Zuschuss bei Umgang ALG 2 ?!

  • Huhu,


    hab hier mal ne Frage für ne Freundin - aber auch interessant für mich .


    Im ALG 2 Antrag ist ein Teil wo irgendwas wegen den Umgangskosten steht, ob welche anfallen und wie oft diese anfallen ..


    Kennt das einer ? Kann man denn nen Zuschuss für die Umgangskosten beantragen ? Der KV ihres Kindes wohnt 300 km weit weg ..


    Mein EX wohnt z.b. fast 600 km weit weg, wir würden den Umgang gerne irgendwie regeln, wobei das finanziell schwer wird .. mit nem Zuschuss vom Amt wäre das natürlich einfacher ..



    LG Bella :daumen

  • ich denke, das kann nur der Umgangsberechtigte Elternteil beantragen, nicht der, bei dem das Kind lebt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich denke, das kann nur der Umgangsberechtigte Elternteil beantragen, nicht der, bei dem das Kind lebt-


    So ist es. Wobei die Jobcenter dann immer die Möglichkeit der Benutzung der Deutschen Bahn in Erwägung ziehen.


    So kommen also auf den Kindesvater auf Antrag und bei Hilfebedürftigkeit folgende Wohltaten hinzu.


    1:) Ticktet Deutsche Bahn 2. Klasse


    2:) Übernachtungskosten, um den Umgang wahr zu nehmen. Im Fall der 600 km Entfernung wird der Kindesvater wohl kaum am Freitag das Kind mitnehmen und am Sonntag wieder zurück bringen wollen. Also müssen Übernachtungskosten für den Kindesvater bezahlt werden.


    Im Fall der 300 km Sind entweder Hin- und Rückweg mit Bahn Freitag und Sonntag möglich, oder auch Übernachtungskosten am Wohnort des Kindes.


    Erstattung Bahnticket und Übernachtungskosten gibt es aber erst im Nachhinein und erst gegen Vorlage der entsprechenden Belege.


    Noch was, das der Hilfebedürftige nicht vergessen darf. Ortabwesenheit beim Jobcenter anmelden. Sonst gibt es Sanktionen, weil er nicht täglich postalisch erreichbar war.


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Also kann NUR der KV das beantragen und NUR wenn er ALG 2 bezieht ? Oder auch ALG 1 ?


    Gut, ich weiß ja nicht, ob mein EX bis zur Geburt wieder arbeiten geht oder nach ALG 1 zu ALG 2 "wechselt" ..


    Es würde eh nur Deutsche Bahn in Frage kommen, da kommt man schon für 100 Euro hin und zurück (Schönes Woend-Ticket oder Quer durch Dland-Ticket), für die Übernachtung würden keine Kosten anfallen, er darf bei mir nächtigen :rolleyes2:


    ..


    Na mal sehen, man kann sich ja mal informieren, wenns soweit ist :)


    Wollte hier nur mal fragen, ob das jemand in Anspruch nimmt, bzw wie das funktioniert !



    Edit : Camper Ortsabwesenheit muss man nicht beantragen, wenn man nur übers WE weg ist, das interessiert die gar nich ^^


    Mir wurde gesagt 4 Tage sind Ok, wenns übers WoEnde ist ... Also z.b. Do-So ...

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Also kann NUR der KV das beantragen und NUR wenn er ALG 2 bezieht ? Oder auch ALG 1 ?


    Geht auch mit ALG I. Er kriegt dann halt ergänzend ALG II, sofern der Bedarf nicht ausreicht um die Kosten zu decken.

  • Mir wurde gesagt 4 Tage sind Ok, wenns übers WoEnde ist ... Also z.b. Do-So ...


    Hast Du das auch schriftlich?


    Nur das was Du schriftlich hast, zählt.


    Nicht auf gesagt bekommen vertrauen. Zum Schluss will das keiner gesagt haben bzw. Du hast Dich verhört.


    Camper

  • Camper es interessiert wirklich NIEMANDEN ob du am WOCHENENDE weg bist ! Irgendwo hab ich sogar son Zettel wo das steht ^^ Wenn du wirklich nur von FR-SO weg bist, musst du gaaaar nix beantragen, DO-SO auch nix, alles weitere sollte man angeben, falls doch ein "spontaner" Termin per Post kommt, aber am Wochenende ladet dich kein Jobcenter zum Termin ein :rolleyes:

  • Camper es interessiert wirklich NIEMANDEN ob du am WOCHENENDE weg bist ! Irgendwo hab ich sogar son Zettel wo das steht ^^ Wenn du wirklich nur von FR-SO weg bist, musst du gaaaar nix beantragen, DO-SO auch nix, alles weitere sollte man angeben, falls doch ein "spontaner" Termin per Post kommt, aber am Wochenende ladet dich kein Jobcenter zum Termin ein :rolleyes:



    Da hätte ich ja gerne eine Kopie von dem Zettel.
    Do-So kann man ohne Abmeldung ortsabwesend sein und was wenn Du am Do für Freitag einen Termin bekommst?
    Das JC hat auch Freitags geöffnet ;)


    Liebe Grüße


    Ute

  • was wenn Du am Do für Freitag einen Termin bekommst?


