wohnungsfrust!

  • grrrr... was denken die beim amt sich eigendlich?! alls ae habe ich doch sage und schreibe 346,-€ für miete zur verfügung! damit bekomme ich hier in freiburg noch nichtmal ein wg-zimmer! geschweige denn eine zwei-zimmer-wohnung! :nudelholz
    wie kommen die darauf, ein einheitlichen satz zu machen?! ob ich in münchen, freiburg oder hamburg wohne ist definitiv vom mietspiegel was anderes als bochum, mühlheim oder berlin! ( nicht bös gemeint! )
    :wand :wand :wand
    wie macht ihr dass mit der miete? kommt ihr damit hin? oder gibts noch möglichkeiten zusätzlich was zu bekommen?


    liebe grüße


    jule

  • Auch in Freiburg richtet sich die zugelassene Miethöhe nach dem örtlichen Mietspiegel.


    Wieviel Personen seid ihr denn? Danach suchst du die qm und dann kannst du im Mietspiegel die zugelassene Miete ablesen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo jule,



    also die Arge setzt immer noch nach den Bundesdurchschnitt + einen gewissen prozentsatz ihre Vorgaben für Wohnungen zusammen.


    Dieses wurde aber vom Bundessozialgricht in Karlsruhe schon im letzten Jahr als nicht mehr zulässig Untersagt.


    Die Arge´s müssen die am Ort tatsächlichen Mietenspiegel nehmen, wie hoch der ist, kann dir der Mieterbund in deiner Stadt sagen.


    Damit tun sich aber die Arge sehr schwer, weil es so zu Neuen Berechnungen kommt ( bei allen) die Ihnen dann mehr Ausgaben bescherren.


    Du solltest Dich beim Mieterbund nach dem gültigen Satz für den Wohnraum geben lassen und dann einen Antrag auf Angleichung stellen....


    Stell dich aber darauf ein das es ein langer Weg wird bis Du es durch hast, denn die Wartezeiten bei den Sozialgrichten belaufen sich zwischen 3 und 5 Jahren, solltest Du den Klageweg einschlagen wollen.