Zuschuss bei Umgang ALG 2 ?!

  • Kannst Du mir bitte sagen, in welchem § das steht?


    die gesteigerte erwerbsobliegenheit? später muss gleich zur arbeit und fremde eigenverantwortung übernehmen... :brille
    oder meinst du das mit der Eigenverantwortung - da ist mir kein § bekannt - man sollte "Basics" auch nicht immer zwanghaft in gesetzestext bringen...

  • da ist mir kein § bekannt - man sollte "Basics" auch nicht immer zwanghaft in gesetzestext bringen...


    Moralisch magst Du ja recht haben. Gesetzlich gibt es keine Eigenverantwortung.


    Papa Staat will ja schließlich wissen wo noch was zu holen ist.


    Die Eigenverantwortung beginnt erst dann, wenn genügend Einkommen vorhanden ist, um sich den Klauen von Papa Staat entziehen zu können.

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  • Zitat von »immortelle666«
    dann hat der UET die Eigenverantwortung durch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit




    Kannst Du mir bitte sagen, in welchem § das steht?

    Ich könnte mir vorstellen, dass das auf jeden Fall eine wünschenswerte Grundeinstellung wäre ...

  • Moralisch magst Du ja recht haben. Gesetzlich gibt es keine Eigenverantwortung.


    OK, dann brauch ich ja nicht suchen, weil dazu gibt es keinen direkten § - indirekt ist er aber (zumindest in meinen augen) mit dem § bzgl. der gesteigerten erwerbsobliegenheit anzusehen, wenn ich dieser verpflichtung nachkomme, dann hab ich erstmal meine Verpflichtung erfüllt - reicht dann der verdienst nicht aus, dann ist es (in meinen augen) legitim auf staatliche unterstützung zuurückzugreifen - aber eben erst dann, wenn ich meiner (moralischen/gesetlichen) Verpflichtung nachgekommen bin...


    In einem so tollen Sozialsystem wie in unserem Land, sollte die Bürge mehr moral an den Tag legenb, dann würde es auch wieder bergauf gehen anstatt sich zurückzulehnen und die Hand aufzuhalten - meine Meinung!

  • OK, dann brauch ich ja nicht suchen, weil dazu gibt es keinen direkten § - indirekt ist er aber (zumindest in meinen augen) mit dem § bzgl. der gesteigerten erwerbsobliegenheit anzusehen, wenn ich dieser verpflichtung nachkomme, dann hab ich erstmal meine Verpflichtung erfüllt - reicht dann der verdienst nicht aus, dann ist es (in meinen augen) legitim auf staatliche unterstützung zuurückzugreifen - aber eben erst dann, wenn ich meiner (moralischen/gesetlichen) Verpflichtung nachgekommen bin...


    Gesetzlich komme ich meiner Pflicht nach, wenn ich den Mindestunterhalt beim Jugendamt tituliere, dann zum Jobcenter gehe, mich dort "fnanziell nackig" mache und sage, nun rechnet mal aus, ob mir (noch ergänzendes) ALG II zu steht.


    Steht mir (noch ergänzendes) ALG II zu, dann gestalte ich zusammen mit meinem Sachbearbeiter eine Eingliederungsvereibarungen, wo genau drin steht, was und unter welchen Umständen ich tun muss, um kein (ergänzendes) ALG II mehr zu brauchen. Diese Eingliederungsvereinbarung unterschreibe ich dann.


    Nun verlangt das Jobcenter sicher von mir, dass ich mich monatlich auf 5 - 6 Stellen aus den Zeitungsanzeigen und Inseraten aus dem Internet bewerbe. Ich lass in die Eingliederungsvereinbarung aufnehmen, dass ich mich nur auf Stellenangebote bewerben brauche, die ein Bruttogehalt von 2.500 € garantieren, da ich sonst weiter erwerbsfähiger Hilfebedürftiger wäre und dass mir das Jobcenter in gleicher Höhe seinerseits Stellenangebote zukommen die diese Kriterien erfüllen.