    . Kein Amt würde derart kurzfristig einen Termin per Post geben. Für die Fristsetzung von Bescheiden wird von 3 Tagen ausgegangen, die die Post zur Zustellung benötigt. Erst ab dann gelten Fristen. Warum sollte es bei Terminen anders sein?

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Weil innerhalb 1 Tages kein Termin gemacht werden kann, außer die schmeissen den Brief persönlich ein und wissen somit, dass er Donnerstag angekommen ist :lach


    Also wirklich ^^


    ...


    Ich hatte damals meiner Bearbeiterin geschrieben, dass ich von Do-So in ne andere Stadt fahre, dann kam zurück, dass ich diese kurze Ortsabewesenheit nicht melden muss, solange sie übers Wochenende läuft, denn das interessiert die nicht, wenn ich übers WE oder verlängertes WE mal wegfahre .


    ...


    Also wird es wohl so sein, wenn es mir so geschrieben und telefonisch bestätigt worden is :daumen:daumen:daumen


    Ich lass mich doch nicht total überwachen, also bitte :rainbow:

  • Sorry aber Du hast schon dem Arbeitmarkt,dem JC zur verfügung zu stehen, nirgendwo gelesen das Do und Fr davon ausgeschlossen sind.
    Wie gesagt von der schriftliche Bescheinigung hätte ich wirklich gerne eine Kopie.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Camper es interessiert wirklich NIEMANDEN ob du am WOCHENENDE weg bist ! Irgendwo hab ich sogar son Zettel wo das steht ^^ Wenn du wirklich nur von FR-SO weg bist, musst du gaaaar nix beantragen, DO-SO


    Sorry, aber der Gesezestext sagt etwas anderes. Ohne Zustimmung und ich meine hier ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Sachbearbeiters gibt es kein Recht auf Ortsabwesenheit.


    lies Dir dazu einfach mal den § 7 Abs 4a durch. So lautet das Gesetz und mit Berufung auf diesen § kann Dir das Jobcenter Leistungen für den Zeitraum einer ungenehmigten Ortsabwesenheit versagen.


    Etwas anderes ist es, wenn Du ein Dokument hast, dass diese Zustimmung nicht benötigt wird. Dann heb das Dokument aber gut auf, um es notfalls vorlegen zu können.


    Und dass es ein Jobcenter mal in Berlin genehmigt halt, heisst noch lange nicht, dass es auch für FFB gilt.


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Gut, ich weiß ja nicht, ob mein EX bis zur Geburt wieder arbeiten geht oder nach ALG 1 zu ALG 2 "wechselt" ..


    da eine gesteigerte erwerbsobliegenheit besteht sollte er schon zusehen, dass er in lohn und brot kommt, damit er seine pflichten übernehmen kann - langsam komme ich mir echt wie der letzte honk vor - für alles und jeden soll man zahlen nur weil man jeden tag zur arbeit pendelt und dann auch noch für menschen/kinder die man nichtmal kennt....wie gesagt "kinder muss man sich leisten können" - dies sollte man vielleicht mal vorher bedenken...stichwort Eigenverantwortung

  • Ja schade, dass hier Fragen nicht sachlich beantwortet werden können !


    Meine Frage war, ob sich jemand mit diesem Zuschuss auskennt, mehr nicht !!


    ...


    Camper : Ich weiß wohl sicher was mir gesagt worden ist, meine SB in Berlin hats mir schriftlich bestätigt und die in FFB sagte es NOCHMAL ! Hier muss man jetzt auch nicht auf Paragraphen rumreiten ..!


    Für mich im Moment sowieso egal, da ich gar keine Leistung beziehe, da ich ja Gehalt bekomme ^^


    ...

    Immo : Sorry, ich muss mir nicht sagen lassen, dass mein Kind "falsch" ist, nur weil KV nicht arbeiten geht ? Entschuldige mal !



    ...


    Nun bleibt beim Thema ! Wer keine Ahnung von dem Zuschuss hat, muss auch nix dazu sagen ! Und was KV, mich oder das Kind angeht geht wohl auch nur mich was an, das muss hier nicht hinterfragt oder beurteilt werden ...!

