klassische Spesenzahlungen oder lediglich Erstattungen

  • Hallo zusammen!


    Kurze Vorgeschichte:


    Mein Sonnenschein ist jetzt 2 Jahre und 3 Monate alt, ich habe mich sofort um Unterhalt (der KV zahlt monatlich 133 € um den UVG zu umgehen) gekümmert, die erste Gerichtsverhandlung hatten wir 06/11, dort wurde festgelegt, dass der KV Auskunft über Einkommen geben muß. Dies hat er auch getan, jedoch ohne Spesen - er arbeitet regelmäßig für mehrere Monate im (nichteuropäischen) Ausland.
    Wir (meine RA und ich) wissen, dass in der Firma Spesen gezahlt werden, auf ein extra Spesenkonto . Seit Monaten warten wir auf diese Spesenauskünfte.


    Und nun heißt es, es wären lediglich Erstattungen für Hotel, Auto ect. - Das Gericht machte einen Vermerk: "Soweit nur tatsächlich entstandene Kosten erstattet... diese unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen"


    Der Vermerk vom Gericht ist klar, wenn es tatsächlich entstandene Kosten sind, ist es ja auch in Ordnung...


    Jetzt zu meiner Frage,muß der KV doch dann seine Ausgaben belegen können und seine Spesen gegenrechnen? Ist er jetzt in der Beweispflicht, dass er keine festgelegte Pauschale bekommen hat?


    Hoffe auf hilfreiche Antworten


    LG energy


    Edith: Wort vergessen :rotwerd

    "Und eines Tages spürst du genügend Kraft, Mut
    und Zuversicht, um dich von den Fesseln des Zögerns und der
    Angst zu befreien und zu neuen Ufern aufzubrechen."
    (Jochen Mariss)

    Einmal editiert, zuletzt von energy ()

  • Jetzt zu meiner Frage,muß der KV doch dann seine Ausgaben belegen können und seine Spesen gegenrechnen? Ist er jetzt in der Beweispflicht, dass er keine festgelegte Pauschale bekommen hat?


    Nicht wenn ihm der Arbeitgeber bestätigt, dass er lediglich die Ausgaben bezahlt bekommt. Denn der Arbeitgeber setzt dann auch nur diese Ausgaben bei der Steuer ab.




    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Okay, also auf den Lohnabrechnungen sind Brutto-Spesen aufgelistet, meinst du die? Wofür gibt es denn dann extra eine Spesenabrechnung?

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  • Brutto-Spesen sind gleichbedeutend mit Netto-Spesen, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass er nur die tatsächlichen Aufwendungen bezahlt.


    Er könnte vielleicht sogar noch einen Mehrbedarf geltend machen, da er sich nicht zuhause verpflegen kann und für´s Essen des Mitarbeiters hat der Arbeitgeber nicht aufzukommen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Okay, aber wenn der AG das nicht bescheinigt, (weil es nicht so ist,) dann ist doch der KV in der Beweispflicht oder?

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  • Ja, wenn ihm das Gericht das auferlegt.
    Nein, wenn ihm das Gericht das nicht auferlegt.


    In der praxis kann es sehr gut sein, dass der Richter nach Erhalt der Kontoauszüge (die müsste er erzwingen, ohne geht nicht ...) "Pi X Daumen" rechnet, was auf das Konto kommt und wie grob die Kosten des Ex sein werden. je höher der Geldfluss, desto genauer wird er hingucken. Wenn da 200 Euronen im Monat drauffließen und es sind drei Dienstreisen mit Übernachtung im Monat glaubhaft versichert, wird er vielleicht nichts sagen. Fließen aber 2000 Euronen, wird er eher nachfragen und Belege fordern. Aber es ist des Richters Entscheidung, wie sehr er dem Ex glaubt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja der KV hat bei der Verhandlung damals selbst gesagt, dass er fast nur noch im Ausland arbeitet... doch ob die Richterin sich daran noch erinnert? Ist fraglich! Es geht hier ja nicht um ein bißchen mal in BRD rumfahren, der KV ist regelmäßig für 3 Monate in Übersee. Und ich weiß ja von ihm selbst, dass der Pauschale bekommt und Hotel und alles noch extra ist halt ein großes Unternehmen