    Nun habe ich monatlich meine 6 Bewerbungen, und die 6 Stellenangebote vom Jobcenter. Wenn ich Glück habe, bin ich schon im nächsten Monat nicht mehr erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, weil ich sofort einen entsprechenden Arbeitsplatz bekommen habe.


    Wenn ich Pech habe, dann bleibe ich bis zu meiner Rente erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, weil kein Arbeitgeber zuschlägt, obwohl ich jede Menge Qualifizierungskurse und so weiter hinter mich bringe. Aber das Kind hat hat den Mindestunterhalt. Und das wollen wir ja alle.



    Camper

  • OK, dann brauch ich ja nicht suchen, weil dazu gibt es keinen direkten § - indirekt ist er aber (zumindest in meinen augen) mit dem § bzgl. der gesteigerten erwerbsobliegenheit


    Es gibt auch keinen § mit einer gesteigerten Erwerbspflicht.


    Falls Du aber den § 1603 Abs. 2 meinen solltest, der so aussieht:


    Zitat

    (2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.


    So ist festzustellen, dass das auf beide Elternteile zutrifft. Ich lese zumindest nichts von einem Elter, sondern von Eltern.


    Und verfügbare Mittel sind den Unterhalt beim Jugendamt zu titulieren, mit dem Titel zum Jobcenter zu gehen und dort errechnen zu lassen, ob mir aufgrund des Titels höheres ALG II zusteht. Oder ob ich ergänzend ALG II bekomme, weil mein Einkommen nicht ausreicht, um den titulierten Unterhalt bezahlen, den Umgang pflegen und selbst noch angemessen wohnen und leben kann.


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Könnt ihr alle nicht googlen: http://dejure.org/gesetze/BGB/1603.html


    @immo
    Kinder muss man sich leisten können, klar, aber wie ich immer gern sage, kann sich unser stolzes Land es sich nicht leisten, auf Kinder zu verzichten. Das schließt auch Kinder ein, die dem Staat ganz oder teilweise "auf der Tasche liegen". Es gibt da eine interessante Schweizer Studie die belegt, das die Kosten die Staat in ein Kind investiert um ein Mehrfaches wieder zurückkommen. Als Arbeitnehmer, als Konsument, als Mitglied der Gesellschaft.
    Das google ich jetzt nicht :-). Das hier nicht aus jedem Kind ein Leistungsträger wird, liegt nicht zuletzt auch am ausbaufähigen Bildungssystem hier vor Ort. Das es besser geht zeigen die Skandinavier. Dafür können die Kinder aber auch nichts. Das viele unterhaltspflichtige nur schleppend ihren Verantwortlichkeiten nachkommen, liegt nicht zuletzt an JA die mehr von einem Streichelzoo haben. Aber auch hier: Dafür können die Kinder nix.


    Wenn du dich also aufregen willst, dann wende deinen Blick ein paar Lebensjahrzehnte nach oben, da wo es alt wird. Von dem was du ins Rentensystem einzahlst bekommst du weitaus weniger zurück als ein Rentner heutzutage. Die Rentenkassen werden ohnehin durch versicherungsfremde Leistungen geplündert und last but not least kostet uns die Apparatemedizin dank ausgefeiltem Lobbyismus ein Vermögen. Es gibt viele Alte die garnicht mehr wollen, aber aus denen trotzdem für endviel Geld ein paar Lebensmonate rausgequetscht werden. Wenn wir mal die Ethik beiseite lassen, würde es aus einem rein volkswirtschaflichen Gesichtspunkt weitaus mehr Sinn machen ordnetlich viel Geld in die Jüngsten zu pumpen. Stichwort: Sozialverträgliches Frühableben ;). Aber dafür sind Kinder zu billig.
    Ich finde es aber bezeichnet, das eher "mittellose" Kinder, statt mehrfach teurere Alte bekrittelt werden.