  • Hallo,


    also Zuschuß zu den Umgangskosten kann nur der Umgangselternteil, also hier der Vater beantragen. Im Rahmen von Leistungen nach dem SGB II mittels Vordruck BEBE.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Danke Igrainne, das ist das, was ich hören wollte :daumen



    Dann ist das Thema ja jetzt geklärt !

  • Ja schade, dass hier Fragen nicht sachlich beantwortet werden können !
    Meine Frage war, ob sich jemand mit diesem Zuschuss auskennt, mehr nicht !!


    da eine gesteigerte erwerbsobliegenheit besteht sollte er schon zusehen, dass er in lohn und brot kommt, damit er seine pflichten übernehmen kann


    was ist an meine antwort unsachlich? Es gibt nun mal ein gesetz wo die gesteigerte erwerbsobliegenheit geregelt ist - man sollte immer erst bei sich schauen was man leisten und tun kann bevor man nach öffentlichen geldern ruft...

    Der KV ihres Kindes wohnt 300 km weit weg ..


    Mein EX wohnt z.b. fast 600 km weit weg


    Hier kann u.U. auch die Frage aufkommen wer und warum diese distanz geschaffen - was sich u.U. wieder auf einen möglichen KU auswirken kann...


    Immo : Sorry, ich muss mir nicht sagen lassen, dass mein Kind "falsch" ist, nur weil KV nicht arbeiten geht ? Entschuldige mal !


    Im ganzen Beitrag kann ich nicht erkennen, dass dir jemand gesagt hat, dass euer kind falsch sein soll - ich habe lediglich geschrieben: "kinder muss man sich leisten können"

    Und was KV, mich oder das Kind angeht geht wohl auch nur mich was an, das muss hier nicht hinterfragt oder beurteilt werden ...!


    logisch geht nur euch euer kind was an - werden allerdings gelder von dritten benötigt ist diese aussage obsolet, dann dann geht es die ganze gesellschaft "indirekt" was an, da diese ja mit öffentlichen geldern bereit steht...


    Was hat de KV den gelernt bzw. als was bewirbt er sich denn?

  • Ja schade, dass hier Fragen nicht sachlich beantwortet werden können !


    Nana, jetzt übertreibst du aber. Selten einen Thread gesehen, wo immer so sachlich und eng am Thema geblieben wird, wie der hier. Du hast ja selber immer tapfer mitgeplaudert.

    Zitat

    Immo : Sorry, ich muss mir nicht sagen lassen, dass mein Kind "falsch" ist, nur weil KV nicht arbeiten geht ? Entschuldige mal !


    Hat er das? Seh ich anders. Vielleicht leidet er unter einer temporären, SGB-induzierten Belastungsstörung seines Rechtsempfindens bzw. Geldbeutels. Aber das geht auch vorbei, wenn man die Leutchens sich einfach mal auskotzen lässt.

  • stichwort Eigenverantwortung


    Ich sehe hier aber nicht die Verantwortung beim Kindesvatrer, sondern bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.


    Solange die beiden Ihm Angebote unterbreiten, die Ihn von ergänzendem ALG II abhängig machen, wenn das Kind da ist, kann man nicht an seine Eigenverantwortung appellieren.


    Da darf kein Angebot mehr dabei sein, das ein Bruttogehalt von 2.500 € aus einem Vollzeitjob unterschreitet. Erst dann dürfte der Kindesvater leistungsfähig für Unterhalt und Umgang sein.


    So lange müssen die Steuerzahler halt mit ihrem Einkommen das Kind und den Kindesvater durchfüttern, sowie für angemessenen Umgang sorgen.



    Camper


  • Ich sehe hier aber nicht die Verantwortung beim Kindesvatrer, sondern bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.


    :hä @camper jetzt gibts aber ne gelbe Karte... :brille
    Wenn zwei Menschen einen neuen Erdenbürger ansetzen, dann ist die EIgenverantwortung erstmal bei den beiden Elternteilen, trennen diese sich wie hier in diesem Fall, dann hat der UET die Eigenverantwortung durch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit den Mindestunterhalt sicherzustellen - das is nunmal Faktr und gesetzlich so geregelt.
    Die Eigenverantwortung liegt sicher nicht beim Staat und dessen Bürger die brav ihre Steuern bezahlen oder willst du mir erzählen, dass ich eine gewisse Eigenverantwortung habe für ein Kind was ich nicht kenne - der KV hatte seinen spass und u.a. ich soll dafür bezahlen??? Na bitte nicht - wenn die Denke immer mehr in diese Richtung geht, dann wird unser Sozisalsystem nimmer lang bestand haben...


    Einen Satz den ich eigentlich nicht mag:
    Frag nicht was dein Land für dich tun kann, frag was du für dein Land tun kannst...