen. Geschieden wird dann nach östereichischem Recht. Aber das ist dann Juristenkleinklein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Scheidung hier in Deutschland einreichen. Geschieden wird dann nach östereichischem Recht.


    :daumen


    Wie das aber abläuft bin ich überfragt. Gesetze müssen nicht immer Vollziehbar sein denn woher sollte jeder De-Richter das Ö-Gesetz kennen.
    Scheinbar geht es aber.


    Vielleicht wird an bestimmte Richter verwiesen.



    Auf das "muss ich dort die scheidung einreichen?" bin ich nicht eingegangen da es durchaus sein kann das vom DE alles nach Ö. gesendet wird. (Wird sowieso gemacht denn im Standesamt muss die Ehe dann ausgetragen werden. Zumindest in Ländern mit der gleichen Bürokratie wie DE und das ist Ö.)
    Jedenfalls reicht ein Anwalt hier in DE. Der wird sich um alles weitere kümmern denn die Abläufe weiß ich nicht genau.
    In Ö. wird es aber auch billiger da man nichtmal einen Anwalt braucht. Zumindest bis 2000 nicht.
    Scheidung ist dort auch in 2 Monaten durch.



    Rechtsgrundlage: Art. 14 EGBGB Art. 17 EGBGB

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