    Ich wollte den Thread auch nicht hijacken, die Frage von muc-mami ist ja schon beantwortet. Aber du regst dich eben nicht mal auf, sondern regelmäßig. Vielleicht solltest du mal das "Große Ganze" betrachten. Btw.: Habe ich anfangs auch ALG2 bekommen, und mach das mittlerweile allein, den Buben hochziehen (Siehe JA-Streichelzoo). Arzt wird er mit seinen Konzentrationsproblemen nicht, aber er ist dank meiner Bildungsbürgererziehung ein netter Mensch, der keine teuren Omis ausrauben wird. Und ich mach einen geldwerten Sach-, oder Facharbeiter aus ihm hab ich mir vorgenommen. Man hat ja Vitamin B, Richtung VW.
    Konsumieren tut er auch jetzt schon reichlich, von meiner Knete.
    Fazit: Das Geld das ein paar Jahre reingebuttert wurde, war mit Sicherheit nicht verschwendet :daumen. Und ich hab auch kein Problem mit Omis, nur mein Kind sollte man mir auch lassen.


    @camper
    Du hast mir meinen Einstieg versaut :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Du hast mir meinen Einstieg versaut


    Ach ich werd da immer sauer, wenn jemand von gesteigerter Erwerbspflicht spricht. Bei einem Kind ein Nebenjob, bei fünf Kindern fünf Nebenjobs. Das mit den meisten Nebenjobs der Umgang auf der Strecke bleibt, ja bleiben muss, obwohl das auch ein Recht des Kindes ist, wollen die, die von Haus aus besser verdienen einfach nicht sehen.



    Camper

  • Also ich werde immer sauer, wenn sich Menschen mehr damit beschäftigen wie und wo sie Geld herbekommen anstatt sich um einen Job zu kümmern. Bevor ich mir daheim einen schlauen lenz mache und auf die Gesellschaft baue habe ich nun mal erstmal die verdammte Pflicht mich um eine Arbeit zu kümmern. Ich habe hier nirgends geschrieben, dass ich hundert Nebenjobs einfordere auch habe ich nicht geschrieben, dass es nichts vom Staat geben soll, wenn der UET arbeitet, aber das Netto einfach nicht ausreicht – genau für solche Fälle soll und muss auch der Staat einspringen „PUNKT“


    @RAANAN
    Klar reg ich mich auf – ich finde das ist mein gutes recht, genauso wie es dein gutes recht ist dich über meine Aussagen aufzuregen – is ja kein Problem.
    Nur wenn wir bei diesem Beitrag bleiben muss man halt erstmal schauen was man tun kann BEVOR man die Hand aufhält. Anscheinend überlegt der KV hier nur von ALG I nach ALG II zu wechseln, dass er sich um eine „vernünftige“ (was auch immer vernünftig bedeuten soll) Arbeit bemüht, davon lese ich hier nichts.
    Weiterhin geht es auch um Umgangskosten – zwischen UET und Kind liegen 600 KM einfache Strecke – da würde ich mich an Stelle des KV hinterfragen ob ich mir und ggf. später dem Kind diese Reiserei zumuten will – dauerhaft von den Kosten die dadurch entstehen mal ganz zu schweigen.
    Wieso wird nicht einfach ein „an das Kind ziehen“ in betracht gezogen?
    Vorteil 1: Die Umgangskosten reduzieren sich gewaltig
    Vorteil 2: Die Vater-Kind-Beziehung kann intensiver sein
    Vorteil 3: Die TS wohnt in München, da sollte der Arbeitsmarkt ggf. besser sein als 600 KM weiter – aber das ist jetzt nur Theorie
    Vorteil 4: Dat Kind kann sich geleistet werden – ggf. gibt es hier und da noch ein wenig Unterstützung, aber vom Prinzip wurde dann in diesem Fall alles mögliche dafür getan um eben Eigenverantwortlich für sein Kind da zu sein.