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    (Jochen Mariss)

  • Pauschale Verpflegungssätze zuzüglich Hotelkosten für Auslandsreisen sind allerdings absolut üblich. Weil man in vielen Ländern einfach keine Quittungen bekommt. Und aus meiner Erfahrung weiß ich, dass man da kaum Gewinn bei macht, sondern meistens noch draufzahlt als Arbeitnehmer. Das Bundesfinanzministerium hat für jedes Land eine Pauschale festgelegt. Wird die überschritten, muss man die Spesen versteuern. Sollte dies der Fall sein, dann kann man wohl über eine Art verdecktes zweites Gehalt sprechen. Aber wenn es im Pauschalenbereich ist, kannst Du Dir wohl keine Hoffnung machen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich versteh sowieso nicht, wieso er für die Spesen noch eine eigene Abrechnung bekommen sollte, wenn die schon in der normalen Gehaltsabrechnung als Bruttoeinnahmen erfasst sind.

  • Hi,


    also an der Vergütung noch zu partizpieren finde ich eh ungerecht.
    Nicht zu Hause, und dann für die paar Penunsen noch großartig was abgeben.
    Wenn´s gesetzlich ist, und der AG zahlt da nix drauf, ist´s eh knapp, wie bap schon sagt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich versteh sowieso nicht, wieso er für die Spesen noch eine eigene Abrechnung bekommen sollte, wenn die schon in der normalen Gehaltsabrechnung als Bruttoeinnahmen erfasst sind.


    Genau das verstehen wir auch nicht und läßt uns stutzen...


    Ich will den KV nicht ausnehmen! Ich möchte für meinen Sonnenschein, das was ihm zusteht!


    Ich kenne mich mit Spesen überhaupt nicht aus, deswegen frage ich hier! In dem Land, in dem er zur Zeit arbeitet bekommt er über 100 Euronen pro Tag laut Spesentabelle 2012! Weils leichter zu rechnen ist sagen wir mal 100, dass mal 30 Tage sind 3000 Euronen, das ist schon viel, erstrecht, wenn Unterkunft gestellt ist...


    Wie gesagt, ich möchte das alles nur verstehen,


    ... wenn der KV nichts zu verbergen hat, dann kann er das doch einfach offen legen und alles ist in Ordnung, doch durch sein rauszögern (immerhin jetzt über 2 Jahre) und sein Verhalten allgemein bekommt man schon das Gefühl er ist nicht ehrlich.

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    (Jochen Mariss)

  • Wenn die Unterkunft gestellt wird, dann sieht es etwas anders aus.


    Dann gilt normalerweise Punkt 1.4 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien


    Der sieht in den süddeutschen Leitlinien so aus


    Zitat

    1.4


    Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden.


    Wobei das allerdings eine Kann-Regelung ist.


    Wenn der Richter nicht nachrechnen will und die vollen Spesen auch als Ausgaben anerkennt, dann kannst Du dagegen nichts machen, bzw. Du musst beweisen, dass seine Ausgaben gar nicht so hoch sind.


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Wenn der Richter nicht nachrechnen will und die vollen Spesen auch als Ausgaben anerkennt, dann kannst Du dagegen nichts machen, bzw. Du musst beweisen, dass seine Ausgaben gar nicht so hoch sind.


    Und es dreht sich im Kreis...


    ... damit der Richter rechnen kann muß der KV doch erstmal seine Spesen offen legen...


    und wieso muß ich beweisen, dass... logischer wäre doch der KV muß beweisen, dass nicht.... aber Recht ist wohl nicht mit Logik gleich zu setzen...

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