Hallo...
Ich habe vor drei Wochen einen erneuten Antrag auf unterstützendes HartzIV gestellt, weil mein damaliger angeblich verschwunden ist.
Egal, diesmal dachte ich, wäre ich an eine neue, recht patente und sogar freundliche Person geraten. Weit gefehlt. Beim Abgabetermin sagte sie mir, dass ich ja tatsächlich ALLE Unterlagen beieinander hätte und sie diesen Fall auch umgehend bearbeiten würde, da es damals ja ziemliche Unannehmlichkeiten gab.
Tja, ich sollte innerhalb einer Woche von ihr etwas hören.
Nach zwei Wochen rief ich sie an und sie meinte, was das denn soll!? Wir hätten schließlich vor wenigen Tagen miteinander gesprochen und sie hätte mir auch den Antrag zurück geschickt. HALLO??? :wow Das haben wir nicht! Dann kam plötzlich, dass sie den Antrag wohl an die alte Adresse geschickt hätte. Auf meine Frage, warum das passiert ist (meine neue Anschrift ist seit Januar bekannt und stand natürlich auch auf dem Antrag drauf!) kam nur: "...ich weiß auch nicht, was ich da gemacht hab!" :wand
Nun ist es so, dass ich beim JA die Beistandsschaften für die Kinder einrichten ließ. Da ich aber 30Std. in der Woche arbeite, mein Mann die Restschuld vom Hausverkauf komplett übernommen hat und somit meinen Teil der Raten mit trägt, habe ich für mich selbst nirgendwo meinen Ehegattenunterhalt eingeklagt.
Die ARGE verlangt das aber von mir! Ich möchte das nicht, denn schließlich soll mein Noch-Mann ja auch noch von irgendetwas leben können, zumal er die Hälfte der Woche auch die Kids bei sich hat.
Wie man lesen kann, läuft es eigentlich recht gut zwischen uns und wegen der Kinder gibt es keinen Grund zur Sorge. Die beiden sehen ihn also mehr als VORHER
Wir wollten den Weg über einen Rechtsanwalt meiden. Von anderen frisch getrennten Paaren in selbiger Position hörten wir, dass bei solchen Schulden etc. eh die Sachlage so ist, dass dann kein Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss. Letztendlich geht es der ARGE nur um ein SCHREIBEN und ich sehe nicht so recht ein, warum das über einen Anwalt laufen muss, der auch wieder Kosten verursacht.
Und meiner Meinung nach würde oftmals kein Rosenkrieg stattfinden, wenn dieser WEG nicht von amtswegen eingeschlagen werden muss.
Hat jemand von Euch eine Ahnung, ob ich diesen Nachweis auch irgendwie anders erbringen kann oder weiß jemand, ob ich tatsächlich verpflichtet bin einen RA einzuschalten, wenn ich einen solchen Antrag bei der ARGE stelle?
Ich war bei einer Frauenberatungsstelle und diese Dame hat vor Wochen mit einer Sachbearbeiterin der ARGE gesprochen. Die sagte ihr, dass es ausreichen würde, wenn ich alles schriftlich aufführe. Auf diese Dame habe ich mich beim letzten Gespräch auch berufen, doch angeblich wäre das nicht korrekt.
Kann mir von euch jemand etwas dazu sagen?
Ach, noch etwas:
Zusätzlich habe ich einen Antrag auf ein kleines Darlehen gestellt. Auf die Frage, ob ich evtl. einen Vorschuss bekommen könnte, sagte sie mir, dass das nicht ginge und ich erst warten muss, bis der Antrag genehmigt sei. Hab ich keine Möglichkeit, einen kleinen Vorschuss zu erhalten? Wer kennt sich damit aus?
Vielen Dank im Voraus
BaFe