  • Also ich werde immer sauer, wenn sich Menschen mehr damit beschäftigen wie und wo sie Geld herbekommen anstatt sich um einen Job zu kümmern. Bevor ich mir daheim einen schlauen lenz mache und auf die Gesellschaft baue habe ich nun mal erstmal die verdammte Pflicht mich um eine Arbeit zu kümmern. Ich habe hier nirgends geschrieben, dass ich hundert Nebenjobs einfordere auch habe ich nicht geschrieben, dass es nichts vom Staat geben soll, wenn der UET arbeitet, aber das Netto einfach nicht ausreicht – genau für solche Fälle soll und muss auch der Staat einspringen „PUNKT“


    Du hast Doch gestern von mir einen Link gekriegt, wo genau das beschrieben ist.


    Vater arbeitet Vollzeit, verdient aber nicht genug. Jobcenter sagt, dass er sich selbst bedürftig macht, wenn er tituliert. Sozialgericht sagt, Jobcenter muss bezahlen. Jobcenter fordert Abänderungsklage vom Hilfebedürftigen. Hilfebedürftiger beantragt VKH wegen Abänderungsklage. Familiengericht sagt, gibt keine VKH, da gesteigerte Erwerbspflicht.


    Das meinte ich mit Besserverdiener, gesteigerter Erwerbspflicht und Nebenjob.


    Das sollte kein Angriff gegen Dich sein. Sorry, falls das falsch rüber gekommen ist.



    Camper

  • auch habe ich nicht geschrieben, dass es nichts vom Staat geben soll, wenn der UET arbeitet, aber das Netto einfach nicht ausreicht – genau für solche Fälle soll und muss auch der Staat einspringen „PUNKT“


    Vater arbeitet Vollzeit, verdient aber nicht genug. Jobcenter sagt, dass er sich selbst bedürftig macht, wenn er tituliert. Sozialgericht sagt, Jobcenter muss bezahlen. Jobcenter fordert Abänderungsklage vom Hilfebedürftigen. Hilfebedürftiger beantragt VKH wegen Abänderungsklage. Familiengericht sagt, gibt keine VKH, da gesteigerte Erwerbspflicht.
    Das meinte ich mit Besserverdiener, gesteigerter Erwerbspflicht und Nebenjob.


    schaust du obiges Zitat von mir - da bin ich doch bei dir - mir geht es darum, dass es nicht OK ist, dass man von haus aus sich zurücklehnt und dritte sollen einem das auch noch komplett bezuahlen...

    Das sollte kein Angriff gegen Dich sein. Sorry, falls das falsch rüber gekommen ist.


    immer locker durch die hose atmen - ich bin nicht aus zucker, wenn ich mich angegriffen fühle würde ich dir ne PN schreiben - aber ne saftige :D ich denk du verstehst was ich meine....

  • Edit :


    Meine Frage ist ja eigentlich beantwortet worden ..


    Kurz zu Immo : Im Grunde verstehe ich ja was du meinst - nur heißt ALG 1 oder ALG 2 zu bekommen NICHT IMMER, dass man faul aufm Sofa sitzt !!! Schonmal dran gedacht, dass man keinen Job findet ? Gesundheitliche Probleme hat ? Oder eben die Referenzen, schlechtes Führungszeugnis und so weiter dazu führen, keinen Job zu finden ? Er ist der letzte der sich nich um Arbeit bemüht, ist jetzt auch sein 1 mal Leben vom Amt gewesen, also nich rummeckern hier wenn du gar nicht weißt, was er für ein Mensch ist - auf jeden Fall keine faule Socke ;)


    Auch wurde erwähnt, dass es das 4.Kind ist dann, ein Umzug nach München würde herzlich wenig bringen, da 2 Kinder dann in Berlin ohne Vater sind, das 3 wohnt auch in Bayern .. Hat aber ja auch keiner gesagt, dass man alle 14 Tage Umgang möchte, es würde eh nur 1 mal pro Monat o. so funktionieren, wenn man vom finanziellen ausgeht (100 Eur. pro Monat mit DB Ticket Hin u Zurück)


    Fakt ist, er bemüht sich um weitere Arbeit, das mit dem "wechseln" meinte ich nur, weil sein ALG 1 bald ausläuft und er nicht weiß, ob er einen Job bis dahin gefunden hat. Er war auf dem Bau tätig und nebenbei in der Sicherheitsbranche, 1 geht nicht mehr wegen gesundheitlichen Problemen, es wird grad eine Umschulung gesucht, 2 verdient man da nicht so viel, dass es für Unterhalt von 4 Kindern ausreicht ^^ Selbst ich habe ausgelernt im Sicherheitsunternehmen grad mal 1000 Netto rausgehabt, ist nunmal nicht der bestbezahlste Job, bei 12 Std schichten bleibt auch keine Zeit fürn Nebenjob, zum schlafen und leben muss ja auch noch Zeit bleiben :D


    Wie auch immer, meine Frage wurde beantwortet, der KV muss das beim Amt beantragen, wenn man es überhaupt beantragen kann !


    Danke für die 1-2 hilfreichen Antworten :daumen:daumen:daumen



    Alles andere muss hier nicht weiter ausdisskutiert werden, macht euch doch nen extra Thread auf, hier gehört das Thema "Hartz 4ler sind faule Sofahocker" nicht hin !


    :strahlen:strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Ich habe NIE geschrieben, dass alle ALG I oder ALG II Empfänger faul aufm Sofa rumsitzen. Ich habe auch nie geschrieben, dass der KV eine faule Socke ist, ich habe auch nie geschrieben, dass alle Hart 4ler faule Sofa Hocker sind – von daher muss ich diese Kommentare mit Unwissenheit zurückweisen.
    Da laut deinem Startpost erstmal nur die Frage nach öffentlichen Geldern abgesetzt wurde ohne weitere Hintergrundinformationen war es natürlich schwer all dies was du in deinem letzten Post mitgeteilt hast zu erahnen.
    Im ganzen Post habe ich kein Hinweis gefunden, dass der KV bereits drei weiteren Kinderns zu KU verpflichtet ist, ebenfalls nicht, dass das bisherige Einkommen nicht für die vorhandenen Kinder ausreicht von daher ist es dann die logische Konsequenz, wenn der KV wieder seiner Beschäftigung nach der Umschulung nachkommt, dass dann öffentliche Gelder fließen, da bei einem weiteren, dem 4. Kind und bei geringer Entlohnung nach der Umschulung – der KU für die dann vorhanden 4 Kinder nicht von ihm selbst bezahlbar sind – hierzu müsste der KV ja eine bereinigtes Netto i.H.v. ca, 2300 Euro haben…dazu kommen noch die Umgangsfahrtkosten zu seinen beiden Kindern in Bayern


    Acuh, wenn du mich indirekt als „Meckerliesel“ bezeichnet – so tust du anderen Usern ein wenig unrecht, wenn du dich für 1-2 hilfreiche Antworten bedankst – ich denke da waren schon ein paar mehr dabei und entsprechende Ideen und Denkanstösse…


    Um mich nun aus deinem Beitrag zu verabschieden, da ja nun alles geklärt ist – zumindest für mich, danke noch mal für die Erläuterungen in deinem letzten Post.
    Ja der KV kann und soll öffentliche Gelder beantragen, da er – sollte er wieder in Lohn und Brot kommen – sein Gehalt nicht für vier Kinder reichen wird, weiterhin hat er zwei Kinder in Bayern und zwei in Berlin von daher macht ein Umzug wenig sinn und es kann/soll zusätzlich noch Umgangskosten beantragt werden, damit einer „Vater-Kind-Beziehung“ nichts im Wege steht…